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# taz.de -- Ramstein und die Drohnen: Völkerrecht wird marginalisiert
> Das Bundesverwaltungsgericht verletzt mit seinem Urteil zum
> US-Drohnenkrieg internationale Abkommen.
Bild: Die Militärbasis der U.S. Airforce in Ramstein
Für das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig reichen die diplomatischen
Bemühungen Deutschlands aus, um Zweifel an der Völkerrechtsmäßigkeit des
US-Drohnenprogramms und die Involvierung der US-Militärbasis Ramstein zu
adressieren.
Das Gericht spricht die Bundesregierung nicht davon frei, die Zweifel an
der Konformität der US-Drohnenangriffe mit dem Völkerrecht ignorieren zu
können[1][. Es verweigert jedoch individuell Betroffenen, hier den drei
jemenitischen Klägern der Familie Bin Ali Jaber, den Rechtsschutz]. Es
verwirft ebenso eine strengere gerichtliche Kontrolle der
Völkerrechtsauffassung der Bundesregierung, die als Maßstab
außenpolitischen Handelns dient.
Das Urteil verkennt die Bedeutung der Grundrechte, insbesondere des Rechts
auf Leben. Es lässt nicht näher spezifizierte, inhaltsleere und
mantraartig wiederholte Äußerungen der Bundesregierung, es sei in
regelmäßigem Dialog mit den Vereinigten Staaten und vertraue auf deren
Zusicherungen, das Völkerrecht einzuhalten, ausreichen. Das Gericht trägt
nicht dazu bei, eine fortschreitende Erosion des Völkerrechts zu bremsen.
Es schenkt Zusicherungen eines Staates Glauben, der seit 2001 unter dem
[2][Deckmantel der Terrorismusbekämpfung] foltert, verschleppt, gezielt
tötet und vertuscht. Es hält es für ausreichend, dass die Bundesregierung
Gespräche führt, während es für die Kläger um ihr Leben geht. Die Bedeutung
dieses Grundrechts in Anbetracht der seit Jahren wirkungslosen Handlungen
der Bundesregierung sowie die fortgesetzte Marginalisierung des
Völkerrechts werden Streitpunkte bleiben, politisch und vor Gerichten.
Der Regierungswechsel in den USA sollte nun Anlass sein, seitens der
Bundesregierung nicht nur den Multilateralismus, sondern auch die Beachtung
des Völkerrechts eine Priorität in Gesprächen mit den USA zu machen. Dass
der Konflikt der jemenitischen Regierung mit lokalen Terrorgruppen 2020 zum
Erliegen gekommen und damit eine Berufung auf das Kriegsvölkerrecht nicht
mehr möglich ist, sollte Teil der Gespräche sein.
27 Nov 2020
## LINKS
[1] /Gerichtsurteil-zu-US-Drohneneinsatz/!5731620
[2] /Plaene-der-Nato-fuer-Basis-in-Deutschland/!5721839
## AUTOREN
Andreas Schüller
## TAGS
Ramstein Air Base
Bundesverwaltungsgericht
Drohnenkrieg
Terrorabwehr
US-Politik
Ramstein Air Base
Nato
Lesestück Recherche und Reportage
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