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# taz.de -- Kolumne Macht: Wenn die Welt auf Münster schaut
> Darf das US-Militär seine Drohnen von Ramstein aus koordinieren? Ein
> Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster könnte die Nato sprengen.
Bild: US-Soldaten in Ramstein machen Selfies mit Donald Trump bei einem Besuch …
Es kommt nicht oft vor, dass die Washington Post, die New York Times, El
Pais und der Figaro über ein Gerichtsverfahren in Münster berichten.
[1][Aber am Dienstag schaute die Welt dorthin] – zu Recht. Denn ein Urteil
des dortigen Oberverwaltungsgerichts kann zum Ausgangspunkt eines Konflikts
zwischen Washington und Berlin werden, gegen den sich alle Streitigkeiten
über die Höhe des Verteidigungshaushalts ausnehmen wie eine sanfte Neckerei
unter Freunden.
Das abgedroschene Bild von einem Stochern im Wespennest lässt sich auf den
Spruch des Gerichts nicht anwenden. Er gleicht eher einem
Vernichtungsfeldzug gegen alle Wespennester dieser Welt. Und es geht ja in
der Tat um nicht weniger als das: nämlich um die ganze Welt.
Vermutlich hatten sich die Dorfbewohner aus dem Jemen nie vorstellen
können, dass sie einmal im Mittelpunkt eines solchen Prozesses stehen
würden. Gewünscht hatten sich die Kläger das allerdings wohl auch nicht. Im
August 2012 haben sie bei einem US-Drohnenangriff mehrere Angehörige
verloren.
Worum es im Prozess nun ging: Ob sich die Bundesrepublik mitschuldig
gemacht hat bei Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht. Das
US-Drohnenprogramm, das der Terrorbekämpfung dienen soll, fordert immer
wieder zivile Opfer.
## Wow, das Gericht wurde sehr deutlich
Deutschland unterstützt dieses Programm durch den Austausch von
Informationen und durch die umfassenden Nutzungsrechte für die
US-Militärstützpunkte. Die US-Militärbasis Ramstein spielt eine zentrale
Rolle für das Drohnenprogramm: Darüber fließen alle relevanten Daten.
Das Gericht hat auf die universale Geltung der Menschenrechte verwiesen.
Über die hatte es übrigens nicht zu entscheiden, die entspricht geltender
Rechtsprechung. Was allerdings in den letzten Jahren – weltweit –
gelegentlich übersehen wurde.
Sehr viel wichtiger ist: „Das Gericht hat gewichtige Anhaltspunkte dafür
gesehen, dass die USA bei ihren Drohnenangriffen das Völkerrecht zumindest
teilweise nicht einhalten.“ Wow. „Gewichtige Anhaltspunkte“ für Verstö�…
gegen das Völkerrecht. Viel deutlicher können Richter oder Richterinnen
nicht werden.
Aber nein, die Welt hat sich nicht von einem Tag auf den anderen geändert.
Das Urteil von Münster ist nicht das letzte Wort. Wegen der grundsätzlichen
Bedeutung des Falls hat das Gericht die Revision zum
Bundesverwaltungsgericht zugelassen.
## Ein Sprengsatz für die Nato
Gut möglich, dass diese Instanz wie schon zuvor das Verwaltungsgericht Köln
der Bundesregierung einen so weitgehenden Handlungsspielraum einräumt, dass
sie letztlich von einer gerichtlichen Kontrolle entbunden ist. Das
allerdings wäre das Ende der Gewaltenteilung, zumindest auf internationaler
Ebene. Wenn die Regierung mit richterlichem Segen tun kann, was sie will,
dann bedarf es keiner Gerichte mehr.
Aber man stelle sich vor: Es käme anders. Die deutsche Regierung würde qua
Urteil künftig gezwungen, die Bedingungen der Nutzung zu definieren. Das
könnte die Nato sprengen. Weil die USA – vor allem die Trump-Regierung –
dann wohl deutlich weniger Interesse als bisher an Stützpunkten in
Deutschland hätten.
Eine Auflösung der Nato – die, zur Erinnerung, ein Verteidigungsbündnis ist
– wäre vermutlich nicht friedensbewahrend. Ja, ich weiß, was ich da
schreibe. Früher habe ich das anders gesehen. Inzwischen finde ich es
beruhigend, innerhalb des Einflussbereichs der Nato zu leben.
Aber wenn ihr Erhalt nur um den Preis der Verletzung des Völkerrechts
möglich ist? Dann nicht mehr. So unsolidarisch bin ich mit dem Rest der
Welt dann auch nicht.
23 Mar 2019
## LINKS
[1] /US-Drohneneinsaetze-via-Ramstein/!5581199
## AUTOREN
Bettina Gaus
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