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# taz.de -- Strafanzeige von Linken gescheitert: Merkel musste Mord nicht verhi…
> Beim US-Angriff auf den iranischen General wurde wohl Infrastruktur in
> Ramstein genutzt. Die Bundesregierung hatte keine
> „Erfolgsabwendungspflicht“.
Bild: Die Tötung Soleimanis durch die USA zu verhindern, war nicht Aufgabe der…
Freiburg taz | Generalbundesanwalt Peter Frank leitet keine
Mordermittlungen gegen die Bundesregierung ein. Eine Strafanzeige von acht
Linken-Abgeordneten bleibt damit ohne Folgen. Die ablehnende Verfügung der
Bundesanwaltschaft (BAW) liegt der taz vor.
Die Strafanzeige richtete sich gegen Kanzlerin Angela Merkel (CDU),
Außenminister Heiko Maas (SPD) und weitere Mitglieder der Bundesregierung.
Sie war am 27. Februar erstattet worden. Die Abgeordneten warfen der
Regierung vor, nicht verhindert zu haben, dass die USA den Stützpunkt
Ramstein in Rheinland-Pfalz [1][bei der Tötung des iranischen Generals
Quassem Soleimani] nutzte.
Die Anzeige, an der mit Andrej Hunko, Hubertus Zdebel und Heike Hänsel drei
Mitglieder des Fraktionsvorstandes beteiligt waren, hatte damals vor allem
[2][innerhalb der Linken für Wirbel gesorgt]. Die Parteivorsitzende Katja
Kipping distanzierte sich via Twitter: „Diese Aktionen von 8 einzelnen
Abgeordneten halte ich für falsch. Sie war weder mit Fraktions- noch
Parteispitze abgestimmt.“ Dabei hatte die Strafanzeige juristisch durchaus
Substanz.
Anlass der Anzeige war der US-Drohnenangriff auf den iranischen General
Quassem Soleimani am 3. Januar. Der Angriff fand im Nachbarland Irak statt,
dabei starben sechs weitere Menschen, auch ein unbeteiligter irakischer
Flughafenmitarbeiter. Soleimmani galt als wichtiger Strippenzieher im Nahen
Osten, der mit Hilfe der von ihm kommandierten Al-Kuds-Brigaden die
iranische Expansion in der Region vorantrieb. Der Angriff wurde aber
[3][weithin als völkerrechtswidrig eingestuft]. Er führte auch fast zu
einem Krieg zwischen Iran und den USA. Am 8. Januar griff Iran als
Vergeltung zwei US-Stützpunkte im Irak an.
Die Linken-Abgeordneten werteten in ihrer Strafanzeige den Drohnenangriff
als Mord. Die Tötung Soleimanis sei heimtückisch und mit gemeingefährlichen
Mitteln erfolgt. Es habe hierfür auch keine Rechtfertigung gegeben. So habe
es damals keinen bewaffneten Konflikt zwischen Iran und den USA gegeben,
der eine Tötung von Kombattanten erlaubt hätte. Auch eine
Selbstverteidigung der USA scheide als Rechtfertigung aus. Zwar behauptete
US-Präsident Donald Trump, der den Schlag befohlen hatte, Soleimani habe
Angriffe auf US-Botschaften geplant, konkrete Beweise hierfür blieb er aber
schuldig.
Die Abgeordneten gehen davon aus, dass Ramstein bei dem Angriff eine
entscheidende Rolle spielte. Die USA versicherte zwar routinemäßig, in
Ramstein würden Drohnenangriffe „weder gestartet noch gesteuert“, doch das
ist auch nicht der Vorwurf. Vielmehr befindet sich auf dem Stützpunkt
Ramstein eine wichtige Relaisstation. Das Signal der Drohnensteuerung kommt
hier per Glasfaserkabel aus den USA an und wird dann per Satellit an die
Drohne weitergeleitet.
Wegen der Erdkrümmung können Drohnen im Irak nicht direkt aus den USA
gesteuert werden. Auch das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster ging in
einem Urteil vom März 2019 davon aus, dass die USA für Drohnenangriffe
„technische Einrichtungen auf der Air Base Ramstein“ nutzen. Damals ging es
um Drohneneinsätze in Jemen.
Es war auch das OVG Münster, das die Bundesregierung verpflichtete, auf
eine völkerrechts-konforme Nutzung von Ramstein hinzuwirken. Die Linken
beriefen sich zudem auf das Bundesverfassungsgericht, das 2018 feststellte,
die Bundesregierung sei verpflichtet, „im eigenen Verantwortungsbereich das
Völkerrecht durchzusetzen, wenn dritte Staaten dieses verletzen“. Dies habe
die Bundesregierung bisher „offensichtlich unterlassen“, so die Linken in
ihrer Strafanzeige. Deshalb hätten sich die Regierungsmitglieder wegen
Beihilfe zum Mord durch Unterlassen strafbar gemacht.
Doch die Bundesanwaltschaft teilte den Anzeigenerstattern nun mit, dass sie
kein Ermittlungsverfahren gegen die Kanzlerin und ihre Minister einleiten
wird. Eine Straftat durch Unterlassen komme nicht in Betracht, weil es an
der hierfür erforderlichen „Garantenstellung“ der Regierungsmitglieder
fehle. Die Bundesanwaltschaft legt die Karlsruher Vorgabe so aus, dass es
der Bundesregierung vor allem verboten sei, „aktiv“ an völkerrechtswidrigen
Handlungen anderer Staaten auf deutschem Boden mitzuwirken. Es gebe aber
keine „Erfolgsabwendungspflicht dergestalt, dass bundesdeutsche
Funktionsträger strafrechtlich für Völkerrechtsverstöße von Hoheitsträgern
ausländischer Staaten einstehen müssten“.
Die Anzeigenerstatter zeigten sich in einer federführend vom Abgeordneten
Alexander Neu formulierten Stellungnahme enttäuscht. „Die
Bundesanwaltschaft versteckt sich hinter einer für sie bequemen und
verkürzten juristischen Sichtweise und schützt damit die verantwortlichen
Mitglieder der Bundesregierung.“
19 Apr 2020
## LINKS
[1] /Eskalation-nach-Toetung-von-Soleimani/!5650285
[2] /Linke-debattiert-Strategie/!5667887
[3] /Linke-und-die-Ermordung-von-Soleimani/!5652548
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Schwerpunkt Konflikt zwischen USA und Iran
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Kolumne Orient Express
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