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# taz.de -- Verfassungsgericht urteilt zu EZB: Ankäufe teils verfassungswidrig
> Die EZB hat mit Ankäufen von Staatsanleihen teilweise gegen das
> Grundgesetz verstoßen. Bundestag und Regierung hätten die Beschlüsse
> prüfen müssen.
Bild: Der Sitz der Europäischen Zentralbank am Ufer des Mains in Frankfurt
Karlsruhe afp/rtr | Das Bundesverfassungsgericht hat mehreren
Verfassungsbeschwerden gegen ein umstrittenes Anleihenkaufprogramm der
Europäischen Zentralbank (EZB) stattgegeben. Danach verstößt der [1][Ankauf
von Staatsanleihen] durch die Europäische Zentralbank (EZB) teilweise gegen
das Grundgesetz, weil Bundesregierung und Bundestag die EZB-Beschlüsse
nicht geprüft haben. Dieses Urteil verkündete das Bundesverfassungsgericht
in Karlsruhe am Dienstag.
Mit dem Urteil, das Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle verkündete, hatten
Verfassungsbeschwerden teilweise Erfolg. Beschwerdeführer sind unter
anderen der frühere CSU-Politiker Peter Gauweiler und AfD-Gründer Bernd
Lucke.
Das Urteil erging mit sieben zu eins Stimmen. „Bundesregierung und
Deutscher Bundestag sind aufgrund ihrer Integrationsverantwortung
verpflichtet, der bisherigen Handhabung der PSPP (das EZB-Aufkaufprogramm)
entgegenzutreten“, heißt es in dem Urteil.
Im Kern geht es darum, ob die Währungshüter im Rahmen ihrer Geldpolitik
Staatsanleihen der Euroländer in Billionenhöhe erwerben dürften. Die
Entscheidung könnte unter anderem Einfluss haben auf die jüngsten
Stützungsmaßnahmen der [2][EZB im Kampf gegen die wirtschaftlichen Folgen]
der Coronavirus-Pandemie. Denn zu diesen gehören umfangreiche neue
Anleihenkäufe im Volumen von 750 Milliarden Euro bis zum Jahresende.
5 May 2020
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