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# taz.de -- Kommentar Kirchliches Arbeitsrecht: Glaube, Lohn, Streik
> Gesetzgeber und Gerichte haben den Konflikt ums kirchliche Arbeitsrecht
> bislang zugunsten der Kirchen gelöst. Für die Beschäftigten ist das nicht
> hinnehmbar.
"Vergelt's Gott" - mit dieser auf zukünftigen Lohn verweisenden
süddeutschen Dankesformel sind selbst die Beschäftigten in kirchlichen
Sozialeinrichtungen nicht länger zufriedenzustellen. Die Gewerkschaft
Ver.di fordert jetzt zu Recht, dass auch bei ihnen das normale staatliche
Arbeitsrecht gelten soll.
Bisher gibt es hier drei große Ausnahmen: Die Kirchen können erstens das
Privatleben der Beschäftigten reglementieren; bei Homosexualität und
Ehebruch droht in katholischen Einrichtungen der Rausschmiss.
Zweitens gibt es in ihren Einrichtungen keine Betriebsräte, sondern nur
schwächere Mitarbeitervertretungen. Und drittens darf für die Erhöhung von
Löhnen und die Verbesserung der Arbeitsbedingungen nicht gestreikt werden.
Dies wird vor allem in evangelischen Betrieben zum Abbau von Standards
genutzt.
Das alles folge aus dem Selbstverwaltungsrecht der Kirchen, sagen
Gesetzgeber und Gerichte. Für den engeren Bereich der Kirchenorganisation -
also für Pfarrer und Kirchenbeamte - ist das auch akzeptabel. Dass dies
aber auf den gesamten Bereich der kirchlichen Sozialeinrichtungen erstreckt
wird, geht viel zu weit.
Diese sind schon lange kein hehrer Ort der selbstlosen Nächstenliebe mehr.
Vielmehr agieren hier Sozialkonzerne, die gegen Bezahlung (hoffentlich)
gute und professionelle Arbeit leisten.
Es geht also bei dem aktuellen Streit um einen neuen Ausgleich der
Interessen. Dabei können sich beide Seiten aufs Grundgesetz berufen: Die
Kirchen auf ihr Selbstverwaltungsrecht und den Schutz des "tätigen
Glaubens", die Beschäftigten auf ihr Recht, Gewerkschaften zu bilden und
kollektiv zu streiken.
Bisher haben Gesetzgeber und Gerichte den Konflikt einseitig zugunsten der
Kirchen gelöst. Das war schon immer falsch. Doch mit zunehmender
Ökonomisierung aller sozialen Tätigkeiten wird das für die Beschäftigten
gefährlich und nicht mehr hinnehmbar.
22 Sep 2011
## AUTOREN
Christian Rath
Christian Rath
## TAGS
Job
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