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# taz.de -- Umgang mit Amazons Alexa: Keine neuen Polizei-Befugnisse
> Die Polizei brauche keine neuen Befugnisse zum Auslesen smarter
> Haushaltsgeräte, sagen die Innenminister. Die Polizei hat diese
> Möglichkeiten längst.
Bild: Ich lausche, also bin ich – Amazons Alexa
Kiel taz | Die Innenminister wollen keine neuen Polizei-Befugnisse für das
Auslesen von Daten der Amazon-Sprachassistentin Alexa. Einen entsprechenden
Beschluss zur Auswertung „digitaler Spuren“ fasste an diesem Freitag die
Innenministerkonferenz (IMK) in Kiel.
Immer mehr Haushaltsgeräte wie Fernseher und Kühlschränke sind mit dem
Internet verbunden. Ihre Nutzung produziert nebenbei Daten, die im Gerät
oder auf zentralen Servern gespeichert werden. Solche Daten sind auch für
die Polizei interessant. Sie können zum Beispiel Indizien für die An- oder
Abwesenheit an einem Tatort liefern. Wenn Kommunikation mit Geräten wie
Alexa aufgezeichnet wird, kann sie also möglicherweise Aufschlüsse über den
Aufenthaltsort bestimmter Personen liefern.
Das Land Schleswig-Holstein fand, dass die Polizei sich besser auf die
Digitalisierung aller Lebensbereiche einstellen muss. Sie müsse in der Lage
sein, „digitale Spuren zu erkennen, zu sichern und auszuwerten“, hieß es in
einer Beschlussvorlage für die IMK. Die Polizei müsse hierzu
„Kompetenzzentren“ aus Ermittlern und Informatikern bilden, wie es
Schleswig-Holstein an seinem Landeskriminalamt vorgemacht hat. „Unsere
Intention war, dass sich die Experten der Länder besser austauschen, wie
man die neuen Möglichkeiten nutzt“, sagte der Kieler Innenminister
Hans-Joachim Grote (CDU) am Rande der IMK.
Aus dem eher technischen Antrag wurde vor einer Woche dann aber eine große
Medienwelle. Einige Journalisten glaubten, die Polizei solle hier neue
Befugnisse erhalten, da es bisher aus Datenschutzgründen keine
Rechtsgrundlage zur Auswertung smarter Haushaltsgeräte gebe. Reflexhaft
protestieren Datenschützer und Oppositionspolitiker gegen die angeblichen
Pläne der Innenminister.
## Leichterer Zugriff auf Server im Ausland
Nun stellte Innenminister Horst Seehofer (CSU) jedoch klar: „Es geht hier
nur um die Anwendung bestehender Rechtsgrundlagen.“ Und so steht es nun
auch im Beschluss der IMK: „Dabei geht es um Dateninhalte, die aufgrund der
heutigen rechtlichen Grundlagen bereits erhoben und gespeichert werden.
Hierbei geht es nicht um die Schaffung neuer Eingriffsbefugnisse, wie
beispielsweise zum Auslesen von Daten aus sogenannten Smart-Home-Geräten.“
Gesetzesänderungen sind aber auch gar nicht erforderlich. Soweit die Daten
im smarten Gerät selbst gespeichert sind, kann dieses schon jetzt von der
Polizei beschlagnahmt und ausgewertet werden. Das ist ähnlich wie bei der
schon heute stattfindenden Beschlagnahmung von Smartphones, die Aufschluss
über Gesprächskontakte geben. Auch wenn die Daten auf zentralen Servern
liegen, können sie dort beschlagnahmt werden, wie etwa die Emails in einer
Cloud der Telekom.
Schwieriger ist der Zugriff, wenn die Server der Betreiber im Ausland
liegen. Bisher ist dann ein Rechtshilfe-Ersuchen erforderlich. Künftig soll
aber die geplante EU-Verordnung über elektronische Beweismittel
(e-evidence-VO) den Zugriff vereinfachen. Mit den USA will die EU
zusätzlich ein Abkommen zum Zugriff auf elektronische Beweismittel
schließen.
Auch für den heimlichen Zugriff auf smarte Homegeräte gibt es bereits
Rechtsgrundlagen. Wenn Alexa so manipuliert wird, dass sie heimlich die
Wohnung abhört, ist das ein „Großer Lauschangriff“, den CDU/CSU und SPD
bereits 1998 eingeführt haben. Dieser kann auf Grundlage der
Strafprozessordnung zur Strafverfolgung nach eienr Straftat eingesetzt
werden. Die meisten Polizeigesetze erlauben den Lauschangriff aber auch zur
Abwehr von zukünftigen Gefahren.
„Wir überwachen keine Kinderzimmer, wir überwachen keine Journalisten“,
betonte Innenminister Seehofer, „wir bekämpfen nur Terroristen, Extremisten
und Verbrecher.“
14 Jun 2019
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Innenministerkonferenz
Alexa
Polizei
Lauschangriff
Schwerpunkt Überwachung
DNA-Test
Alexa
DSGVO
Thermomix
Alexa
Alexa
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