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# taz.de -- Das Kreuz des kirchlichen Arbeitsrechts: Putzen ist eine Heidenarbe…
> Die Bremische Evangelische Kirche verlangt in ihren
> Stellenausschreibungen nicht mehr pauschal die Zugehörigkeit zu einer
> christlichen Kirche.
Bild: Wer ein Taufbecken wienert, muss nicht gläubig sein – das hat Bremens …
BREMEN taz | Die Bremische Evangelische Kirche (BEK) hat die Kriterien
ihrer Stellenausschreibungen gelockert: Bewerber*innen müssen nun [1][nicht
mehr in allen Fällen einer christlichen Religionsgemeinschaft angehören].
Im vergangenen Jahr hatte die taz auf Hinweis des Forums Säkulares Bremen
(FSB) [2][aufgedeckt], dass die Gemeinden die Taufe selbst für eine
Einstellung als Hausmeister*in oder für Arbeitsgelegenheiten im Bereich
Raumpflege als Voraussetzung verlangt hatten.
BEK-Sprecherin Sabine Hatscher stellte jedoch klar, dass die neue Regelung
nicht bindend, sondern nur „eine Empfehlung an alle Gemeinden“ sei. Bei der
BEK sind die Gemeinden traditionell autonom. Sie dürfen selbst entscheiden,
wie sie Stellenausschreibungen formulieren. In der Praxis folgen sie aber
dem von der BEK-Zentrale vorgegebenen Modell – allein schon aus Gründen der
Rechtssicherheit.
Denn laut Hatscher reagiert man mit der Reform auf eine [3][Entscheidung
des Europäischen Gerichtshofs] vom April vergangenen Jahres. Dieser hatte
die Verpflichtung zur Zugehörigkeit auch bei verkündigungsfernen
Stellenausschreibungen für rechtswidrig erkannt. Die damals Klagende bekam
eine Entschädigung zugesprochen.
Im Oktober hatte dann auch noch das Bundesarbeitsgericht festgestellt, dass
die Arbeitgeberin Kirche begründen müsse, wann und warum ein Arbeitsplatz
religiöse Anforderungen zu erfüllen hat. Bei Putz-Jobs und
Rasenmäh-Diensten könnte das schwierig werden.
## Kirche reagiert zögerlich
Zunächst hatte die BEK auf diese Entscheidung allenfalls zögerlich
reagiert. Noch in einer Stellungnahme vom 11. Dezember heißt es: „An
unserer gegenwärtigen Einstellungspraxis ändert sich auch durch das Urteil
des Bundesarbeitsgerichts (BAG) kaum etwas.“
Das FSB hatte [4][darauf hingewiesen] – und Front gegen die BEK gemacht:
„Es ist Zeit, dass Arbeitnehmer*innen in kirchennahen Einrichtungen
dieselben Rechte erhalten, wie ihre Kolleg*innen in weltlichen Betrieben“,
so SFB-Sprecher Herbert Thomsen damals. Der Chef der SPD-Fraktion, Björn
Tschöpe, versprach, die BEK daran zu erinnern, „dass Arbeitnehmerrechte
keine Glaubensfrage sind“, und die Linksfraktion machte das Thema zum
Gegenstand einer Anfrage in der Bürgerschaft. Nur die Grünen konnten „keine
Diskriminierung erkennen“, so deren Religionspolitiker Matthias Güldner
damals.
Die BEK legt die Grenzen des verkündigungsnahen Bereichs auch jetzt nicht
klar fest. Die Empfehlung gelte pauschal für alle Stellen, sagte Hatscher.
Man müsse dann im Einzelfall bewerten und entscheiden.
## Verkündigungsnähe ohne klare Grenze
Einstellungen ohne christliche Zugehörigkeit seien „denkbar beispielsweise
im Kita-Bereich, wenn es um eine Aufgabe im Rahmen der Inklusion geht“. Im
Dezember hatte es seitens der BEK noch geheißen: „Für uns ist klar, dass
eine Erzieherin in einer evangelischen Kita weiter Mitglied einer
christlichen Kirche sein muss.“
Die Gemeinden haben ihre Ausschreibungen der Rechtslage angepasst und
fordern von Job-Bewerber*innen mittlerweile nur, „dass Sie sich mit unserem
kirchlichen Auftrag identifizieren“ und für dessen „Erfüllung eintreten�…
4 Feb 2019
## LINKS
[1] https://www.kirche-bremen.de/orte/landeskirche/stellenausschreibungen.php
[2] /!5551385
[3] http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=201148&a…
[4] http://www.forumsaekularesbremen.de/
## AUTOREN
Frieda Ahrens
## TAGS
Job
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Evangelische Kirche
Bundesarbeitsgericht
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Betriebsrat
katholisch
Niedersachsen
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