# taz.de -- Umgang mit Amazons Alexa: Keine neuen Polizei-Befugnisse | |
> Die Polizei brauche keine neuen Befugnisse zum Auslesen smarter | |
> Haushaltsgeräte, sagen die Innenminister. Die Polizei hat diese | |
> Möglichkeiten längst. | |
Bild: Ich lausche, also bin ich – Amazons Alexa | |
Kiel taz | Die Innenminister wollen keine neuen Polizei-Befugnisse für das | |
Auslesen von Daten der Amazon-Sprachassistentin Alexa. Einen entsprechenden | |
Beschluss zur Auswertung „digitaler Spuren“ fasste an diesem Freitag die | |
Innenministerkonferenz (IMK) in Kiel. | |
Immer mehr Haushaltsgeräte wie Fernseher und Kühlschränke sind mit dem | |
Internet verbunden. Ihre Nutzung produziert nebenbei Daten, die im Gerät | |
oder auf zentralen Servern gespeichert werden. Solche Daten sind auch für | |
die Polizei interessant. Sie können zum Beispiel Indizien für die An- oder | |
Abwesenheit an einem Tatort liefern. Wenn Kommunikation mit Geräten wie | |
Alexa aufgezeichnet wird, kann sie also möglicherweise Aufschlüsse über den | |
Aufenthaltsort bestimmter Personen liefern. | |
Das Land Schleswig-Holstein fand, dass die Polizei sich besser auf die | |
Digitalisierung aller Lebensbereiche einstellen muss. Sie müsse in der Lage | |
sein, „digitale Spuren zu erkennen, zu sichern und auszuwerten“, hieß es in | |
einer Beschlussvorlage für die IMK. Die Polizei müsse hierzu | |
„Kompetenzzentren“ aus Ermittlern und Informatikern bilden, wie es | |
Schleswig-Holstein an seinem Landeskriminalamt vorgemacht hat. „Unsere | |
Intention war, dass sich die Experten der Länder besser austauschen, wie | |
man die neuen Möglichkeiten nutzt“, sagte der Kieler Innenminister | |
Hans-Joachim Grote (CDU) am Rande der IMK. | |
Aus dem eher technischen Antrag wurde vor einer Woche dann aber eine große | |
Medienwelle. Einige Journalisten glaubten, die Polizei solle hier neue | |
Befugnisse erhalten, da es bisher aus Datenschutzgründen keine | |
Rechtsgrundlage zur Auswertung smarter Haushaltsgeräte gebe. Reflexhaft | |
protestieren Datenschützer und Oppositionspolitiker gegen die angeblichen | |
Pläne der Innenminister. | |
## Leichterer Zugriff auf Server im Ausland | |
Nun stellte Innenminister Horst Seehofer (CSU) jedoch klar: „Es geht hier | |
nur um die Anwendung bestehender Rechtsgrundlagen.“ Und so steht es nun | |
auch im Beschluss der IMK: „Dabei geht es um Dateninhalte, die aufgrund der | |
heutigen rechtlichen Grundlagen bereits erhoben und gespeichert werden. | |
Hierbei geht es nicht um die Schaffung neuer Eingriffsbefugnisse, wie | |
beispielsweise zum Auslesen von Daten aus sogenannten Smart-Home-Geräten.“ | |
Gesetzesänderungen sind aber auch gar nicht erforderlich. Soweit die Daten | |
im smarten Gerät selbst gespeichert sind, kann dieses schon jetzt von der | |
Polizei beschlagnahmt und ausgewertet werden. Das ist ähnlich wie bei der | |
schon heute stattfindenden Beschlagnahmung von Smartphones, die Aufschluss | |
über Gesprächskontakte geben. Auch wenn die Daten auf zentralen Servern | |
liegen, können sie dort beschlagnahmt werden, wie etwa die Emails in einer | |
Cloud der Telekom. | |
Schwieriger ist der Zugriff, wenn die Server der Betreiber im Ausland | |
liegen. Bisher ist dann ein Rechtshilfe-Ersuchen erforderlich. Künftig soll | |
aber die geplante EU-Verordnung über elektronische Beweismittel | |
(e-evidence-VO) den Zugriff vereinfachen. Mit den USA will die EU | |
zusätzlich ein Abkommen zum Zugriff auf elektronische Beweismittel | |
schließen. | |
Auch für den heimlichen Zugriff auf smarte Homegeräte gibt es bereits | |
Rechtsgrundlagen. Wenn Alexa so manipuliert wird, dass sie heimlich die | |
Wohnung abhört, ist das ein „Großer Lauschangriff“, den CDU/CSU und SPD | |
bereits 1998 eingeführt haben. Dieser kann auf Grundlage der | |
Strafprozessordnung zur Strafverfolgung nach eienr Straftat eingesetzt | |
werden. Die meisten Polizeigesetze erlauben den Lauschangriff aber auch zur | |
Abwehr von zukünftigen Gefahren. | |
„Wir überwachen keine Kinderzimmer, wir überwachen keine Journalisten“, | |
betonte Innenminister Seehofer, „wir bekämpfen nur Terroristen, Extremisten | |
und Verbrecher.“ | |
14 Jun 2019 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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