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# taz.de -- Barley will Mietpreisbremse verschärfen: 300 Euro Miete zurückhol…
> SPD-Justizministerin Katarina Barley will die Mietpreisbremse weiter
> anziehen. Die Änderungen sollen auch rückwirkend gelten.
Bild: Katarina Barley mit einer eher unglücklichen Geste
BERLIN taz | Die Summen sind beachtlich: 3.600 Euro Mietersparnis pro Jahr
bei einem Fall in München, mehr als 4.000 Euro in Berlin. So viel Geld
sparten BewohnerInnen, weil sie sich gegen eine überhöhte Miete zur Wehr
setzten und sich dabei auf die Mietpreisbremse beriefen, laut einer Liste
der [1][Stiftung Warentest] vom Anfang dieses Jahres. Künftig könnte man
bei überhöhten Mieten möglicherweise noch mehr Geld sparen:
Justizministerin Katarina Barley (SPD) möchte, dass Vermieter eine
überhöhte Miete auch rückwirkend zurückzahlen müssen. Unionspolitiker haben
sich am Montag bereits dagegen ausgesprochen.
Vermieter in sogenannten angespannten Wohnungsmärkten dürfen bei
Neuverträgen in der Regel nur Mieten verlangen, die höchstens 10 Prozent
über dem Mietspiegel liegen. Ausnahmen von dieser Regel gibt es nur dann,
wenn es sich um Neubauten handelt, um modernisierte Wohnungen oder auch die
Vormieter schon eine höhere Miete gezahlt haben. Ansonsten gilt: Bei Summen
höher als zehn Prozent über dem Mietspiegel können die MieterInnen nach
Vertragsabschluss die Miete schriftlich „rügen“.
Zeigt sich, dass die Miete tatsächlich überhöht war und dass auch der
Vormieter sehr viel weniger gezahlt hat, bekommen die BewohnerInnen die
überzahlte Miete aber erst ab dem Zeitpunkt dieser „Rüge“ zurück. Laut
Barleys Vorschlag müsste das zu viel gezahlte Geld in Zukunft schon seit
Beginn des Mietverhältnisses rückwirkend erstattet werden.
Der Vorschlag sei ein Schritt in die richtige Richtung, sagte Wibke Werner,
stellvertretende Geschäftsführerin vom Berliner Mieterverein. Denn viele
MieterInnen scheuten kurz nach Vertragsabschluss die Konfrontation mit dem
Vermieter, „diese Auseinandersetzung wird oft auf später verlagert, weil
man sich ja erst mal über den soeben abgeschlossenen Mietvertrag freut“, so
Werner.
Daniel Halmer, Geschäftsführer des Rechtsdienstleisters „Wenigermiete.de“
sprach ebenfalls von einem „absolut sinnvollen“ Vorschlag Barleys. Bisher
sei es für den Vermieter relativ risikofrei, bei einem Neuvertrag eine
überhöhte Miete zu verlangen, weil er weder Bußgeld noch rückwirkende
Zahlungen zu befürchten habe. Bei [2][Wenigermiete.de] können MieterInnen
online das Sparpotenzial ihrer Miete ermitteln und dann die Firma
beauftragen. Deren Mitarbeiter setzen sich mit dem Vermieter in Verbindung,
bei erfolgreicher Mietkürzung wird eine Provision fällig. Die Zahl der
InteressentInnen steigt. „Wir de-emotionalisieren das Thema“, sagt Halmer.
Der hessische Ministerpräsident und CDU-Bundesvize Volker Bouffier hält den
Vorstoß Barleys für „wenig sinnvoll“. Damit werde „kein neuer Wohnraum�…
geschaffen.
13 May 2019
## LINKS
[1] https://www.test.de/Mietpreisbremse-Wie-Sie-sich-gegen-zu-hohe-Mieten-wehre…
[2] https://www.wenigermiete.de/mietpreisbremse/login?token=null
## AUTOREN
Barbara Dribbusch
## TAGS
Mieten
Katarina Barley
Mietpreisbremse
Wohnen
Bremen
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Mietenwahnsinn
Mietendeckel
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