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# taz.de -- Kommentar Urteil zum Gender Pay Gap: Lücke im Gesetz
> Eine ZDF-Journalistin verliert eine Gehalts-Klage. Daran zeigt sich: Das
> Entgelttransparenzgesetz hilft nicht, die Gender Pay Gap zu schließen.
Bild: Die Ungleichbezahlung ist ein harter Brocken, aber darauf einzuhämmern l…
[1][Birte Meier unterliegt]. [2][Mal wieder.] Das Landesarbeitsgericht in
Berlin hat die Klage der ZDF-Journalistin abgewiesen, mit der sie
feststellen lassen wollte, dass sie weniger verdient als ihre männlichen
Kollegen. Dass sie also diskriminiert wird, weil sie eine Frau ist. Doch
dafür sah die Vorsitzende Richterin nicht genügend Beweise.
Birte Meier hat die Beispiele von zwölf männlichen Kollegen zitiert, die
mehr Geld verdienen als sie. Sie hat berichtet, wie ihr Redaktionsleiter
sich über Frauen lustig gemacht haben soll. Das ZDF hat die [3][höheren
Gehälter der Männer] immer wieder mit anderen Begründungen gerechtfertigt.
Doch die Richterin erkannte darin nicht einmal einen Anfangsverdacht für
eine Diskriminierung.
Was muss eine Frau noch vorbringen, um Diskriminierung zu vermuten? Einen
Chef, der vor Gericht sagt: „Ich zahle dieser Frau weniger, weil sie eine
Frau ist“? Das wird kaum passieren. Diskriminierung wird selten offen
ausgesprochen. Wer sie bekämpfen will, muss radikal transparent sein:
Gehälter offenlegen, genaue Begründungen für Beförderungen und
Einstellungen geben. So viel Offenheit gibt es in kaum einem Betrieb.
Meier bezog sich in ihrer Klage auf das neue Entgelttransparenzgesetz. Es
soll das „Gebot des gleichen Entgelts für Frauen und Männer bei gleicher
oder gleichwertiger Arbeit“ durchsetzen. Laut Statistischem Bundesamt
verdienen Frauen in Deutschland 21 Prozent weniger als Männer – mehr als in
vielen anderen europäischen Ländern. Rechnet man Teilzeitbeschäftigung und
unterschiedliche Berufswahlen heraus, bleibt immer noch ein Gender Pay Gap
von 6 Prozent. Das Entgelttransparenzgesetz sollte helfen, diese Lücke zu
schließen.
Nur zeigt sich jetzt, dass das Gesetz das kaum leisten kann: etwa weil es,
so sieht es die Richterin, nicht für freie MitarbeiterInnen wie Meier gilt.
Das Gesetz sollte Frauen ermutigen, vermutete Lohnungleichheiten zu
thematisieren. Dieses Urteil allerdings ist alles andere als eine
Ermutigung.
5 Feb 2019
## LINKS
[1] /Birte-Meiers-Klage-zurueckgewiesen/!5567571
[2] /Klage-gegen-Lohnungleichheit-beim-ZDF/!5376381
[3] /Lohntransparenz-und-Gender-Pay-Gap/!5565605
## AUTOREN
Anne Fromm
## TAGS
Gender Pay Gap
Equal Pay
öffentlich-rechtliches Fernsehen
Journalismus
Scheinselbstständigkeit
ZDF
Diskriminierung
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Gleicher Lohn
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Equal Pay Day
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