| # taz.de -- Verwaltungsverfahren gegen Google: Kleiner Sieg für den Datenschutz | |
| > Zur Verbesserung seiner Spracherkennung lässt Google Mitarbeiter*innen | |
| > Aufnahmen anhören. Damit ist jetzt vorerst Schluss. | |
| Bild: Google Home hört Ihnen zu, manchmal auch, wenn Sie gar nicht darum gebet… | |
| Berlin taz | Google setzt die Auswertung von Sprachaufnahmen ab dem 1. | |
| August für mindestens drei Monate aus. Das erklärte der Konzern gegenüber | |
| dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, | |
| Johannes Caspar. Dieser hatte ein Verwaltungsverfahren eröffnet, um die | |
| Auswertung von Aufnahmen durch Mitarbeiter*innen von Google oder Dritten | |
| vorübergehend zu stoppen. | |
| Anlass war, dass bekannt wurde, wie Google mit Aufzeichnungen umgeht. Um | |
| die eigene Spracherkennung zu verbessern, beschäftigt Google sogenannte | |
| Sprachexpert*innen auf der ganzen Welt, erklärt der Konzern [1][auf seinem | |
| Blog]. Diese Sprachexpert*innen transkribieren Teile der Aufzeichnungen, | |
| wodurch die Qualität unter anderem des Google Assistant verbessert werden | |
| soll. | |
| Daran sind mehrere Punkte problematisch, wie aus [2][einer | |
| Pressemitteilung] des Hamburgischen Datenschutzbeauftragtean hervorgeht: So | |
| werden die Aufnahmen laut Google zwar anonymisiert, allerdings seien in den | |
| Aufzeichnungen selbst personenbezogene Informationen enthalten, die die | |
| Privatsphäre berühren. Das wurde bekannt, weil ein Whistleblower einem | |
| belgischen Rundfunksender über 1.000 Aufnahmen zuspielte. Dabei wurde auch | |
| deutlich, dass die Google-Sprachassistenzsysteme häufiger fälschlicherweise | |
| Aufzeichnungen starteten, weil die Software meine, den Befehl dazu erkannt | |
| zu haben. | |
| Ein weiterer Kritikpunkt des Hamburger Datenschutzbeauftragten Caspar: Die | |
| Auswertung geschah bisher ohne vorherige Information und Einwilligung der | |
| Nutzer*innen. | |
| „Der Einsatz von Sprachassistenzsystemen in der EU muss den | |
| Datenschutzvorgaben der [3][DSGVO] folgen. Im Fall des Google Assistant | |
| bestehen daran gegenwärtig erhebliche Zweifel“, lautet Caspars | |
| Einschätzung. | |
| Laut DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) ist die Aufsichtsbehörde im Land | |
| des Hauptsitzes eines Unternehmens zuständig. Im Fall von Google wäre das | |
| die irische Datenschutzbehörde. „Unter außergewöhnlichen Umständen“, he… | |
| es in der DSGVO, können jedoch auch Behörden anderer Mitgliedsstaaten | |
| Maßnahmen ergreifen mit einer Wirkung von maximal drei Monaten. | |
| Aus Sicht der Hamburger Datenschutzbehörde lagen solche Umstände nun | |
| offensichtlich vor. Da die deutsche Zentrale von Google in Hamburg liegt, | |
| ist die dortige Behörde zuständig. Ähnliche Schritte sollten nun auch in | |
| Bezug auf Apple und Amazon von den zuständigen Behörden geprüft werden, | |
| regt Caspar an. | |
| Die Aussetzung der Auswertung gilt für alle EU-Mitgliedsstaaten. Weitere | |
| Schritte müssten nun von der irischen Behörde geprüft werden. | |
| 2 Aug 2019 | |
| ## LINKS | |
| [1] https://www.blog.google/products/assistant/more-information-about-our-proce… | |
| [2] https://datenschutz-hamburg.de/pressemitteilungen/2019/08/2019-08-01-google… | |
| [3] /Ein-Jahr-DSGVO/!5597437 | |
| ## AUTOREN | |
| Helena Werhahn | |
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