| # taz.de -- Hartz-IV-Urteil des Verfassungsgerichts: Höhere Sanktionen doch m�… | |
| > Eigentlich hatte das Verfassungsgericht Sanktionen für Hartz IV-Bezieher | |
| > eingeschränkt. Das Arbeitsministerium versucht das Medienberichten | |
| > zufolge zu umgehen. | |
| Bild: War ihr Urteil doch nicht so eindeutig? Die Richter und Richterinnen des … | |
| Berlin afp | Auch nach [1][dem wegweisenden Hartz-IV-Urteil des | |
| Bundesverfassungsgerichts] sollen einem Zeitungsbericht zufolge Kürzungen | |
| des Existenzminimums um mehr als 30 Prozent möglich sein. Drei Wochen nach | |
| dem Urteilsspruch seien die Bundesagentur für Arbeit (BA) und das | |
| Bundesarbeitsministerium derzeit dabei, eine interne Weisung zur Umsetzung | |
| der Karlsruher Vorgaben zu erarbeiten, berichtet die Süddeutsche Zeitung am | |
| Mittwoch. Ein erster Entwurf sehe dabei vor, dass nach wie vor Kürzungen | |
| des Existenzminimums um mehr als 30 Prozent möglich sein sollen. | |
| Das Bundesverfassungsgericht hatte mit seinem Urteil Anfang November | |
| [2][die bisherige Sanktionspraxis im Umgang mit Hartz-IV-Beziehern] | |
| deutlich beschränkt. Laut den Richtern dürfen bei Pflichtverletzungen durch | |
| die Leistungsbezieher die Auszahlungen höchstens um 30 Prozent gekürzt | |
| werden – bislang mögliche Kürzungen von 60 Prozent oder sogar der komplette | |
| Wegfall der Leistungen sind demnach mit dem Grundgesetz unvereinbar. | |
| Laut Süddeutscher Zeitung sieht der erste Entwurf zur Umsetzung der | |
| Vorgaben nun aber vor, dass die Abschläge doch deutlich über 30 Prozent | |
| ausmachen könnten – weil verschiedene Sanktionen einfach addiert würden. So | |
| könnte eine 30-Prozent-Kürzung wegen eines zurückgewiesenen Jobangebots mit | |
| einem 10-Prozent-Abschlag wegen versäumter Meldepflichten zusammengezählt | |
| werden. Dann würden die Leistungen insgesamt doch um 40 Prozent gesenkt. | |
| Aus Sicht des Erwerbslosenvereins Tacheles würde mit diesem Vorgehen das | |
| vom Verfassungsgericht begrenzte Sanktionssystem durch die Hintertür wieder | |
| eingeführt. „Wir verurteilen diesen Versuch der Ausweitung von Sanktionen | |
| aufs Schärfste“, sagt Geschäftsführer Harald Thomé. | |
| Die neue Weisung soll die Anwendung des Urteils des | |
| Bundesverfassungsgerichts regeln, bis ein neues Gesetz in Kraft tritt. Nach | |
| Auskunft des Arbeitsministeriums ist der von der SZ zitierte Entwurf noch | |
| nicht endgültig. Er durchlaufe das „Weisungskonsultationsverfahren“, in dem | |
| die kommunalen Spitzenverbände und die Bundesländer Stellung nehmen | |
| könnten. Ein Sprecher der BA sagte seinerseits, dass derzeit keine | |
| Sanktionen von mehr als 30 Prozent verhängt würden. Das gelte seit dem | |
| Urteil und so lange, bis die neue Weisung feststehe. | |
| 27 Nov 2019 | |
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