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# taz.de -- Reaktionen Wertschöpfungskettengesetz: Gesetz als Druckmittel
> Unternehmen sollen strengere Sorgfaltspflichten für ausländische
> Zulieferfabriken einhalten. Entwicklungsorganisationen sind zufrieden.
Bild: Arbeiten in der gesamten Lieferkette soll sicherer werden: Textilarbeiter…
Berlin taz | Den Entwurf eines Gesetzes für Sorgfaltspflichten von Firmen
haben Entwicklungsorganisationen begrüßt. Die taz [1][berichtete über das
Vorhaben] des Ministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ), große
deutsche Unternehmen auf ökologische und soziale Standards in ihren
weltweiten Zulieferfabriken zu verpflichten.
„Nach wie vor herrschen in vielen ausländischen Produktionsstätten
deutscher Unternehmen gefährliche Arbeitsbedingungen“, erklärte der Verband
Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe (Venro), dem unter anderem die
kirchlichen Hilfswerke Brot für die Welt und Misereor angehören.
Organisationen wie Germanwatch und Ikota äußerten sich ebenfalls
zustimmend. Der Verband Textil und Mode, dem betroffene Bekleidungskonzerne
angehören, wollte am Montag nichts sagen.
Aus dem Haus von Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) hieß es, bei dem
Gesetzentwurf „handelt sich um erste Überlegungen, die wir in die
Diskussion einführen und mit unseren Partnern besprechen werden“. Eine
Sprecherin verwies auf den [2][Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und
Menschenrechte]. Große Unternehmen sollen demnach freiwillig die Zustände
in ihren globalen Produktionsketten verbessern. „Sollte sich 2020
herausstellen, dass die Freiwilligkeit nicht ausreicht, wird die
Bundesregierung gemäß Koalitionsvertrag gesetzlich tätig.“
## „Klare Sprache“
„Wir sind uns in der Bundesregierung einig, dass die menschenrechtlichen
Sorgfaltspflichten von Unternehmen gestärkt werden müssen“, sagte
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD). „Daher ist es gut, dass der
Koalitionsvertrag und der Nationale Aktionsplan für Wirtschaft und
Menschenrechte eine klare Sprache sprechen.“
Währenddessen wollen die Kläger*innen gegen den Textildiscounter Kik
versuchen, den Prozess fortzusetzen. Man werde beim Oberlandesgericht Hamm,
der nächsten Instanz, einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen. Wenn der
erfolgreich sei, gehe man eventuell in die Berufung. Ende 2018 erklärte das
Landgericht Dortmund den Fall für verjährt. Hinterbliebene und Geschädigte
in der Kik-Zulieferfabrik Ali Enterprises in Pakistan wollten 2012
Schmerzensgeld erstreiten.
11 Feb 2019
## LINKS
[1] /Neues-Wertschoepfungskettengesetz/!5569037
[2] /Aktionsplan-Wirtschaft--Menschenrechte/!5366903
## AUTOREN
Hannes Koch
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Wertschöpfungskettengesetz
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