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# taz.de -- Freizeitbahn verliert Rechtsstreit: Draisine von den Gleisen gekickt
> Ein Bundesgericht erklärt die Bahn in Schleswig-Holstein für unzulässig.
> Der Betreiber müsste Loks fahren lassen, hatte das Land gefordert.
Bild: 50.000 Leute fahren jährlich mit der lauenburgischen Draisine
HAMBURG taz | Kurz vor dem Entgleisen steht die Erlebnisbahn Ratzeburg. Das
Bundesverwaltungsgericht hat am Donnerstag die Revision von Betreiber
Oliver Victor gegen eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Schleswig
zurückgewiesen. Somit hat Schleswig-Holsteins Landesbetrieb Straßenbau und
Verkehr (LBV) die Genehmigung für den Draisinenbetrieb auf der knapp 14
Kilometer langen Trasse zwischen Ratzeburg und Hollenbek im Naturpark
Lauenburgische Seen zu Recht widerrufen.
Damit droht ein sieben Jahre währender Rechtsstreit zwischen dem
Landesbetrieb und dem Freizeitunternehmer ein böses Ende zu nehmen. „Das
Urteil ist eine Katastrophe für mich“, sagt Victor, der auch Auswirkungen
auf andere Draisinenbetreiber in Deutschland befürchtet. Allerdings will er
die schriftliche Urteilsbegründung des höchsten deutschen
Verwaltungsgerichts abwarten, die erst in einigen Wochen vorliegen werde.
Victor hatte die stillgelegten Gleisanlagen 1999 gepachtet und vier Jahre
später gekauft. Seitdem hat sich die Erlebnisbahn zur meistbefahrenen
Draisinenstrecke in Schleswig-Holstein entwickelt. In den Sommermonaten
verlustieren sich um die 50.000 Menschen mit mehreren Arten von Draisinen
auf der Trasse, vor allem Familien und Schulklassen.
In den drei Bahnhöfen in Ratzeburg, Schmilau und Hollenbek gibt es diverse
Freizeitangebote, Gastronomie und Übernachtungsmöglichkeiten in
Ferienwohnungen, Baumhäusern und ausrangierten Schlafwagen. An die 50 Leute
beschäftigt Victor im Sommer, im Winterhalbjahr sind es zehn bis zwölf.
„Und das steht alles vor dem Aus“, fürchtet er nun.
## Land wiederrief Genehmigung
Weil Victor auf der Strecke keine Züge, sondern nur Draisinen fahren lässt,
widerrief das Land die 2009 erteilte Genehmigung. Der Vorwurf des dem
Verkehrsministerium unterstehenden LBV lautet, Victor mangele es an der
„eisenbahnunternehmerischen Zuverlässigkeit“, weil er „weiterhin nur
Freizeitaktivitäten“ anbiete.
Der LBV behauptet jedoch, dass die Erlebnisbahn keineswegs gefährdet ist.
„Der Draisinenbetrieb wird ohne Änderungen weiter möglich sein“, erklärte
am Freitag LBV-Direktor Torsten Conradt. Auch handele es sich um einen
Einzelfall, Auswirkungen auf andere Draisinenbetreiber seien „nicht
anzunehmen“. Victor findet das „scheinheilig“. Er will jetzt die gerade
begonnene Saison erst mal fortsetzen – in der Hoffnung, sie nicht bald
schon wieder beenden zu müssen.
13 Apr 2019
## AUTOREN
Sven-Michael Veit
## TAGS
Verkehr
Schleswig-Holstein
Tourismus
Eisenbahn
Bundesverwaltungsgericht
Öffentlicher Nahverkehr
Freizeit
Behörden
Schwerpunkt Radfahren in Berlin
SPD
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