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# taz.de -- Gerichtsurteil Deutsche Umwelthilfe: Marktüberwachung ist rechtmä…
> Der Bundesgerichtshof sagt: Die Öko-Kontrollen der Automobilwirtschaft
> durch die Deutsche Umwelthilfe sind rechtens. Ein Mercedes-Händler
> verliert.
Bild: Es ist Zeit – Resch von der DUH kann sich nun wieder der Kontrolle von …
Berlin ots | Im [1][Rechtsstreit] zwischen der Deutschen Umwelthilfe (DUH)
und einem großen Stuttgarter Mercedes-Pkw-Händler wegen dessen Verstoßes
gegen die Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) hat der
Bundesgerichtshof (BGH) heute sein abschließendes Urteil verkündet (Az BGH:
I ZR 149/18). Nachdem die DUH bereits in der ersten und zweiten Instanz
obsiegt hatte, bestätigt das oberste deutsche Gericht die Klagebefugnis der
DUH sowie die Rechtmäßigkeit der ökologischen Marktüberwachung.
Am 3. Mai 2016 hatte die DUH den Mercedes-Pkw-Händler wegen Verstoßes gegen
die Pkw-EnVKV abgemahnt, da dieser auf seiner Homepage einen besonders
klimaschädlichen Mercedes-AMG C 450 AMG 4MATIC mit
“3-Liter-V6-Biturbomotor“ beworben hatte, jedoch die gesetzlich
vorgeschriebenen Angaben zum Kraftstoffverbrauch und den CO2-Emissionen des
Pkw-Modells nicht machte. Laut Spritmonitor.de liegen bei diesem Fahrzeug
die durchschnittlichen CO2-Emissionen bei 240 g/km und damit mehr als
doppelt so hoch wie der EU-Zielwert von 95 g CO2/km in 2020. Der
Mercedes-Händler lehnte die Abgabe einer Unterlassungserklärung ab, so dass
die DUH am 4. Juli 2016 Klage am Landgericht Stuttgart erhob (AZ 41 O
31/16).
“Wir begrüßen die heutige Klarstellung des Bundesgerichtshofs, dass auch
für Autohändler Umwelt- und Verbraucherschutzgesetze gelten und diese sich
Kontrollen durch die Deutsche Umwelthilfe und Abmahnungen bei Verstößen
gegen relevante Verbraucherschutzvorschriften gefallen lassen müssen.
Angaben zum Kraftstoffverbrauch und CO2-Emssionen von Pkw sind wesentliche
Informationen, die dem Verbraucher beim Kauf vorliegen müssen. Die
Autokonzerne haben es in Deutschland geschafft, staatliche Kontrollen zu
stoppen und Strafen durch die Marktüberwachungsbehörden der Länder zu
verhindern. Umso wichtiger ist es, dass der Bundesgerichtshof als höchstes
deutsches Zivilgericht dem entgegentritt und ausdrücklich bejaht, dass die
Deutsche Umwelthilfe als klageberechtigter Verbraucherschutzverband
Autohändler im Rahmen ihrer ökologischen Marktüberwachung zu einer
korrekten Information der Kunden bringen darf und muss. Vor allem dann,
wenn hier der Staat in seiner Kontrollaufgabe versagt“, so Jürgen Resch,
Bundesgeschäftsführer der DUH.
“Die Deutsche Umwelthilfe kontrolliert die Einhaltung umweltbezogener
Verbraucherschutzvorschriften in circa 20 Branchen. Es ist schon
interessant, dass sich einzig die Automobilindustrie mit Händen und Füßen
dagegen wehrt, wirkungsvoll kontrolliert zu werden. Der
[2][Dieselabgasskandal] zeigt eindrucksvoll auf, was passiert, wenn sich
der Staat von seiner Pflicht, Recht und Gesetz durchzusetzen, zurückzieht.
Der Versuch der Autokonzerne, der DUH die Klagerechte aberkennen zu lassen,
ist heute erneut gescheitert. Wir hoffen nun, dass das Urteil seine Wirkung
entfaltet, und auch die Autoindustrie endlich akzeptiert, dass sie sich an
Recht und Gesetz halten müssen“, so Resch weiter.
## Wichtige Grundsatzentscheidung
Rechtsanwalt Roland Demleitner, der die DUH in dem Verfahren vertritt,
erklärt: “Der BGH hat mit diesem Urteil die Rechtsprechung der Obergerichte
bestätigt, die unisono gleichermaßen das rechtmäßige Handeln der Deutschen
Umwelthilfe festgestellt haben. Der BGH hat damit eine wichtige
Grundsatzentscheidung für die Klagebefugnis qualifizierter Einrichtungen
insgesamt getroffen. Danach darf ein klagebefugter Verband wie die Deutsche
Umwelthilfe, der tatsächlich und nachweislich Verbraucherschutzvorschriften
durchsetzt und in diesem Bereich Wettbewerbsverstöße durch Abmahnungen
verfolgt, auch Überschüsse aus dieser Marktverfolgungstätigkeit erzielen.
Auch die Vielzahl geführter Unterlassungsklagen kann keinen
Rechtsmissbrauch bedingen, da eine Organisation wie die Deutsche
Umwelthilfe andernfalls gezwungen wäre, nach einer bestimmten Zahl
festgestellter Wettbewerbsverstöße ihre Tätigkeit einzustellen, was im
Ergebnis auf eine Akzeptanz von Rechtsbruch hinauslaufen würde. Zudem hat
der BGH eindeutig unterstrichen, dass auch die von der Deutschen
Umwelthilfe in Ansatz gebrachte Abmahnkostenpauschale nicht überhöht und
zulässig ist.“
Der von der DUH beklagte Mercedes-Pkw-Händler hatte im April 2016 auf
seiner Homepage einen Mercedes-Benz mit “3-Liter-V6-Biturbomotor“ beworben,
jedoch keine Angaben zum Kraftstoffverbrauch und den CO2-Emissionen des
Pkw-Modells gemäß der Pkw-EnVKV (Pkw-
Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung) gemacht. Die DUH, die ein beim
Bundesamt für Justiz gelisteter klageberechtigter Umwelt- und
Verbraucherschutzverband ist, wies den Händler auf diesen Verstoß hin und
forderte ihn auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben, den Verstoß
zukünftig nicht zu wiederholen. Der Händler weigerte sich, diese
Unterlassungserklärung abzugeben. Aufgrund dessen erhob die DUH Klage am
Landgericht Stuttgart und obsiegte in I. Instanz (Az LG Stuttgart: 41 O
31/16). Eine Berufung des Händlers wurde vom OLG Stuttgart in II. Instanz
ebenfalls zurückgewiesen (Az OLG Stuttgart: 2 U 165/16).
Das Oberlandesgericht Stuttgart gab der DUH Recht und entschied, dass eine
Nutzung der aus der ökologischen Marktüberwachung resultierenden
[3][Gelder] auch für die sonstige Verbraucherschutzarbeit des Vereins
zulässig ist. Die Revision wurde zugelassen. Zu dieser Revision hat der BGH
heute, 4. Juli.2019, sein abschließendes Urteil gefällt. Die vollständige
Urteilsbegründung wird voraussichtlich erst in einigen Wochen vorliegen.
Seit 2004 ist die DUH beim Bundesamt für Justiz als klageberechtigter
Verband gelistet und kann gegen Verstöße gemäß Unterlassungsklagegesetz
vorgehen. Sie stellt seit 15 Jahren mit derzeit circa 30 stichprobenhaften
Kontrollen pro Woche sicher, dass Energiesparlampen nicht zu viel
Quecksilber enthalten, Wohnungsanzeigen korrekte Angaben zu den Heizkosten
enthalten, dass Elektrogroßgeräte wie Fernseher, Beleuchtungskörper
hinsichtlich ihres Stromverbrauchs korrekt gekennzeichnet sind und
Lebensmittel keine gesundheitsschädlichen Mengen an Chemikalien enthalten.
Die DUH überwacht insgesamt circa 20 Rechtsvorschriften mit Umweltbezug,
darunter die Pkw-EnVKV. Mit der ökologischen Marktüberwachung erzielt die
DUH keine Gewinne und hat auch keine Gewinnerzielungsabsicht.
4 Jul 2019
## LINKS
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