Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Hartz-IV-Urteil des Verfassungsgerichts: Höhere Sanktionen doch m�…
> Eigentlich hatte das Verfassungsgericht Sanktionen für Hartz IV-Bezieher
> eingeschränkt. Das Arbeitsministerium versucht das Medienberichten
> zufolge zu umgehen.
Bild: War ihr Urteil doch nicht so eindeutig? Die Richter und Richterinnen des …
Berlin afp | Auch nach [1][dem wegweisenden Hartz-IV-Urteil des
Bundesverfassungsgerichts] sollen einem Zeitungsbericht zufolge Kürzungen
des Existenzminimums um mehr als 30 Prozent möglich sein. Drei Wochen nach
dem Urteilsspruch seien die Bundesagentur für Arbeit (BA) und das
Bundesarbeitsministerium derzeit dabei, eine interne Weisung zur Umsetzung
der Karlsruher Vorgaben zu erarbeiten, berichtet die Süddeutsche Zeitung am
Mittwoch. Ein erster Entwurf sehe dabei vor, dass nach wie vor Kürzungen
des Existenzminimums um mehr als 30 Prozent möglich sein sollen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte mit seinem Urteil Anfang November
[2][die bisherige Sanktionspraxis im Umgang mit Hartz-IV-Beziehern]
deutlich beschränkt. Laut den Richtern dürfen bei Pflichtverletzungen durch
die Leistungsbezieher die Auszahlungen höchstens um 30 Prozent gekürzt
werden – bislang mögliche Kürzungen von 60 Prozent oder sogar der komplette
Wegfall der Leistungen sind demnach mit dem Grundgesetz unvereinbar.
Laut Süddeutscher Zeitung sieht der erste Entwurf zur Umsetzung der
Vorgaben nun aber vor, dass die Abschläge doch deutlich über 30 Prozent
ausmachen könnten – weil verschiedene Sanktionen einfach addiert würden. So
könnte eine 30-Prozent-Kürzung wegen eines zurückgewiesenen Jobangebots mit
einem 10-Prozent-Abschlag wegen versäumter Meldepflichten zusammengezählt
werden. Dann würden die Leistungen insgesamt doch um 40 Prozent gesenkt.
Aus Sicht des Erwerbslosenvereins Tacheles würde mit diesem Vorgehen das
vom Verfassungsgericht begrenzte Sanktionssystem durch die Hintertür wieder
eingeführt. „Wir verurteilen diesen Versuch der Ausweitung von Sanktionen
aufs Schärfste“, sagt Geschäftsführer Harald Thomé.
Die neue Weisung soll die Anwendung des Urteils des
Bundesverfassungsgerichts regeln, bis ein neues Gesetz in Kraft tritt. Nach
Auskunft des Arbeitsministeriums ist der von der SZ zitierte Entwurf noch
nicht endgültig. Er durchlaufe das „Weisungskonsultationsverfahren“, in dem
die kommunalen Spitzenverbände und die Bundesländer Stellung nehmen
könnten. Ein Sprecher der BA sagte seinerseits, dass derzeit keine
Sanktionen von mehr als 30 Prozent verhängt würden. Das gelte seit dem
Urteil und so lange, bis die neue Weisung feststehe.
27 Nov 2019
## LINKS
[1] /Gerichtsurteil-zu-Hartz-IV/!5639077
[2] /Urteil-zu-Hartz-IV-Sanktionen/!5635571
## TAGS
Hartz IV
Bundesverfassungsgericht
Agentur für Arbeit
Arbeitsministerium
Nordrhein-Westfalen
Hamburg
Kinderarmut
Grundrente
Bedingungsloses Grundeinkommen
## ARTIKEL ZUM THEMA
Nordrhein-Westfalen kürzt bei Hartz IV: Härte gegen Bedürftige
Arbeitsminister Laumann (CDU) will Hartz-IV-Empfängern bei Sanktionen
komplett das Geld streichen. Kritischen Initiativen dreht er den Hahn zu.
Sozialbündnis stellt Forderungen: Mehr Würde für die Armen
Hamburg könnte als Land auf Sanktionen für Hartz-IV-Empfänger verzichten
und mehr für diese Menschen tun, fordert die Gruppe „Hamburg traut sich
was“.
Sozialpolitik und Kinderarmut: SPD wirbt für Kindergrundsicherung
Der Parteivorstand hat ein Konzept beschlossen: Eltern bekämen 250 Euro pro
Kind und Monat – Niedrigverdiener deutlich mehr. Ein Projekt für R2G?
Einigung zur Grundrente: Wer kriegt die Aufstockung?
Nun gilt es, Beitragsjahre zu zählen. In der Regel müssen es 35 Jahre sein.
Einiges ist noch unklar, aber schematische Rechnungen sind schon möglich.
Urteil zu Hartz IV-Sanktionen: Näher dran am Leben
Es ist gut, dass die Hartz-IV-Sanktionen beschränkt werden. Die
Sozialleistung ist ein Auffangnetz für die unterschiedlichen Schicksale.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.