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# taz.de -- Überwachung von Smart-Home-Geräten: Alexa soll Zeugin werden
> Innenminister Seehofer will, dass Sprachassistenten abgehört und die
> Daten als Beweise verwendet werden dürfen. Datenschützer schlagen Alarm.
Bild: Polizeiwanze ins spe: Smart-Home-Gerät Amazon Echo mit Alexa
BERLIN taz | Kommt bald der Lauschangriff auf smarte Kühlschränke oder auf
Alexa und Siri? Geht es nach dem Willen von Bundesinnenminister Horst
Seehofer (CSU) und einigen CDU-Länderkollegen sollen [1][Daten aus
Sprachassistenten sowie digital vernetzten Geräten] als Beweismittel vor
Gericht zugelassen werden. Auf der bevorstehenden Innenministerkonferenz
(IMK) soll ein entsprechender Vorstoß beschlossen werden.
Die „zunehmende Digitalisierung aller Lebensbereiche“ sorge dafür, dass die
„Spurensicherung in der digitalen Welt eine immer größere Bedeutung“
gewinne, heißt es in einer Beschlussvorlage des IMK-Gastgebers,
Schleswig-Holsteins Innenminister Hans-Joachim Grote (CDU), die die taz
einsehen konnte. Die Strafverfolgungsbehörden müssten künftig in der Lage
sein, „die digitalen Spuren zu erkennen, zu sichern und auch auszuwerten“.
Wie dies geschehen könne, solle die IMK, die ab Mitte kommende Woche tagt,
bis Herbst prüfen.
Der Vorschlag ist also noch vage. Ein Sprecher Seehofers aber bekräftigte
am Mittwoch: „Aus unserer Sicht ist es für eine effektive
Kriminalitätsbekämpfung sehr wichtig, dass den Sicherheitsbehörden von Bund
und Ländern auch auf diesen Geräten gespeicherte Daten nicht verschlossen
bleiben.“ Das Thema werde derzeit geprüft, da die Rechtsgrundlage bisher
nicht ausreiche, um Hersteller von Sprachassistenten und vernetzten „Smart
Home“-Geräten zur Herausgabe gespeicherter Daten zu verpflichten, wenn ein
richterlicher Beschluss vorliegt.
Ein Sprecher Grotes unterstrich den Vorstoß. Auch im Koalitionvertrag von
CDU, Grünen und FDP in Schleswig-Holstein sei das Ansinnen festgehalten.
Man habe dafür zuletzt sogar eigens ein Kompetenzzentrum Digitale Spuren
eingerichtet, das eben solche Spuren sichern und auswerten solle. Dies sei
„auf der Basis der geltenden Rechtslage“ geschehen, betont der Sprecher.
„Eine Ausweitung polizeilicher Kompetenzen sieht der Antrag
Schleswig-Holsteins definitiv nicht vor.“
## „Erschreckende Tendenz“
Datenschützer und die Opposition schlagen dennoch Alarm. Der
Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber sieht den Vorstoß kritisch. Es
sei ein gravierender Grundrechtseingriff, wenn Sicherheitsbehörden auf
Informationen, Gespräche oder sogar Videos aus Wohnungen und anderen
privaten Orten zugreifen könnten. Gerade da die Zahl der Straftaten laut
Kriminalstatistiken seit Jahren rückläufig sei, könne er solche
„verfassungsrechtlich bedenklichen Kompetenzerweiterungen“ nicht
nachvollziehen.
Der FDP-Innenexperte Benjamin Strasser sprach von einer „erschreckenden
Tendenz“. „Dieser ausufernde Schnüffelstaat gängelt damit nur die
Bürgerrechte von Millionen unschuldiger Bürger.“
Die SPD schwieg am Mittwoch weitgehend zu dem „Alexa-Vorschlag“. Das von
Katarina Barley, SPD, geführt Bundesjustizministerium appellierte
allerdings auch an die Eigenverantwortung der Bürger. Wer Geräte wie Alexa
nutze, laufe natürlich Gefahr, dass mitgehört werde, sagte ein Sprecher.
Die SPD-Länder hatten in einer Vorkonferenz zur IMK der Beschlussvorlage
zugestimmt. Dort allerdings wird betont, dass es bisher lediglich um eine
Prüfung gehe. Es dürfte noch Jahre dauern, bis es wirklich zu einer
Umsetzung käme.
Offizielle Reaktionen der betroffenen US-Firmen lagen bis Redaktionsschluss
nicht vor. Der Sprecher eines Unternehmens beschwichtigte: Die Software
reagiere ausschließlich auf das Aktivierungswort, zeichne also keineswegs
alles auf, was die NutzerInnen zu Hause sagten.
5 Jun 2019
## LINKS
[1] /Datenschutz-bei-Sprachassistenten/!5532244
## AUTOREN
Alicia Lindhoff
Konrad Litschko
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