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# taz.de -- BGH bestätigt Schadenersatzanspruch: Viel Geld für VW-Diesel-Kund…
> Das erste höchstrichterliche Urteil stärkt Zehntausenden Diesel-Käufern
> den Rücken. Und Volkswagen könnte das teuer zu stehen kommen.
Bild: Saubere Sache:-)
Karlsruhe dpa/rtr | Für Zehntausende Diesel-Fahrer ist der Weg für
Schadenersatz von Volkswagen frei. In seinem ersten Urteil zum
VW-Abgasskandal stellte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Montag
fest, dass klagende Käufer ihr Auto zurückgeben und das Geld dafür
einfordern können. Auf den Kaufpreis müssen sie sich aber die gefahrenen
Kilometer anrechnen lassen. (Az. VI ZR 252/19)
Die obersten Zivilrichter bestätigten mit ihrer Entscheidung ein
käuferfreundliches [1][Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz]. Es
hatte den VW-Konzern wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung
verpflichtet, dem Käufer eines gebrauchten VW Sharan gut 25.600 Euro plus
Zinsen zu erstatten. Der Mann hatte argumentiert, er habe der Werbung
vertraut und geglaubt, ein sauberes Auto gekauft zu haben.
„Das Urteil bedeutet Rechtssicherheit für Millionen Verbraucher in
Deutschland und zeigt einmal mehr, dass auch ein großer Konzern nicht über
dem Gesetz steht“, erklärte Rechtsanwalt Claus Goldenstein, der den Kläger
sowie rund 21.000 weitere Mandanten vertritt. Das Urteil habe nämlich auch
für Besitzer von Pkws anderer Hersteller Signalwirkung, die illegale
Abschalteinrichtungen in Dieselautos verbaut hätten.
„Wir haben das Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz im Wesentlichen
bestätigt“, sagte der vorsitzende Richter Stephan Seiters bei der
mündlichen Verhandlung in Karlsruhe. Der Kläger Herbert Gilbert hatte
Anfang 2014 für rund 31.500 Euro einen gebrauchten VW Sharan mit einem
Dieselmotor vom Typ EA 189 gekauft, in dem eine Abschalteinrichtung verbaut
ist. Diese sorgt dafür, dass die Abgasgrenzwerte nur auf dem Prüfstand
eingehalten werden, auf der Straße wird viel mehr Stickoxid ausgestoßen.
Der Kläger sei vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt worden, hatte das
OLG Koblenz geurteilt und ihm 25.600 Euro Schadensersatz zugesprochen. Die
zwischenzeitlich gefahrenen Kilometer wurden dem Käufer abgezogen. Sowohl
VW als auch Kläger Gilbert legten gegen das OLG-Urteil Revision ein. VW
wollte am BGH die vollständige Abweisung der Klage erreichen, der Kläger
wollte den Abzug nicht akzeptieren.
Der BGH wies mit seinem Grundsatzurteil die Revision des Diesel-Käufers und
im Wesentlichen auch die von VW zurück. Das gibt die Linie für viele
Tausend noch laufende Gerichtsverfahren vor. Bisher hatten die unteren
Instanzen sehr unterschiedlich geurteilt.
## Teilnehmer der Musterfeststellungsklage profitieren nicht
Nach VW-Angaben sind bundesweit noch rund 60.000 Verfahren anhängig, also
nicht rechtskräftig entschieden oder per Vergleich beendet. Das BGH-Urteil
ist für viele dieser Fälle eine wichtige Weichenstellung. Trotzdem sind
immer noch viele Rechtsfragen ungeklärt. Die Karlsruher Richter haben für
Juli bereits die nächsten drei Verhandlungen zu anderen Diesel-Fällen
angesetzt, weitere sollen folgen.
Auf den im Rahmen einer [2][Musterfeststellungsklage] ausgehandelten
Vergleich, den laut VW inzwischen rund 240.000 Diesel-Besitzer akzeptiert
haben, hat das Urteil keine Auswirkungen mehr. Sie hatten sich mit VW auf
eine Entschädigung vom im Schnitt 15 Prozent des Neupreises geeinigt.
25 May 2020
## LINKS
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Carsten Linnemann
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