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# taz.de -- Unterhalt für Trennungskinder: Giffey will Väter besserstellen
> Die Familienministerin will die Unterhaltsfrage neu angehen. Die aktuelle
> Regelung sei unzeitgemäß und bilde vielfach die Realität nicht mehr ab.
Bild: „Das Rad dreht sich weiter und mit ihm die Wünsche und Erwartungen von…
Berlin dpa | Familienministerin Franziska Giffey will engagierte Väter von
Trennungskindern bei den Unterhaltszahlungen entlasten. Es gehe nicht an,
„dass der Vater weiterhin den vollen Unterhalt zahlen muss, auch wenn das
Kind viel Zeit bei ihm verbringt und sogar ein eigenes Zimmer bei ihm hat“,
sagte die SPD-Politikerin der Neuen Osnabrücker Zeitung (Samstag). „Wir
müssen das Recht hier der gesellschaftlichen Realität anpassen.“ Der FDP
geht Giffeys Vorschlag nicht weit genug. Die CDU appellierte an die
Ministerin, das Kindeswohl im Blick zu behalten.
Aus Giffeys Sicht ist es eine gute Sache, dass nach Trennungen immer mehr
Väter weiter die Erziehungsverantwortung tragen wollten. „Wir brauchen
deshalb sowohl eine Reform des Sorge- und Umgangsrechts als auch Änderungen
im Unterhaltsrecht, die möglichst viel Flexibilität für verschiedene
Betreuungsmodelle lassen.“ Der Staat könne dafür aber keine
allgemeinverbindliche Lösung vorschreiben, sagte Giffey.
Sie sprach sich insbesondere gegen Forderungen der FDP nach einem
sogenannten [1][Wechselmodell für Trennungskinder] aus, bei dem diese zum
Beispiel eine Woche bei der Mutter und eine Woche beim Vater wohnen.
Nach einer Trennung der Eltern leistet der Elternteil, bei dem das Kind
lebt, seinen Beitrag zum Unterhalt meistens durch Pflege, Betreuung und
Erziehung, wie es auf der [2][Seite des Familienministeriums] heißt. Der
andere Elternteil müsse dann seinen Beitrag „normalerweise dadurch leisten,
dass er regelmäßig einen Geldbetrag zahlt“. Richtlinie für die Höhe des
Unterhaltsanspruchs ist die sogenannte Düsseldorfer Tabelle, die nach
Nettoeinkommen und Alter der Kinder differenziert. Sie ist jedoch für die
Gerichte nicht bindend – mit Blick auf die Umstände des Einzelfalls kann
dem Justizministerium zufolge davon abgewichen werden.
## Das geltende Recht geht vom „Residenzmodell“ aus
Mütter und Väter, die ihre Kinder allein großziehen, leben häufig unter
prekären finanziellen Bedingungen. Das Armutsrisiko von Alleinerziehenden
liegt weit über dem Bevölkerungsdurchschnitt. Zahlt der andere Elternteil
keinen Unterhalt, können Alleinerziehende vom Staat einen
Unterhaltsvorschuss bekommen. Nur selten kann dieser vom säumigen
Elternteil zurückgeholt werden.
Trennen sich heutzutage Eltern, ist es nicht mehr ausgemacht, dass das Kind
bei der Mutter bleibt und der Vater Unterhalt zahlt („Residenzmodell“). Es
gibt viele Zwischenlösungen und auch Trennungseltern, die sich die
Betreuung des Kindes ungefähr hälftig teilen. Das Problem: Das geltende
Recht geht vom „Residenzmodell“ als Leitbild aus.
Der stellvertretende Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag, Thorsten
Frei (CDU), forderte in den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Sonntag), das
Kindeswohl dürfe bei einer Reform des Unterhaltsrechts nicht vernachlässigt
werden. Lösungen, bei denen Konflikte der Eltern auf dem Rücken der Kinder
ausgetragen würden, müssten vermieden werden, sagte Frei. Er verwies auf
den Koalitionsvertrag: Nach diesem wollten Union und SPD stärker
berücksichtigen, dass zumeist „beide Elternteile nach einer Trennung oder
Scheidung intensiv die Erziehung ihrer Kinder weiterhin mitgestalten
wollen“.
Die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Katja Suding findet das
Modell, wonach einer zahlt und der andere betreut, ebenfalls für viele
„nicht mehr zeitgemäß“, wie sie den Funke-Zeitungen sagte. Sie forderte
aber, es müssten neben dem Unterhaltsrecht auch das Sozialrecht, das
Steuerrecht, das Rentenrecht sowie die Regelungen zur rechtlichen
Vertretung des Kindes überprüft werden. Anpassungen seien da nötig, „wo
individuelle Lösungen von elterlicher Betreuung und Kindesaufenthalt es
notwendig machen“.
Die Familienministerin kündigte auch eine [3][Reform des Elterngelds] an,
damit Väter mehr Zeit mit ihren Babys verbringen können. Zwar sei der
Anteil der Männer, die sich zu Hause um ihre Neugeborenen kümmerten, seit
Einführung des Elterngeldes vor zwölf Jahren von 3 auf heute über 35
Prozent gestiegen. Aber „das Rad dreht sich weiter, und mit ihm die Wünsche
und Erwartungen von Eltern“, sagte Giffey. Ihr Vorschlag komme noch in
diesem Jahr auf den Tisch.
10 Mar 2019
## LINKS
[1] /Wechselmodell-bei-Trennungskindern/!5569270
[2] https://www.bmjv.de/DE/Themen/FamilieUndPartnerschaft/Unterhaltsrecht/Unter…
[3] /Bundestag-beschliesst-Elterngeld-Plus/!5029215
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