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# taz.de -- Neue Richterin am Verfassungsgericht: Die Neue im Zweiten Senat
> Die Rechtsprofessorin Astrid Wallrabenstein wird Richterin am
> Bundesverfassungsgericht. Vorgeschlagen wurde sie von den Grünen.
Bild: Astrid Wallrabenstein wurde zur Verfassungsrichterin gewählt
Berlin taz | Auf Vorschlag der Grünen wurde an diesem Freitag im Bundesrat
die Rechtsprofessorin Astrid Wallrabenstein zur Verfassungsrichterin
gewählt. Sie ersetzt Andreas Voßkuhle am Zweiten Senat. Dessen Posten als
Präsident des Bundesverfassungsgerichts übernimmt auf Vorschlag der CDU/CSU
Stephan Harbarth, der bisherige Vizepräsident.
Bisher sitzt – ebenfalls auf Vorschlag der Grünen – die Rechtsprofessorin
Susanne Baer im Ersten Senat. Mit Wallrabenstein konnte die Ökopartei
erstmals jemand für den machtbewussten Zweiten Senat nominieren, der unter
anderem für die Europapolitik des Verfassungsgerichts zuständig ist. Da die
Grünen in Bund und Ländern immer stärker werden, erhielten sie ein zweites
Vorschlagsrecht. Das Bundesverfassungsgericht besteht aus zwei Senaten mit
je acht RichterInnen.
Die 50-jährige Wallrabenstein ist seit 2010 Rechtsprofessorin in Frankfurt,
davor lehrte sie in Bielefeld. Ihr Lehrer war Rechtsprofessor Brun-Otto
Bryde, der von 2001 bis 2011 als erster von den Grünen vorgeschlagener
Verfassungsrichter in Karlsruhe amtierte. Wie auch Wallrabenstein und Baer
war er ebenfalls kein Grünen-Parteimitglied.
Wallrabenstein hat sich früh auf das Staatsangehörigkeitsrecht
spezialisiert, auch aus integrationspolitischem Interesse. In einem
taz-Interview kritisierte sie, dass immer höhere Anforderungen an eine
Einbürgerung gestellt werden. „Die Einbürgerung ist doch kein Wettkampf, an
dessen Ende den Besten die deutsche Staatsbürgerschaft wie eine Medaille
umgehängt wird.“
## Klage gegen AKW-Laufzeitverlängerung
Ihr zweites großes Thema ist das Sozialrecht. So erforschte sie in ihrer
Habilitationsschrift das Zusammenspiel von staatlicher Sozialversicherung
und privater Absicherung, etwa in der Krankenversicherung. Es ging Ihr
dabei weniger um die Unterschiede, sondern ganz pragmatisch um ein
möglichst gutes Zusammenspiel der Systeme, geregelt vom Gesetzgeber.
Am Bundesverfassungsgericht trat sie schon in unterschiedlichen Rollen auf.
2005 erstritt sie für die Inhaber von Lebensversicherungen eine angemessene
Beteiligung an den Erträgen der Unternehmen. 2009 vertrat sie die
Bundesregierung, als die privaten Krankenversicherer – erfolglos – gegen
die Einführung eines Basistarifs klagten. 2011 schrieb sie für die
Oppositionsparteien SPD und Grüne [1][eine Klage gegen die
Laufzeitverlängerung] von AKWs – die sich nach Fukushima aber von selbst
erledigte.
Wallrabenstein ist verheiratet und hat zwei Kinder. Ihr Mann hat in der
Regel Teilzeit gearbeitet und nachmittags die Kinder betreut. Ihre
Vorfahren kommen aus Ungarn und wurden nach dem Zweiten Weltkrieg
vertrieben. Zu Hause sprach die Familie regelmäßig ungarisch, sodass
Wallrabenstein die Sprache fließend beherrscht. Mit der aktuellen
ungarischen Politik unter Viktor Orbán beschäftigt sie sich dennoch ungern:
„Das ist mir zu frustrierend.“
15 May 2020
## LINKS
[1] /Atomausstieg-grundrechtskonform/!5118102
## AUTOREN
Christian Rath
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