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# taz.de -- Neues Wertschöpfungskettengesetz: Schnittmuster für eine bessere …
> Hiesige Unternehmen sollen strengere Sorgfaltspflichten für die
> Beschäftigten in ausländischen Zulieferfabriken einhalten. Es drohen hohe
> Strafen.
Bild: Oktober 2015: Entwicklungsminister Müller beim Besuch einer Textilfabrik…
Berlin taz | Der Druck auf deutsche Unternehmen steigt, die Menschenrechte
von Beschäftigten im Ausland zu schützen. Das Bundesentwicklungsministerium
von Gerd Müller (CSU) hat dazu den Entwurf eines
Wertschöpfungskettengesetzes erarbeitet. Der Text mit Datum des 1. Februar
liegt dieser Zeitung vor.
Das Vorhaben ist unter anderem eine Reaktion auf die Katastrophen in den
asiatischen Fabriken Rana Plaza und Ali Enterprises, bei denen vor Jahren
Hunderte Arbeiter*innen starben. „Die Position der Kläger*innen im
KiK-Fall wäre mit einem solchen Gesetz besser gewesen“, sagte Miriam
Saage-Maaß von ECCHR (European Center for Constitutional and Human Rights).
Die Organisation hatte im Namen von Opfern auf Schmerzensgeld gegen den
Textildiscounter KiK geklagt – und verloren.
Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) ist es ein Anliegen, die Zustände in
den weltweiten Zulieferfabriken zu verbessern. Darüber, ob der Entwurf das
richtige Mittel ist, herrscht in seinem Haus allerdings Dissens. Die
Befürworter*innen hoffen auf die Unterstützung der Spitze ihres
Ministeriums und von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Beide Ministerien
veranstalten zusammen mit der Menschenrechtsbeauftragten der
Bundesregierung, Bärbel Kofler, demnächst eine Konferenz, bei der der
Entwurf eine Rolle spielen dürfte.
Der Entwurf enthält ein neues Gesetz für die Sorgfaltspflichten von
Unternehmen sowie geplante Änderungen unter anderem im Handelsgesetzbuch.
Es wird genauer definiert, welche Pflichten hiesige Firmen für ihre Ableger
und Auftragnehmer im Ausland haben. Dabei geht es um soziale und
ökologische Standards, die in diversen internationalen Abkommen
niedergelegt sind, aber heute oft nicht durchgesetzt werden.
## Leitprinzipien der UN für Wirtschaft und Menschenrechte
Grundsätzlich müssten Unternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik dann
stärker darauf achten, dass beispielsweise die Fabrikgebäude in Ostasien
sicher gebaut sind und nicht zusammenbrechen, die Beschäftigten dort
existenzsichernde Löhne erhalten, die maximal zulässige Arbeitszeit nicht
überschritten und die Umgebung nicht durch giftige Chemikalien verseucht
wird.
„Kommt das Gesetz durch, wäre es ein wesentlicher Fortschritt zur Umsetzung
der Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und
Menschenrechte“, sagte Christian Scheper, Wissenschaftler am Institut für
Entwicklung und Frieden der Universität Duisburg-Essen. Entwicklungs- und
Bürgerrechtsorganisationen fordern ein solches Gesetz seit Jahren.
Laut Textentwurf sollen die Firmen interne Analysen durchführen, wo die
menschenrechtlichen Risiken in ihren Produktionsketten liegen. Sie müssen
Vorsorge leisten, dass die Risiken nicht eintreten. Jedes Unternehmen
bräuchte einen „Compliance-Beauftragten“, der oder die dafür sorgt, die
Sorgfaltspflichten einzuhalten.
Ausländischen Beschäftigten soll ein Beschwerdemechanismus in der
jeweiligen Firma zur Verfügung stehen. Hinweisgeber müssen geschützt
werden, sie sollen keine Nachteile erleiden. Das Ganze gilt vornehmlich für
„große“ Unternehmen mit über 250 Beschäftigten und mehr als 40 Millionen
Euro Jahresumsatz. Konkret genannt werden im Gesetzentwurf unter anderem
die Branchen Landwirtschaft, Energie, Bergbau, Textil-, Leder- und
Elektronikproduktion.
## Bußgelder und Freiheitsstrafen
Die Gewerbeaufsicht, die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
sowie die Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung sollen die
Regelungen gegenüber den Firmen durchsetzen und kontrollieren. Als
Sanktionen werden Bußgelder bis zu fünf Millionen Euro, Freiheitsstrafen
und der Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge im Inland
angedroht.
Fraglich erscheint allerdings, ob und wie das Gesetz den Zugang
ausländischer Arbeitnehmer*innen zur bundesdeutschen Justiz verbessert.
Nach wie vor würden „viele Konstellationen nicht zivilrechtlich geltend
gemacht werden können“, sagte Juristin Saage-Maaß, etwa „die Zerstörung …
Umwelt und Lebensgrundlagen und ausbeuterische Arbeitsbedingungen“.
10 Feb 2019
## AUTOREN
Hannes Koch
## TAGS
Wertschöpfungskettengesetz
Arbeitssicherheit
Compliance
KiK
Textil-Discounter
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Textilfabrik
Textil-Bündnis
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