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# taz.de -- Verwaltungsverfahren gegen Google: Kleiner Sieg für den Datenschutz
> Zur Verbesserung seiner Spracherkennung lässt Google Mitarbeiter*innen
> Aufnahmen anhören. Damit ist jetzt vorerst Schluss.
Bild: Google Home hört Ihnen zu, manchmal auch, wenn Sie gar nicht darum gebet…
Berlin taz | Google setzt die Auswertung von Sprachaufnahmen ab dem 1.
August für mindestens drei Monate aus. Das erklärte der Konzern gegenüber
dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit,
Johannes Caspar. Dieser hatte ein Verwaltungsverfahren eröffnet, um die
Auswertung von Aufnahmen durch Mitarbeiter*innen von Google oder Dritten
vorübergehend zu stoppen.
Anlass war, dass bekannt wurde, wie Google mit Aufzeichnungen umgeht. Um
die eigene Spracherkennung zu verbessern, beschäftigt Google sogenannte
Sprachexpert*innen auf der ganzen Welt, erklärt der Konzern [1][auf seinem
Blog]. Diese Sprachexpert*innen transkribieren Teile der Aufzeichnungen,
wodurch die Qualität unter anderem des Google Assistant verbessert werden
soll.
Daran sind mehrere Punkte problematisch, wie aus [2][einer
Pressemitteilung] des Hamburgischen Datenschutzbeauftragtean hervorgeht: So
werden die Aufnahmen laut Google zwar anonymisiert, allerdings seien in den
Aufzeichnungen selbst personenbezogene Informationen enthalten, die die
Privatsphäre berühren. Das wurde bekannt, weil ein Whistleblower einem
belgischen Rundfunksender über 1.000 Aufnahmen zuspielte. Dabei wurde auch
deutlich, dass die Google-Sprachassistenzsysteme häufiger fälschlicherweise
Aufzeichnungen starteten, weil die Software meine, den Befehl dazu erkannt
zu haben.
Ein weiterer Kritikpunkt des Hamburger Datenschutzbeauftragten Caspar: Die
Auswertung geschah bisher ohne vorherige Information und Einwilligung der
Nutzer*innen.
„Der Einsatz von Sprachassistenzsystemen in der EU muss den
Datenschutzvorgaben der [3][DSGVO] folgen. Im Fall des Google Assistant
bestehen daran gegenwärtig erhebliche Zweifel“, lautet Caspars
Einschätzung.
Laut DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) ist die Aufsichtsbehörde im Land
des Hauptsitzes eines Unternehmens zuständig. Im Fall von Google wäre das
die irische Datenschutzbehörde. „Unter außergewöhnlichen Umständen“, he…
es in der DSGVO, können jedoch auch Behörden anderer Mitgliedsstaaten
Maßnahmen ergreifen mit einer Wirkung von maximal drei Monaten.
Aus Sicht der Hamburger Datenschutzbehörde lagen solche Umstände nun
offensichtlich vor. Da die deutsche Zentrale von Google in Hamburg liegt,
ist die dortige Behörde zuständig. Ähnliche Schritte sollten nun auch in
Bezug auf Apple und Amazon von den zuständigen Behörden geprüft werden,
regt Caspar an.
Die Aussetzung der Auswertung gilt für alle EU-Mitgliedsstaaten. Weitere
Schritte müssten nun von der irischen Behörde geprüft werden.
2 Aug 2019
## LINKS
[1] https://www.blog.google/products/assistant/more-information-about-our-proce…
[2] https://datenschutz-hamburg.de/pressemitteilungen/2019/08/2019-08-01-google…
[3] /Ein-Jahr-DSGVO/!5597437
## AUTOREN
Helena Werhahn
## TAGS
DSGVO
Google
Schwerpunkt Überwachung
Datenschutz
Alexa
Kirchentag 2023
Innenministerkonferenz
DSGVO
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