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# taz.de -- EZB sieht schwere Rezession kommen: Lagarde hält an Notprogrammen …
> Die Europäische Zentralbank stellt erschreckende Szenarien zur
> EU-Wirtschaft vor, bietet aber die weitere Hilfe der Geldpolitik an.
Bild: „So weit und so lange wie möglich“;: Zentralbankchefin Christine Lag…
Berlin taz | Die Europäische Zentralbank (EZB) hat neue Szenarien
präsentiert, welche Folgen die Corona-Pandemie für die Eurozone haben
könnten. Danach würde die Wirtschaftsleistung in diesem Jahr im schlimmsten
Fall um 12 Prozent einbrechen. Im besten Fall würde das Minus nur 5 Prozent
betragen. Entscheidend wird sein, wie schnell die Kontaktsperren enden.
Die EZB will vorerst abwarten und hat daher auf ihrer Sitzung am Donnerstag
noch keine weiteren Notmaßnahmen beschlossen. EZB-Präsidentin Christine
Lagarde versicherte jedoch, dass die Zentralbank ihr Kaufprogramm für
Anleihen jederzeit ausweiten könne. Im März hatte die [1][EZB entschieden,
bis Ende des Jahres zusätzliche 750 Milliarden Euro einzusetzen, um
Anleihen von Eurostaaten und Unternehmen zu erwerben]. Lagarde erklärte
nun, dass der EZB-Rat bereit sei, den Umfang dieses Notprogramms „so weit
und so lange wie nötig anzupassen“.
Die EZB kauft Anleihen, um die Zinsen für einzelne Eurostaaten zu drücken.
Dazu legt sie ihr Mandat sehr großzügig aus. Eigentlich darf die EZB nur
maximal ein Drittel der Staatsanleihen eines Eurolandes erwerben; zudem
müssen die Papiere aller Eurostaaten gekauft werden – und zwar abhängig von
ihrer ökonomischen Bedeutung. Doch diese Regeln werden momentan ignoriert,
um Ländern wie Italien gezielt zu helfen.
## Wichtiges Urteil in der kommenden Woche
Die EZB kauft bereits seit 2015 Anleihen auf, um die Eurozone zu
stabilisieren. Ende März 2020 hielt die Zentralbank Papiere im Wert von
2,78 Billionen Euro in ihren Büchern. Gegen diese Kaufprogramme ist in
Deutschland wiederholt geklagt worden; am kommenden Dienstag wird ein
weiteres Urteil des Bundesverfassungsgerichts erwartet.
Die Kläger werfen der EZB vor, mit ihren Anleihenkäufen eine indirekte
Staatsfinanzierung zu betreiben, was die Statuten der Zentralbank
eigentlich verbieten. Diese kritische Sicht machte sich das
Bundesverfassungsgericht 2017 weitgehend zu eigen. Allerdings wollten die
deutschen Verfassungsrichter zunächst die Meinung des Europäischen
Gerichtshofs einholen, der dann im Dezember 2018 urteilte, dass die EZB
ihre Statuten nicht verletzt.
Nun muss das Bundesverfassungsgericht endgültig entscheiden. Am Dienstag
geht es zwar offiziell um die Anleihekäufe ab 2015, doch wird das Urteil
aus Karlsruhe auch entscheiden, ob die EZB ihre Notprogramme in der
Corona-Krise fortsetzen kann.
1 May 2020
## LINKS
[1] https://www.bundesbank.de/resource/blob/828904/591625bfff8265ae12bf5210b061…
## AUTOREN
Ulrike Herrmann
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