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# taz.de -- Mietendeckel in Berlin: Eilantrag scheitert in Karlsruhe
> Mehrere Eilanträge gegen die Deckelung der Mieten scheitern in Karlsruhe.
> Über das Gesetz ist damit aber noch nicht entschieden.
Bild: Für viele BerlinerInnen ist die Miete wegen des Deckels tatsächlich ges…
Berlin dpa | Berliner Vermieter scheitern vorerst in Karlsruhe: Das
Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag [1][gegen den Mietendeckel]
abgelehnt. Die Antragsteller wollten erreichen, dass Verletzungen von
Auskunftspflichten und Verboten zur gesetzlichen Höchstmiete nicht als
Ordnungswidrigkeit geahndet werden. (1 BvQ 15/20 u.a.)
Die Nachteile aus der vorläufigen Anwendung der Bußgeldvorschriften seien
zwar von besonderem Gewicht, sollte sich das Gesetz als verfassungswidrig
erweisen, hieß es in dem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss vom
Dienstag. „Sie überwiegen aber nicht deutlich die Nachteile, die entstehen
würden, wenn die Bußgeldvorschriften außer Kraft träten, sich das Gesetz
aber später doch als verfassungsgemäß erweisen würde.“
Das Bundesverfassungsgericht lehnte auch einen weiteren Antrag auf Erlass
einer einstweiligen Anordnung ab und nahm eine Verfassungsbeschwerde nicht
zur Entscheidung an. Bereits im Februar hatte Karlsruhe einen ersten
Eilantrag von Vermietern gegen den Mietendeckel aus formalen Gründen
verworfen. Wann über die neuen Eilanträge entschieden wird, ist offen.
Nach Angaben der Karlsruher Richter ist die beabsichtigte
Verfassungsbeschwerde weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich
unbegründet. Die Frage, ob das Land Berlin die Gesetzgebungskompetenz für
die Regelungen zur Mietobergrenze besaß, müsse als offen bezeichnet werden.
„Das Bundesverfassungsgericht darf von seiner Befugnis, den Vollzug eines
in Kraft getretenen Gesetzes auszusetzen, nur mit größter Zurückhaltung
Gebrauch machen.“
## Erheblicher Eingriff
Ein solcher Eingriff sei ein erheblicher Eingriff in die
Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers. Die 3. Kammer des Ersten Senats wies
in ihrem Beschluss darauf hin, dass [2][Vermieter] ausreichend Zeit hätten,
sich mit den neuen Vorgaben vertraut zu machen – und Bußgelder so zu
vermeiden.
Der vom Abgeordnetenhaus beschlossene, bundesweit bisher einmalige
Mietendeckel war Mitte Februar in Kraft getreten. Danach werden die Mieten
zunächst auf dem Stand vom Juni 2019 eingefroren und dürfen ab 2022
höchstens um 1,3 Prozent jährlich steigen. Ausgenommen sind unter anderem
Neubauwohnungen, die ab 1. Januar 2014 bezugsfertig wurden. Auch CDU und
FDP im Bundestag und Berliner Abgeordnetenhaus hatten angekündigt, nach
Karlsruhe zu gehen. Sie wollen das Landesgesetz mit einer
Normenkontrollklage zu Fall bringen.
12 Mar 2020
## LINKS
[1] /Mietendeckel-fuer-Berlin-beschlossen/!5660960
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