# taz.de -- Verfassungsgericht urteilt zu EZB: Ankäufe teils verfassungswidrig | |
> Die EZB hat mit Ankäufen von Staatsanleihen teilweise gegen das | |
> Grundgesetz verstoßen. Bundestag und Regierung hätten die Beschlüsse | |
> prüfen müssen. | |
Bild: Der Sitz der Europäischen Zentralbank am Ufer des Mains in Frankfurt | |
KARLSRUHE afp/rtr | Das Bundesverfassungsgericht hat mehreren | |
Verfassungsbeschwerden gegen ein umstrittenes Anleihenkaufprogramm der | |
Europäischen Zentralbank (EZB) stattgegeben. Danach verstößt der [1][Ankauf | |
von Staatsanleihen] durch die Europäische Zentralbank (EZB) teilweise gegen | |
das Grundgesetz, weil Bundesregierung und Bundestag die EZB-Beschlüsse | |
nicht geprüft haben. Dieses Urteil verkündete das Bundesverfassungsgericht | |
in Karlsruhe am Dienstag. | |
Mit dem Urteil, das Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle verkündete, hatten | |
Verfassungsbeschwerden teilweise Erfolg. Beschwerdeführer sind unter | |
anderen der frühere CSU-Politiker Peter Gauweiler und AfD-Gründer Bernd | |
Lucke. | |
Das Urteil erging mit sieben zu eins Stimmen. „Bundesregierung und | |
Deutscher Bundestag sind aufgrund ihrer Integrationsverantwortung | |
verpflichtet, der bisherigen Handhabung der PSPP (das EZB-Aufkaufprogramm) | |
entgegenzutreten“, heißt es in dem Urteil. | |
Im Kern geht es darum, ob die Währungshüter im Rahmen ihrer Geldpolitik | |
Staatsanleihen der Euroländer in Billionenhöhe erwerben dürften. Die | |
Entscheidung könnte unter anderem Einfluss haben auf die jüngsten | |
Stützungsmaßnahmen der [2][EZB im Kampf gegen die wirtschaftlichen Folgen] | |
der Coronavirus-Pandemie. Denn zu diesen gehören umfangreiche neue | |
Anleihenkäufe im Volumen von 750 Milliarden Euro bis zum Jahresende. | |
5 May 2020 | |
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