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# taz.de -- Einigung zur Grundrente: Wer kriegt die Aufstockung?
> Nun gilt es, Beitragsjahre zu zählen. In der Regel müssen es 35 Jahre
> sein. Einiges ist noch unklar, aber schematische Rechnungen sind schon
> möglich.
Bild: Der Zuschlag auf kleine Renten soll „unbürokratisch“ und „automati…
Tritt das [1][Gesetz zur Grundrente] wie geplant tatsächlich am 1. Januar
2021 in Kraft, wird die Deutsche Rentenversicherung sowohl bei Neuzugängen
als auch bei bestehenden Renten automatisch prüfen, ob ein [2][Anspruch auf
Grundrente] besteht. Dazu im Folgenden das schematische Beispiel einer
Arbeitnehmerin.
Hat die Arbeitnehmerin nach heutigem Stand eine Rente von weniger als 924
Euro im Monat zu erwarten und dies nach 35 Jahren Beitragszeit, erwirbt sie
eventuell Anspruch auf eine aufstockende Grundrente. Aufgestockt wird nur
bis zu einer Gesamthöhe von 924 Euro Rente für die 35 Jahre, abzüglich
eines Abschlags von 12,5 Prozent. Beträgt der erworbene Rentenanspruch
allerdings weniger als 346 Euro im Monat, ist dies zu gering für die
Aufstockung durch eine Grundrente.
Die Beitragszeiten errechnen sich aus den Zeiten mit
sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, Kinder- und Pflegetätigkeit.
Ein Studium, Zeiten der Arbeitslosigkeit, auch der Bezug von
Arbeitslosengeld 1, Zeiten mit Minijobs – all das zählt nicht mit.
Hat die Arbeitnehmerin Kinder, zählen je nach Geburtsdatum zweieinhalb bis
drei Jahre pro Kind als Erziehungszeit, hinzu kommen noch sogenannte
Berücksichtigungszeiten für die Kinder. Pro Kind sind das insgesamt 10
Jahre an Beitragszeit, wobei es bei Geschwistern Überlappungen gibt. Bei
zwei Kindern im Abstand von 3 Jahren kämen insgesamt 13 Jahre an
Beitragszeit allein für die Kinderbetreuung zusammen. Dann würden der
Beschäftigten in dem Beispiel 22 Jahre sozialversicherungspflichtige Arbeit
reichen, um die Voraussetzung für eine aufstockende Grundrente von 35
Jahren Beitragszeit zu erfüllen.
## Gleitzonen für die Beitragszeit
Allerdings soll es noch nicht näher bezifferte „Gleitzonen“ für die
Beitragszeiten geben, das heißt, auch Leute mit vielleicht nur 33 oder 34
Jahren Beitragszeit kämen zumindest anteilig in den Genuss einer
Grundrente, wenn die sonstigen Voraussetzungen stimmen. Die Deutsche
Rentenversicherung macht eine Einkommensprüfung zur Voraussetzung für die
Grundrentenzahlung, indem sie sich die Steuerbescheide von den Finanzämtern
zukommen lässt. Darin sind Einkünfte aus Arbeit und Kapitalanlagen und bei
Ehepaaren das gemeinsame Einkommen erfasst.
Lebt die Frau in dem Beispiel allein und wird ihr monatliches zu
versteuerndes Gesamteinkommen im Ruhestand – inklusive Nebenjobs und der zu
erwartenden gesetzlichen Rente – unterhalb von 1.250 Euro liegen, behält
sie ihren Anspruch auf aufstockende Grundrente. Das ist der
wahrscheinlichste Fall für Alleinstehende. Liegt das Einkommen darüber,
wird der überschießende Betrag teilweise auf die Grundrente angerechnet,
wie genau, ist noch nicht klar.
Hat die Frau einen Ehepartner und liegt das gemeinsame zu versteuernde
Einkommen inklusive der Renten im Ruhestand über einer Grenze von 1.950
Euro, entfällt auch hier der volle Grundrentenanspruch. Der überschießende
Betrag wird auf die Grundrente angerechnet, die bei einem deutlich höheren
Einkommen ganz entfallen kann. Der Abgleich mit den Steuerdaten soll
jährlich automatisch aktualisiert werden. Vermögen und Grundbesitz spielen
bei dieser Berechnung keine Rolle, nur das Einkommen zählt.
## Grundrente aufstocken?
Zur Ermittlung der aufstockenden Grundrente wird der eigene Rentenanspruch
aus 35 Jahren Beitragszeit verdoppelt. Bei einem nur sehr kleinen
Rentenanspruch von 350 Euro käme die Frau mit der Aufstockung zum Beispiel
auf eine Gesamtrente von 700 Euro, abzüglich der 12,5 Prozent Abschlag. Da
von der Rente Krankenkassen- und Pflegebeiträge abgehen, blieb ihr zu wenig
übrig zum Leben. Damit ist die Frau, wenn sie allein lebt, immer noch ein
Fall für die Grundsicherung im Alter (eine Art Hartz IV für SeniorInnen).
Nach den Plänen der Koalition soll es aber auch für
Grundsicherungsempfänger, die einen kleinen Rentenanspruch haben und 35
Jahre an Beitragszeiten vorweisen, einen Freibetrag geben. Die Frau mit 350
Euro eigener Rente hätte einen Freibetrag von rund 175 Euro zu erwarten.
Dieser Betrag käme auf die Grundsicherung obendrauf, sie könnte somit auf
ein Alterseinkommen von mehr als 900 Euro kommen. Allerdings steht hier
vorab wieder eine strenge Bedürftigkeitsprüfung, wie bei allen
Grundsicherungsempfängern. Da zählt dann wieder jeder Besitz mit, auch ein
Auto, eine Datsche, ein Sparkonto.
11 Nov 2019
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## AUTOREN
Barbara Dribbusch
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