# taz.de -- Verwaltungsverfahren gegen Google: Kleiner Sieg für den Datenschutz | |
> Zur Verbesserung seiner Spracherkennung lässt Google Mitarbeiter*innen | |
> Aufnahmen anhören. Damit ist jetzt vorerst Schluss. | |
Bild: Google Home hört Ihnen zu, manchmal auch, wenn Sie gar nicht darum gebet… | |
Berlin taz | Google setzt die Auswertung von Sprachaufnahmen ab dem 1. | |
August für mindestens drei Monate aus. Das erklärte der Konzern gegenüber | |
dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, | |
Johannes Caspar. Dieser hatte ein Verwaltungsverfahren eröffnet, um die | |
Auswertung von Aufnahmen durch Mitarbeiter*innen von Google oder Dritten | |
vorübergehend zu stoppen. | |
Anlass war, dass bekannt wurde, wie Google mit Aufzeichnungen umgeht. Um | |
die eigene Spracherkennung zu verbessern, beschäftigt Google sogenannte | |
Sprachexpert*innen auf der ganzen Welt, erklärt der Konzern [1][auf seinem | |
Blog]. Diese Sprachexpert*innen transkribieren Teile der Aufzeichnungen, | |
wodurch die Qualität unter anderem des Google Assistant verbessert werden | |
soll. | |
Daran sind mehrere Punkte problematisch, wie aus [2][einer | |
Pressemitteilung] des Hamburgischen Datenschutzbeauftragtean hervorgeht: So | |
werden die Aufnahmen laut Google zwar anonymisiert, allerdings seien in den | |
Aufzeichnungen selbst personenbezogene Informationen enthalten, die die | |
Privatsphäre berühren. Das wurde bekannt, weil ein Whistleblower einem | |
belgischen Rundfunksender über 1.000 Aufnahmen zuspielte. Dabei wurde auch | |
deutlich, dass die Google-Sprachassistenzsysteme häufiger fälschlicherweise | |
Aufzeichnungen starteten, weil die Software meine, den Befehl dazu erkannt | |
zu haben. | |
Ein weiterer Kritikpunkt des Hamburger Datenschutzbeauftragten Caspar: Die | |
Auswertung geschah bisher ohne vorherige Information und Einwilligung der | |
Nutzer*innen. | |
„Der Einsatz von Sprachassistenzsystemen in der EU muss den | |
Datenschutzvorgaben der [3][DSGVO] folgen. Im Fall des Google Assistant | |
bestehen daran gegenwärtig erhebliche Zweifel“, lautet Caspars | |
Einschätzung. | |
Laut DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) ist die Aufsichtsbehörde im Land | |
des Hauptsitzes eines Unternehmens zuständig. Im Fall von Google wäre das | |
die irische Datenschutzbehörde. „Unter außergewöhnlichen Umständen“, he… | |
es in der DSGVO, können jedoch auch Behörden anderer Mitgliedsstaaten | |
Maßnahmen ergreifen mit einer Wirkung von maximal drei Monaten. | |
Aus Sicht der Hamburger Datenschutzbehörde lagen solche Umstände nun | |
offensichtlich vor. Da die deutsche Zentrale von Google in Hamburg liegt, | |
ist die dortige Behörde zuständig. Ähnliche Schritte sollten nun auch in | |
Bezug auf Apple und Amazon von den zuständigen Behörden geprüft werden, | |
regt Caspar an. | |
Die Aussetzung der Auswertung gilt für alle EU-Mitgliedsstaaten. Weitere | |
Schritte müssten nun von der irischen Behörde geprüft werden. | |
2 Aug 2019 | |
## LINKS | |
[1] https://www.blog.google/products/assistant/more-information-about-our-proce… | |
[2] https://datenschutz-hamburg.de/pressemitteilungen/2019/08/2019-08-01-google… | |
[3] /Ein-Jahr-DSGVO/!5597437 | |
## AUTOREN | |
Helena Werhahn | |
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