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# taz.de -- Teilerfolg für ZDF-Redakteurin: Wissen, was der Kollege verdient
> Eine ZDF-Mitarbeiterin will wissen, was ihre männlichen Kollegen
> verdienen. Das Bundesarbeitsgericht sagt, dass auch „feste Freie“ das
> erfahren dürfen.
Bild: Klagt gegen das ZDF auf gleiche Bezahlung: Birte Meier
Freiburg taz | Das Entgelttransparenzgesetz gilt auch für
arbeitnehmerähnliche freie Journalisten. Das entschied an diesem Donnerstag
das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt. Geklagt hatte [1][die
Journalistin Birte Meier], die seit Jahren vom ZDF gleiche Bezahlung wie
ihre männlichen Kollegen fordert.
Birte Meier arbeitete seit 2007 für das ZDF-Magazin Frontal 21. Ihre
Recherchen wurden bereits mehrfach mit Preisen ausgezeichnet. Sie gilt zwar
als „Redakteurin“, ist aber nicht fest angestellt, sondern hat den Status
einer arbeitnehmerähnlichen freien Mitarbeiterin, wie es sie im
öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu Tausenden gibt. Oft werden sie auch
[2][“feste Freie“] genannt.
Seit 2015 klagt Meier gegen das ZDF auf gleiche Bezahlung. Sie wisse von
männlichen Kollegen, die bei vergleichbarem Status und vergleichbarer
Arbeit besser verdienten als sie.
Das Arbeitsgericht Berlin und auch das Landesarbeitsgericht (LAG)
Berlin-Brandenburg lehnten ihre Klage ab. Sie habe keine ausreichenden
Indizien für eine Diskriminierung wegen ihres Geschlechts vorgetragen, so
das LAG im Februar 2019, deshalb habe sie keinen Anspruch auf eine
zusätzliche Vergütung. An diesem Punkt hat das LAG keine Revision
zugelassen, insoweit ist das LAG-Urteil also rechtskräftig.
## Umkehr der Beweislast
Hiergegen hat Birte Meier mit Unterstützung der Gesellschaft für
Freiheitsrechte (GFF) bereits Verfassungsbeschwerde eingelegt. Das LAG
hätte den Fall zumindest dem EuGH vorlegen müssen. Nach dessen
Rechtsprechung entstehe eine „Beweislastumkehr“, wenn nur ein Mann
präsentiert wird, der bei vergleichbarer Arbeit mehr verdient. Über die
Verfassungsbeschwerde ist noch nicht entschieden.
Vor dem LAG Berlin-Brandenburg berief sich Meier auch auf das erst 2018
eingeführte [3][Entgelttransparenzgesetz]. Beschäftigte können bei
Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten inzwischen erfahren, wie die
Vergütungen festgelegt werden – und wie viel die Mitarbeiter des jeweils
anderen Geschlechts für eine gleiche oder gleichwertige Tätigkeit bekommen.
Das LAG lehnte allerdings auch diesen Anspruch ab. Das
Entgelttransparenzgesetz gelte nur für Arbeitnehmer, also Festangestellte,
und nicht für freie Mitarbeiter, die selbständig seien. Immerhin ließ das
LAG in dieser Frage die Revision zu.
Über die Revision von Meier entschied nun an diesem Donnerstag das
Bundesarbeitsgericht. Es entschied, dass das Entgelttransparenzgesetz auch
für arbeitnehmerähnliche freie Mitarbeiter gilt. Das Gesetz sei
europarechtskonform auszulegen. Die EU-Richtlinie zur Gleichstellung von
Männern und Frauen von 2006 verwende den Begriff „Arbeitnehmer“ in einem
weiten Sinne, argumentierte die Vorsitzende BAG-Richterin Anja Schlewing.
## Zurück ans Landesarbeitsgericht
Das BAG stellte zugleich fest, dass Birte Meier einen Auskunftsanspruch
über die Kriterien und Verfahren der Entgeltfindung beim ZDF hat. Hier muss
das ZDF nun also erklären, welche Kriterien (z.B. Studienabschlüsse,
Beschäftigungsdauer, Qualität der Arbeit) bei der Festlegung der
Vergütungen wie bewertet werden. (Az.: 8 AZR 145/19)
Offen ist noch, ob Meier auch Anspruch auf Auskunft über die mittleren
Entgelte für die männlichen Kollegen hat. Dies muss nun wieder das LAG
Berlin-Brandenburg prüfen. Der Anspruch besteht nämlich nur unter
bestimmten Bedingungen: zum Beispiel, dass es mindestens sechs männliche
Kollegen mit vergleichbarer Tätigkeit gibt.
Inzwischen hat sich allerdings die berufliche Situation von Birte Meier
zugespitzt. Sie muss die in Berlin angesiedelte Redaktion Frontal 21
verlassen und künftig wohl in Mainz arbeiten. Die GFF-Vorsitzende Nora
Markard spricht von „Schikane“.
Ein ZDF-Sprecher erklärte auf Nachfrage: „Frau Meier hat einen Vertrag als
Redakteurin mit dem ZDF am Einsatzort Mainz. Der Einsatz in ihrer
bisherigen Redaktion war nur befristet vereinbart.“ Für die Zeit ab 1. Juli
habe das ZDF ihr eine Tätigkeit in der investigativen Doku-Redaktion
„ZDFzoom“ angeboten. Dieses Angebot habe Birte Meier nicht angenommen. Das
ZDF werde ihr daher Aufträge im Programmbereich „Info, Gesellschaft, und
Leben“ anbieten. Die Möglichkeit, für die profilierte Redaktion „Zoom“ …
arbeiten, sei keine Schikane, so das ZDF.
25 Jun 2020
## LINKS
[1] /Birte-Meiers-Klage-zurueckgewiesen/!5567571
[2] /Rechte-Hetze-gegen-Journalistinnen/!5649945
[3] /Lohntransparenz-und-Gender-Pay-Gap/!5565605
## AUTOREN
Christian Rath
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Gleicher Lohn
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