# taz.de -- Hartz-IV-Urteil des Verfassungsgerichts: Höhere Sanktionen doch m�… | |
> Eigentlich hatte das Verfassungsgericht Sanktionen für Hartz IV-Bezieher | |
> eingeschränkt. Das Arbeitsministerium versucht das Medienberichten | |
> zufolge zu umgehen. | |
Bild: War ihr Urteil doch nicht so eindeutig? Die Richter und Richterinnen des … | |
Berlin afp | Auch nach [1][dem wegweisenden Hartz-IV-Urteil des | |
Bundesverfassungsgerichts] sollen einem Zeitungsbericht zufolge Kürzungen | |
des Existenzminimums um mehr als 30 Prozent möglich sein. Drei Wochen nach | |
dem Urteilsspruch seien die Bundesagentur für Arbeit (BA) und das | |
Bundesarbeitsministerium derzeit dabei, eine interne Weisung zur Umsetzung | |
der Karlsruher Vorgaben zu erarbeiten, berichtet die Süddeutsche Zeitung am | |
Mittwoch. Ein erster Entwurf sehe dabei vor, dass nach wie vor Kürzungen | |
des Existenzminimums um mehr als 30 Prozent möglich sein sollen. | |
Das Bundesverfassungsgericht hatte mit seinem Urteil Anfang November | |
[2][die bisherige Sanktionspraxis im Umgang mit Hartz-IV-Beziehern] | |
deutlich beschränkt. Laut den Richtern dürfen bei Pflichtverletzungen durch | |
die Leistungsbezieher die Auszahlungen höchstens um 30 Prozent gekürzt | |
werden – bislang mögliche Kürzungen von 60 Prozent oder sogar der komplette | |
Wegfall der Leistungen sind demnach mit dem Grundgesetz unvereinbar. | |
Laut Süddeutscher Zeitung sieht der erste Entwurf zur Umsetzung der | |
Vorgaben nun aber vor, dass die Abschläge doch deutlich über 30 Prozent | |
ausmachen könnten – weil verschiedene Sanktionen einfach addiert würden. So | |
könnte eine 30-Prozent-Kürzung wegen eines zurückgewiesenen Jobangebots mit | |
einem 10-Prozent-Abschlag wegen versäumter Meldepflichten zusammengezählt | |
werden. Dann würden die Leistungen insgesamt doch um 40 Prozent gesenkt. | |
Aus Sicht des Erwerbslosenvereins Tacheles würde mit diesem Vorgehen das | |
vom Verfassungsgericht begrenzte Sanktionssystem durch die Hintertür wieder | |
eingeführt. „Wir verurteilen diesen Versuch der Ausweitung von Sanktionen | |
aufs Schärfste“, sagt Geschäftsführer Harald Thomé. | |
Die neue Weisung soll die Anwendung des Urteils des | |
Bundesverfassungsgerichts regeln, bis ein neues Gesetz in Kraft tritt. Nach | |
Auskunft des Arbeitsministeriums ist der von der SZ zitierte Entwurf noch | |
nicht endgültig. Er durchlaufe das „Weisungskonsultationsverfahren“, in dem | |
die kommunalen Spitzenverbände und die Bundesländer Stellung nehmen | |
könnten. Ein Sprecher der BA sagte seinerseits, dass derzeit keine | |
Sanktionen von mehr als 30 Prozent verhängt würden. Das gelte seit dem | |
Urteil und so lange, bis die neue Weisung feststehe. | |
27 Nov 2019 | |
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