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# taz.de -- Mangelnde Umsetzung von Fahrverboten: Noch kein Knast für Kretschm…
> Stuttgart überschreitet die Grenzwerte bei Stickoxiden in der Luft. Dafür
> ist auch das Land verantwortlich – wie kann es zum Handeln gezwungen
> werden?
Bild: Wie wird Feinstaubalarm in Stuttgart Geschichte?
Freiburg taz | Im Streit um die [1][Dieselfahrverbote in Stuttgart] hat das
[2][Verwaltungsgericht der Landeshauptstadt nun erhöhte Zwangsgelder in
Höhe von 25.000 Euro] gegen das Land Baden-Württemberg verhängt. Auf die
von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) beantragte Zwangshaft gegen Amtsträger
wie Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) verzichtete das Gericht
zunächst.
Das Land ist für die Einhaltung der [3][Stickoxid-Grenzwerte]
verantwortlich und muss deshalb den Luftreinhalteplan für Stuttgart
nachbessern. Das Verwaltungsgericht hielt bereits im Juli 2017
flächendeckende Fahrverbote für Dieselfahrzeuge unterhalb der
Schadstoffklasse 6 für die einzig erfolgversprechende Maßnahme. [4][Das
Bundesverwaltungsgericht billigte im Februar 2018 das Stuttgarter Urteil].
Inzwischen hat das Land zwar eine „kleine Umweltzone“ mit entsprechenden
Fahrverboten eingerichtet. Sie gilt aber nur in Teilen des Stadtgebiets.
Damit werde das Urteil nach wie vor nicht korrekt umgesetzt, monierte die
DUH und beantragte verschärfte Zwangsmittel. Auch die Verwaltungsrichter
kamen nun zum Schluss, dass neue Maßnahmen erforderlich seien. Bereits zwei
Mal hatte das VG Zwangsgelder gegen das Land verhängt, weil das Urteil von
2017 nicht ausreichend umgesetzt wurde. Doch die in der
Verwaltungsgerichtsordnung vorgesehene maximale Summe von 10.000 Euro sei
offensichtlich nicht ausreichend, das Land zum Einlenken zu bewegen, so die
Richter.
Deshalb ging das VG nun dazu über, die strengeren Zwangsmittel der
Zivilprozessordnung (ZPO) einzusetzen, die bis zur Zwangshaft gegen
einzelne Amtsträger reichen. Das VG stützt sich dabei auf einen Beschluss
des Bundesverfassungsgerichts von 1999, das gegen renitente Behörden den
Einsatz der ZPO-Zwangsmittel empfohlen hatte. Der Europäische Gerichtshof
hatte Ende 2019 sogar den Einsatz von Zwangshaft für zulässig angesehen, um
Luftgrenzwerte durchzusetzen – allerdings nur als letztes Mittel.
Das VG Stuttgart kam nun auch zum Schluss, dass Zwangshaft gegen
Ministerpräsident Kretschmann noch unverhältnismäßig wäre. Erst sollten
andere Mittel versucht werden. So erhöhten die Richter das Zwangsgeld
diesmal auf 25.000 Euro. Es fließt auch nicht mehr an die Staatskasse (also
von einer Staatstasche in die andere Staatstasche), sondern an die
Kinderkrebshilfe. Und noch einen Tipp gaben die VG-Richter dem Land mit auf
den Weg. Da es flächendeckende Diesel-Fahrverbote angesichts sinkender
NO2-Belastung für überflüssig halte, solle es doch eine
Vollstreckungsabwehrklage einlegen. Gerichtsurteile einfach zu ignorieren
sei der falsche Weg.
23 Jan 2020
## LINKS
[1] /Diesel-Fahrverbote-in-Stuttgart/!5591707
[2] https://www.duh.de/fileadmin/user_upload/download/Pressemitteilungen/Verkeh…
[3] /Falsche-Angaben-zu-Stickoxid/!5572843
[4] https://www.bverwg.de/pm/2018/9
## AUTOREN
Christian Rath
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