Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Gerichtsurteil zu US-Drohneneinsatz: Bund muss nicht mehr tun
> Jemeniten hatten verlangt, dass von Ramstein aus gelenkte
> US-Drohneneinsätze schärfer überwacht werden. Das
> Bundesverwaltungsgericht weist die Klage ab.
Bild: Der Streitpunkt: die Militärbasis der U.S. Airforce in Ramstein
Leipzig afp | Bürger aus Jemen können von Deutschland keine schärfere
Überwachung der mit Hilfe der Airbase Ramstein gesteuerten
US-Drohneneinsätze im Jemen verlangen. Wie das Bundesverwaltungsgericht in
Leipzig am Mittwoch entschied, reichen die bisherigen diplomatischen
Aktivitäten der Bundesregierung aus. Eine weitergehende „Schutzpflicht“ f�…
die Bürger Jemens könne allenfalls dann entstehen, wenn aufgrund mehrerer
bisheriger Völkerrechtsverstöße solche Verstöße auch künftig zu erwarten
seien und diese auch auf einer Datenauswertung in Deutschland beruhten.
(Az: 6 C 7.19)
Mit ihrer von den Menschenrechtsorganisationen ECCHR und Reprieve
unterstützten Klage hatten drei Jemeniten gerügt, die in ihrem Heimatland
geflogenen US-Drohneneinsätze stünden nicht im Einklang mit dem
Völkerrecht. Dabei bezogen sie sich vorrangig auf einen Angriff 2012, bei
dem mehrere ihrer Angehörigen getötet worden waren.
Sie verlangten, dass Deutschland dies unterbindet oder gegenüber den USA
zumindest auf die Einhaltung des Völkerrechts dringt. Die USA flögen im
Jemen immer wieder Drohnenangriffe gegen mutmaßliche Terroristen, seit
einigen Jahren auch als sogenannte Signature Strikes. Dafür werden
Verhaltensmuster ausgewertet, die verdächtig erscheinen, auch wenn die
Identität der dann Angegriffenen nicht bekannt ist.
Wegen der Erdkrümmung wird die Satellitenrelaisstation der US-Airbase
Ramstein bei Kaiserslautern bei solchen Angriffen genutzt, um Daten aus den
USA an die Drohnen zu schicken. [1][In der Vorinstanz verlangte deshalb das
nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster im März 2019
von der Bundesregierung schärfere Kontrollen], ob sich die USA an das
Völkerrecht halten.
Das Bundesverwaltungsgericht rügte nun, dass das OVG nicht geprüft habe, ob
in Ramstein auch Datenberechnungen stattfinden oder die Rolle der Air Base
auf eine rein technische Datenweiterleitung beschränkt ist. Eine umfassende
Schutzpflicht Deutschlands für die Bürger Jemens lasse sich aus dem
Grundgesetz aber nur bei einem deutlichen, aktiven Bezug zum Bundesgebiet
ableiten.
Zudem habe das OVG nicht festgestellt, dass die Drohnenangriffe regelmäßig
gegen das Völkerrecht verstoßen, etwa weil die USA dabei unverhältnismäßige
Schäden der Zivilbevölkerung in Kauf nehmen würden.
Doch auch eine Schutzpflicht Deutschlands unterstellt, habe die Klage
keinen Erfolg. Denn die Bundesregierung sei „nicht untätig geblieben“. Sie
sei in intensive, auch rechtliche Konsultationen mit den USA eingetreten
und habe „Zusicherungen der USA eingeholt, dass Aktivitäten in
US-Militärliegenschaften in Deutschland im Einklang mit geltendem Recht
erfolgen“.
Dies könne „nicht als völlig unzulänglich qualifiziert werden“, befanden
die Leipziger Richter. Weitergehende Schritte, insbesondere eine Kündigung
der völkervertraglichen Grundlagen für die Nutzung der Airbase Ramstein
durch die USA, „musste die Bundesregierung wegen der massiven
nachteilhaften Auswirkungen für die außen-, bündnis- und
verteidigungspolitischen Belange der Bundesrepublik Deutschland nicht in
Betracht ziehen“.
26 Nov 2020
## LINKS
[1] /US-Drohneneinsaetze-via-Ramstein/!5581199
## TAGS
Ramstein Air Base
Ramstein
US-Drohnen
Drohnen
Bundesverwaltungsgericht
Jemen
Ramstein Air Base
Lesestück Recherche und Reportage
Schwerpunkt Konflikt zwischen USA und Iran
US-Drohnen
## ARTIKEL ZUM THEMA
Ramstein und die Drohnen: Völkerrecht wird marginalisiert
Das Bundesverwaltungsgericht verletzt mit seinem Urteil zum US-Drohnenkrieg
internationale Abkommen.
Donald Trump will US-Truppen abziehen: Amis, don’t go home!
Auf der US Air Base und in ihrem Umfeld arbeiten Tausende. Die Ramsteiner
hoffen, dass der Abzug aus Deutschland nur ein Wahlkampfhit ist.
Strafanzeige von Linken gescheitert: Merkel musste Mord nicht verhindern
Beim US-Angriff auf den iranischen General wurde wohl Infrastruktur in
Ramstein genutzt. Die Bundesregierung hatte keine
„Erfolgsabwendungspflicht“.
Kolumne Macht: Wenn die Welt auf Münster schaut
Darf das US-Militär seine Drohnen von Ramstein aus koordinieren? Ein Urteil
des Oberverwaltungsgerichts Münster könnte die Nato sprengen.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.