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# taz.de -- Kommentar Kirchliches Arbeitsrecht: Und wieder siegt die Kirche
> Die Kirche muss das Arbeitsrecht verbindlicher gestalten und einhalten.
> Grundsätzlich aber haben die Richter den Dritten Weg der Kirche nicht
> abgeschnitten.
Das Urteil des höchsten deutschen Arbeitsgerichts ist kein Erfolg für die
Beschäftigten und die Gewerkschaft Ver.di. Grundsätzlich haben die Richter
nicht am Dritten Weg der Kirchen gerüttelt.
Das ist sehr schade. Die Kirchen verteidigen ihr Arbeitsrecht mit Verweis
auf die konsensorientierte christliche Dienstgemeinschaft. Doch längst ist
der geschützte, konfliktfreie Raum, in dem Mitarbeiter in Tendenzbetrieben
ihre Liebe zum Nächsten ungestört ausleben können, Geschichte. Seit Mitte
der 1990er Jahre der Sozialstaat umgebaut wurde, unterliegen auch die
kirchlichen Krankenhäuser und Altenpflegeheime einem brutalen Kostendruck.
Er wird nach unten weitergereicht – natürlich auch bei den weltlichen
Arbeitgebern wie Arbeiterwohlfahrt oder Deutsches Rotes Kreuz.
Aber wenn die Kirchen sich so sehr auf den weltlichen Markt einlassen, dann
müssen am Arbeitsplatz auch weltliche Regeln gelten. Streiks sollten also
grundsätzlich auch für Mitarbeiter in Diakonie und Caritas möglich sein.
Umso mehr, als im ländlichen Raum die kirchlichen Einrichtungen oft die
einzigen Arbeitgeber im Sozialwesen sind – aber längst nicht alle aus
religiöser Überzeugung unter dem Kreuz arbeiten.
Die Richter haben am Dienstag zwischen zwei hohen Gütern abgewogen: dem
Selbstbestimmungsrecht der Kirchen und dem Recht auf Streik, um bessere
Arbeitsbedingungen zu erstreiten.
Erfreulich ist zumindest, dass die Richter den Kirchen deutlichere Vorgaben
machen, dass das Arbeitsrecht verbindlicher ausgestaltet und auch
eingehalten werden muss. Das dürfte den Beschäftigten im Alltag zumindest
kleine Verbesserungen bringen. Zumal die Gewerkschaften darüber künftig
wachen: halten sich die Kirchen nicht daran, darf gestreikt werden. Doch es
gilt leider weiterhin: die Mitarbeiter bleiben gegenüber den Kirchen in
einer deutlich unterlegenen Position.
20 Nov 2012
## AUTOREN
Eva Völpel
## TAGS
Job
Verdi
kirchliche einrichtungen
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