# taz.de -- Kommentar Kirchliches Arbeitsrecht: Und wieder siegt die Kirche | |
> Die Kirche muss das Arbeitsrecht verbindlicher gestalten und einhalten. | |
> Grundsätzlich aber haben die Richter den Dritten Weg der Kirche nicht | |
> abgeschnitten. | |
Das Urteil des höchsten deutschen Arbeitsgerichts ist kein Erfolg für die | |
Beschäftigten und die Gewerkschaft Ver.di. Grundsätzlich haben die Richter | |
nicht am Dritten Weg der Kirchen gerüttelt. | |
Das ist sehr schade. Die Kirchen verteidigen ihr Arbeitsrecht mit Verweis | |
auf die konsensorientierte christliche Dienstgemeinschaft. Doch längst ist | |
der geschützte, konfliktfreie Raum, in dem Mitarbeiter in Tendenzbetrieben | |
ihre Liebe zum Nächsten ungestört ausleben können, Geschichte. Seit Mitte | |
der 1990er Jahre der Sozialstaat umgebaut wurde, unterliegen auch die | |
kirchlichen Krankenhäuser und Altenpflegeheime einem brutalen Kostendruck. | |
Er wird nach unten weitergereicht – natürlich auch bei den weltlichen | |
Arbeitgebern wie Arbeiterwohlfahrt oder Deutsches Rotes Kreuz. | |
Aber wenn die Kirchen sich so sehr auf den weltlichen Markt einlassen, dann | |
müssen am Arbeitsplatz auch weltliche Regeln gelten. Streiks sollten also | |
grundsätzlich auch für Mitarbeiter in Diakonie und Caritas möglich sein. | |
Umso mehr, als im ländlichen Raum die kirchlichen Einrichtungen oft die | |
einzigen Arbeitgeber im Sozialwesen sind – aber längst nicht alle aus | |
religiöser Überzeugung unter dem Kreuz arbeiten. | |
Die Richter haben am Dienstag zwischen zwei hohen Gütern abgewogen: dem | |
Selbstbestimmungsrecht der Kirchen und dem Recht auf Streik, um bessere | |
Arbeitsbedingungen zu erstreiten. | |
Erfreulich ist zumindest, dass die Richter den Kirchen deutlichere Vorgaben | |
machen, dass das Arbeitsrecht verbindlicher ausgestaltet und auch | |
eingehalten werden muss. Das dürfte den Beschäftigten im Alltag zumindest | |
kleine Verbesserungen bringen. Zumal die Gewerkschaften darüber künftig | |
wachen: halten sich die Kirchen nicht daran, darf gestreikt werden. Doch es | |
gilt leider weiterhin: die Mitarbeiter bleiben gegenüber den Kirchen in | |
einer deutlich unterlegenen Position. | |
20 Nov 2012 | |
## AUTOREN | |
Eva Völpel | |
## TAGS | |
Bremer Evangelische Kirche (BEK) | |
Streikrecht | |
kirchliche einrichtungen | |
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