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# taz.de -- BeamtInnen in der AfD: Dienstrecht ist geduldig
> Niedersachsens Innenminister will bei BeamtInnen, die in
> rechtsextremistischen AfD-Strukturen sind, genau hinsehen. Überprüfen
> darf er niemand.
Bild: Vielleicht auch der ein oder andere Beamte dabei: Mitglieder der Jungen A…
Hamburg taz | Vielleicht war es Wunschdenken, vielleicht Flüchtigkeit, in
jedem Fall ist es laut niedersächsischem Innenministerium eine
Fehlinterpretation: Anders als in mehreren Medien vermeldet, plant der
niedersächsische Innenminister Boris Pistorius (SPD) keine Überprüfung von
Beamten, die Mitglied in AfD-Unterorganisationen sind, die vom
Verfassungsschutz als Verdachtsfall eingestuft werden. Das ist die „Junge
Alternative“, die Jugendorganisation der AfD, und der sogenannte Flügel,
ein Sammelbecken für Radikale innerhalb der AfD.
„Wir sind überrascht über den Spin, der da hineingekommen ist“, sagt die
Sprecherin des Innenministeriums, Simone Schelk. Pistorius hatte in einem
Interview mit der Neuen Osnabrücker Zeitung auf die Frage, ob Polizisten
Mitglied in einer vom Verfassungsschutz geprüften AfD-Organisation sein
könnten, geantwortet, man müsse „diese Haltung zumindest infrage stellen“.
Der nächste Satz lautete: „Auch wenn das zunächst keine unmittelbaren
Konsequenzen hätte.“ Von daher bleibt der Vorwurf der niedersächsischen
AfD, Boris Pistorius betreibe eine Angstkampagne gegen die Partei, bei
genauerer Lesart des Interviews eher blass.
Das vom Innenminister formulierte Infragestellen bedeutet nicht eine
regelhafte Prüfung. Zumal nicht, so sagt Simone Schelk, solange es keine
bestandskräftige Einstufung der Parteistrukturen als verfassungsfeindlich
gibt. Bislang ist die Junge Alternative in Niedersachsen lediglich unter
Beobachtung gestellt.
Und selbst die Mitgliedschaft in einer als verfassungsfeindlich
eingestuften Partei ist nicht automatisch Grund für eine Suspendierung von
BeamtInnen. Es müsse darüber hinaus ein „aktives Unterstützen“ vorliegen,
heißt es aus dem Innenministerium, „das den Fortbestand der Organisation
sichert“, etwa ein Funktionärsamt oder eine Wahlkandidatur.
Eine generelle anlasslose Überprüfung von verbeamteten Mitgliedern der
Jungen Alternative (JA) oder des Flügels sei rechtlich nicht zulässig. Da
bereits eine Überprüfung von BeamtInnen auf eine solche Mitgliedschaft hin
unzulässig ist, liegen dem Ministerium keine Zahlen vor, um wie viele
Personen es in der Debatte geht.
Dessen Sprecherin Schelk betont, dass man bei allen BewerberInnen für den
öffentlichen Dienst erst einmal Verfassungstreue voraussetze: „Wir haben
keinen Generalverdacht.“ Niedersachsen habe 1990 nach der Abschaffung des
Extremistenerlasses bewusst auf Verwaltungsvorschriften oder Fragenkataloge
zur Prüfung der persönlichen Eignung von Bewerbern verzichtet.
Bayern handhabt die Aufnahme in den öffentlichen Dienst anders. Dort prüft
man, auch mit Verweis auf die Verbeamtung eines Amtsrichters, der sich als
Neonazi herausstellte, die Verfassungstreue vor der Verbeamtung mit einem
Fragebogen. Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) wurde kürzlich in der
Funke Mediengruppe damit zitiert, er habe sein Haus gebeten, „die
Mitgliedschaft und welche Verpflichtungen für einen Beamten entstehen
hinsichtlich der politischen Zurückhaltung, noch mal sehr genau zu prüfen“.
Seehofer fügte hinzu, dies gelte gleichermaßen für rechts- wie
linksgerichteten Extremismus. Dass daraus dienstrechtliche Konsequenzen für
AfD-Mitglieder erwachsen, ist angesichts der gegenwärtigen Rechtslage
jedoch zu bezweifeln.
15 Feb 2019
## AUTOREN
Friederike Gräff
## TAGS
AfD Niedersachsen
Junge Alternative (AfD)
Verfassungsschutz
Beamte
Niedersachsen
Boris Pistorius
Rechtsextremismus
Lesestück Recherche und Reportage
Junge Alternative (AfD)
Schwerpunkt AfD
Junge Alternative (AfD)
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