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# taz.de -- Auskunftsrechte von Journalisten: Medien wollen mehr
> Journalisten, Verlage und Sender fordern vom Bundestag endlich ein
> Presseauskunftsgesetz. Denn seit 2013 besteht dort eine Lücke.
Bild: Journalistisches Interesse am Staat: Mikrofone bei einer Pressekonferenz
Ein breites Medienbündnis fordert vom Bundestag, endlich ein
[1][Presseauskunftsgesetz] auf Bundesebene zu schaffen. Das Bündnis
unterstützt dabei Anträge von Grünen und FDP. Deren Ablehnung käme einer
„Missachtung journalistischer Arbeit“ gleich, [2][heißt es in einer am
Dienstag veröffentlichten Erklärung].
Dem Bündnis gehören neben den Journalistengewerkschaften und den
Verlegerverbänden auch das Netzwerk Recherche, der Deutsche Presserat, der
Verband privater Medien sowie ARD und ZDF an. Ihre gemeinsame Parole:
„Medienauskunftsgesetz jetzt!“
Die Lücke, die ein derartiges Gesetz schließen soll, besteht seit 2013. Bis
dahin galt für Medienanfragen an Bundesbehörden das Pressegesetz des
jeweiligen Bundeslandes, in dem die Behörde ihren Sitz hatte. Für Anfragen
an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Zirndorf galt zum
Beispiel das bayerische Pressegesetz.
Völlig überraschend stellte jedoch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig
2013 fest: Für Presseauskünfte gegen Bundesbehörden ist ein Bundesgesetz
erforderlich. Ohne ein entsprechendes Bundesgesetz gelte nur ein
„Minimalstandard“, der unmittelbar aus dem Grundrecht auf Pressefreiheit
abzuleiten sei. Seit 2013 wird deshalb über die Einführung eines
entsprechenden Bundes-Presseauskunftsgesetzes diskutiert.
## Bundes- oder Landessache?
Die Sache verkomplizierte sich, als bei einer ersten
Sachverständigenanhörung mehrere Rechtsprofessoren behaupteten, der
Bundestag dürfe gar kein derartiges Gesetz beschließen, denn Presserecht
sei Landessache. Auch die Hoffnung, das Bundesverfassungsgericht werde den
Kompetenzstreit klären, zerschlug sich 2015. Karlsruhe löste den damaligen
Fall, ohne Klarheit in der Kompetenzfrage zu schaffen.
Derzeit liegen dem Bundestag zwei konkrete Initiativen vor. Die Grünen
haben 2018 einen Gesetzentwurf eingebracht, dazu kommt ein Antrag der FDP.
Beide wollen Journalisten einen gesetzlichen Anspruch auf Auskunft
gegenüber Bundesbehörden und Bundesministerien garantieren. Es soll aber
auch die aus den Landesgesetzen bekannten Ausnahmen geben, etwa wenn
„öffentliche Interessen“ überwiegen oder „schutzwürdige Interessen Dri…
entgegenstehen.
Der Innenausschuss des Bundestags hat Ende September mit den Stimmen der
Großen Koalition empfohlen, dass das Bundestagsplenum beide Initiativen
ablehnen soll. Auf eine Begründung wurde verzichtet. Dies könnte daran
liegen, dass sich die Regierungskoalition uneinig ist.
Die SPD ist eigentlich für ein Gesetz. Sie hat sogar schon einen eigenen
Entwurf für ein „Medieninformationszugangs- und -auskunftsgesetz“ in der
Schublade. Allerdings konnte sich die SPD bisher nicht gegenüber dem
Koalitionspartner CDU/CSU durchsetzen. Der medienpolitische Sprecher der
SPD-Fraktion Martin Rabanus schloss sich deshalb ausdrücklich den
Forderungen des Medienbündnisses an den Bundestag an.
## Eine Auskunftspflicht gibt es auch jetzt schon
Das Fehlen eines Gesetzes hat bisher allerdings keine dramatischen Folgen.
Das Bundesverwaltungsgericht garantiert den direkt aus dem Grundgesetz
folgenden Auskunftsanspruch der Presse. Behörden des Bundes sind also auch
jetzt grundsätzlich zur Auskunft verpflichtet. Inzwischen ist in Leipzig
auch nicht mehr von einem „Minimalstandard“ die Rede, vielmehr geht das
Gericht jetzt vom gleichen Standard aus wie die Landespressegesetze.
Erst [3][im Oktober verfügte das Bundesverwaltungsgericht] auf dieser
Grundlage, dass der Berliner Journalist Jost Müller-Neuhof (Tagesspiegel)
Informationen über Hintergrundgespräche des Bundesnachrichtendienstes
erhält. Allerdings gehen die Initiativen von Grünen und FDP teilweise über
den üblichen Standard hinaus. So soll es neben der Auskunftspflicht der
Bundesbehörden auch noch ein Akteneinsichtsrecht für Journalisten geben.
Dies würde die Recherchemöglichkeiten verbessern. Zwar gibt es solche
Einsichtsrechte schon aufgrund des Informationsfreiheitsgesetzes des
Bundes. Presserechtliche Ansprüche wären aber stärker, zum Beispiel weil
sie auch gegenüber Geheimdiensten gälten.
Auch das breite Medienbündnis äußert nun Zusatzwünsche wie ein
Akteneinsichtsrecht oder ein praxistaugliches Eilverfahrensrecht.
Vielleicht liegt in solchen Verbesserungen sogar das Hauptinteresse an
einem neuen Gesetz.
11 Dec 2019
## LINKS
[1] /Gruene-wollen-Presseauskuenfte-regeln/!5301194
[2] https://www.djv.de/startseite/service/news-kalender/detail/aktuelles/articl…
[3] /Urteil-des-Bundesverwaltungsgerichts/!5624632
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Schwerpunkt Pressefreiheit
Informationsfreiheitsgesetz
Deutscher Journalisten-Verband
Volksentscheid
Frontex
Rechtsextremismus
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