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# taz.de -- Abgelehntes Auskunftsbegehren: Referendarin verklagt Geheimdienst
> Eine Rechtsreferendarin möchte wissen, was der Verfassungsschutz über sie
> gespeichert hat. Der fühlt sich ausgespäht und mauert. Jetzt klagt die
> Frau.
Bild: Unangenehm aufgefallen: Verdächtiger in der Sperrzone im Schanzenviertel
Hamburg taz | Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) weigert sich, einer
Frau [1][Auskunft darüber zu geben], ob es Daten zu ihrer Person
gespeichert hat. Begründung: Durch eine solche Auskunft drohe „die
Ausforschung des Erkenntnisstandes oder der Arbeitsweise“ des Landesamtes.
Dabei sieht das [2][Hamburgische Verfassungsschutzgesetz] einen solchen
Auskunftsanspruch in Paragraph 23 ausdrücklich vor. Deshalb hat die
Rechtsreferendarin jetzt Klage eingereicht.
Marleen Neuling gehört zu der Hochschulgruppe „Kritische Jurastudierende“
(KJS) an der Uni Hamburg. Im Vorfeld des Kongresses des
Bundesarbeitskreises kritischer Jurastudierender (BAKJ) 2019 in Hamburg
befasste sich die Hochschulgruppe mit der skandalträchtigen Arbeit des
Verfassungsschutzes.
Bei der Veranstaltung in der Roten Flora wurden die Teilnehmer auf den
[3][Auskunftsgenerator] der Roten Hilfe hingewiesen, mit dem sich auf
standardisierte Weise abfragen lässt, ob und welche Daten von sich selbst
bei den Sicherheitsbehörden gespeichert sind. Der Generator ist Teil der
Überwachungs- und [4][Datenschutz-Plattform datenschmutz.de]. Das Wiki soll
Leuten helfen, die sich nicht strafbar gemacht haben und bloß in den
Datenbanken landen, weil sie zur falschen Zeit auf der falschen Demo waren.
Insgesamt gab es in Hamburg 2019 vier Veranstaltungen der
Datenschmutzkampagne. Bei der Auftaktveranstaltung am 11. April in der
Roten Flora füllte auch Neuling Online-Formulare mit Anfragen an diverse
Behörden aus. Von allen habe sie Antwort bekommen, sagt sie, außer vom
Verfassungsschutz.
Bei der Veranstaltung „Was darf eigentlich der Verfassungsschutz“ hätten 35
Leute gleiche Auskunftsersuchen gestellt, rechtfertigt sich das Landesamt.
Das lasse „den Schluss zu, dass es sich hierbei um eine konzertierte Aktion
zum Zwecke der Ausspähung des Verfassungsschutzes handele“, steht in dem
Widerspruchsbescheid der Behörde an Neuling, der der taz vorliegt.
Warum eine Ausspähung drohe, plausibilisieren die Hamburger ausgerechnet
mit dem Versagen einer Schwesterbehörde. In einem Verfahren 2018 vor einem
niedersächsischen Verwaltungsgericht habe der dortige Verfassungsschutz
Dokumente nicht ausreichend geschwärzt, sodass es der linken Szene gelang,
die Identität eines V-Mannes aufzudecken. In der Folge trat die Präsidentin
des Landesamtes, [5][Maren Brandenburger, zurück].
„Das Auskunftsersuchen gewann damit in der linksextremistischen Szene als
Mittel der Enttarnung von Vertrauensleuten an Bedeutung“, heißt es in dem
Bescheid. Konkret wäre es durch eine „koordinierte zeitlich eng
beieinanderliegende gemeinsame Abfrage“ zu einem Phänomenbereich möglich,
„durch eine Zusammentragung der Auskünfte einen detaillierten Einblick in
den Erkenntnisstand des LfV Hamburg zu erhalten“.
Neuling verwahrt sich gegen diesen Vorwurf. „Das ist eine massive
Unterstellung“, sagt sie. Den Antrag habe sie, wie die anderen Teilnehmer
der Veranstaltung, gestellt, um als Kontrollorgan für den Verfassungsschutz
zu wirken. Auch ihre Mutter habe einen Antrag gestellt. Wenn nur Leute
anfragten, die befürchteten, dass über sie etwas gespeichert sei,
stigmatisierten sich diese automatisch selbst.
„Wir wollten darauf hinweisen, dass es dieses Recht gibt, es zur Anwendung
bringen und zeigen, dass die demokratische Kontrolle funktioniert“, sagt
Neuling. In diesem Zusammenhang sei es natürlich misslich, wenn der
Verfassungsschutz sich verweigere. Der Geheimdienst könne ja auch einzelne
Informationen schwärzen. „Aber gar nicht zu antworten“, sagt sie, „das g…
nicht.“ Der Verfassungsschutz konnte sich auf Anfrage der taz nicht bis
Redaktionsschluss äußern.
28 May 2020
## LINKS
[1] /Verfassungsschutz-in-der-Kritik/!5482348
[2] http://www.landesrecht-hamburg.de/jportal/portal/page/bshaprod.psml?showdoc…
[3] /Auskunftsrecht-bei-Polizeibehoerden/!5065752
[4] https://www.datenschmutz.de/moin/AuskunftErsuchen
[5] /Datenpanne-beim-Verfassungsschutz/!5549783
## AUTOREN
Gernot Knödler
## TAGS
Geheimdienst
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