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# taz.de -- Nach Entscheidung zur Mietpreisbremse: Für den Mietendeckel wird e…
> Die bundesweit geltende Mietpreisbremse verstößt nicht gegen das
> Grundgesetz. Über die Rechtssicherheit sollte man sich aber nur bedingt
> freuen.
Bild: Wohnen in Deutschland wird immer teurer
Die [1][Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts] kommt nicht
überraschend: Die seit 2015 bundesweit geltende Mietpreisbremse verstößt
nicht gegen das Grundgesetz. Die nicht sehr radikale Kappung der Spitzen
bei Neuvermietungen verletzt also nicht das Prinzip der
Verhältnismäßigkeit.
Wenn sich SPD-Politiker nun über die Rechtssicherheit freuen, sollten sie
das aber nur bedingt tun. Denn der Karlsruher Beschluss bezog sich auf die
Mietpreisbremse, so wie sie 2015 eingeführt wurde. Ende 2018 hat der
Bundestag aber zudem beschlossen, dass Vermieter Auskunft über die Vormiete
geben müssen.
Am Wochenende hat sich der Koalitionsausschuss außerdem darauf geeinigt,
dass Mieter überhöht bezahlte Miete von Beginn an zurückfordern können und
nicht erst ab dem Zeitpunkt der Reklamation. Darauf konnte Karlsruhe
natürlich noch nicht eingehen. Und doch ist der jetzige Beschluss hierauf
übertragbar – weil mit den Nachbesserungen nur die ursprüngliche Idee der
Mietpreisbremse besser verwirklicht wird.
Etwas ganz Neues ist aber [2][der Mietendeckel, den das Land Berlin
plant]. Fünf Jahre lang soll die Miete bei bestehenden Mieten eingefroren
werden. Es ist also nicht einmal ein Inflationsausgleich vorgesehen. Wie
das Bundesverfassungsgericht dies bewerten würde, ist völlig offen, zumal
das Land Berlin vermutlich gar nicht die Kompetenz für eine eigene
Mietenregulierung hat.
Allerdings muss man auch beim Mietendeckel das Kleingedruckte lesen. So
soll der Berliner Mietenstopp nicht für Neubauten gelten und
Modernisierungskosten könnten weiterhin auf die Mieter umgelegt werden Für
Vermieter, die in wirtschaftliche Schwierigkeiten kämen, soll es sogar eine
Härtefallregelung geben, sie könnten sich eine Mieterhöhung genehmigen
lassen. Und überhaupt soll der Mietenstopp nur fünf Jahre gelten. Damit
sind also genügend Ausnahmen und Einschränkungen eingebaut, so dass
vermutlich auch der Mietendeckel in Karlsruhe noch als verhältnismäßig
durchgeht. Es wäre politisch wünschenswert.
20 Aug 2019
## LINKS
[1] /Verfassungsgericht-ueber-Mietpreisbremse/!5619457
[2] /Vorschlag-zum-Berliner-Mietendeckel/!5607649
## AUTOREN
Christian Rath
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