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# taz.de -- Neue Verkehrsregel in Deutschland: Kleine Schritte voran
> Die neue StVO ändert viel zu wenig. Das Parken auf Radwegen künftig mit
> Punkten zu ahnden, ist aber richtig.
Bild: Immer noch am sichersten: abstellen und weiter mit den Öffentlichen
Die Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) hätte sehr viel weitgehender
ausfallen müssen. Sie hätte es den Kommunen zum Beispiel weitaus leichter
machen sollen, Autos aus den Innenstädten zu verdrängen und reine
FußgängerInnen- und RadlerInnenbereiche einzurichten. Die Coronakrise
zeigt, wie wichtig das [1][Verkehrsmittel Fahrrad] ist.
Das spiegelt die neue StVO nur unzureichend wider. Vor allem ist es nicht
gelungen, über die StVO dafür zu sorgen, dass Laster und Busse nur noch mit
Abbiegeassistenten in die Innenstädte dürfen. Das ist fatal. Schließlich
können diese Alarmgeräte, die FahrerInnen auf Personen im toten Winkel
hinweisen, [2][Leben retten]. Aber, trotz des Verpassten und Versäumten:
Die Novelle ist nicht nichts. Die höheren Bußgelder für Falschparkende sind
Schritte in die richtige Richtung.
Wer sein Auto auf dem Trottoir, auf Radwegen oder -streifen abstellt,
gefährdet andere mitunter erheblich. Das kostet rücksichtslose FahrerInnen
in Zukunft vielleicht noch nicht genug, aber immerhin wird es deutlich
teurer. Wer mit dem Halten oder Parken andere behindert, riskiert einen
Punkt in Flensburg – das zu wiederholen, werden sich VerkehrssünderInnen
gut überlegen.
Es ist neu und richtig, von AutofahrerInnen als kleine Kavaliersdelikte
angesehene Verstöße mit Punkten in der VerkehrssünderInnenkartei zu ahnden
und so zumindest bei mehrfachen Wiederholungen mit einem Fahrverbot zu
drohen. Diese Botschaft kommt auch bei notorisch ignoranten oder
wohlhabenden Verkehrsrowdys an, die sich ansonsten freikaufen können.
Allerdings müssen sie erst einmal erwischt, ihr Vergehen muss ihnen
nachgewiesen werden. Und das ist der entscheidende Punkt:
Ob der [3][Straßenverkehr wirklich sicherer] wird, hängt davon ab, wie
konsequent Verstöße geahndet und wie eng die neuen Regeln ausgelegt werden.
Denn die Frage, wann eine Behinderung anderer vorliegt, wird nicht immer
eindeutig zu beantworten sein. Nur wenn Polizei und Gerichte die neue StVO
nicht großzügig zugunsten der AutofahrerInnen auslegen, wird sich etwas
ändern. Sie müssen die Vorgaben strikt durchsetzen und dafür genug Personal
bereitstellen – dann könnte die Novelle ein Beitrag zur Verkehrswende
werden.
27 Apr 2020
## LINKS
[1] /Neue-temproraere-Infrastruktur-in-Berlin/!5676782&s=fahrrad/
[2] /Getoetete-RadfahrerInnen/!5659426&s=verkehrsdelikt/
[3] /Verkehrstote-auf-deutschen-Strassen/!5664179&s=stra%C3%9Fenverkehrsord…
## AUTOREN
Anja Krüger
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Straßenverkehr
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