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# taz.de -- Gastkommentar Diesel-Fahrverbote: Steuern rauf für Autoverkäufer
> Eine ganz einfache Waffe gegen den Stinkediesel: Eine Steuer für neue
> Dieselautos, die den Kunden kaum trifft, dafür aber den Verkäufer.
Bild: Das Auspuffrohr des Übeltäters
Der Kampf um Fahrverbote für schmutzige Diesel geht unvermindert weiter.
Die Deutsche Umwelthilfe gewinnt ihre höchst lobenswerten Prozesse, die
[1][Parteien dagegen wollen irgendwie alle Fahrverbote verhindern], sogar
die Grünen, so sie denn für die kommunale Verkehrssituation zuständig sind.
Und die für die Feinstaubbelastung verantwortliche Automobilindustrie kann
man angeblich nicht belangen.
Stimmt das so? Nur wenn man in die Vergangenheit schaut, wo in der Tat wohl
wenig zu machen ist, wenn damals geltende Grenzwerte tatsächlich
eingehalten wurden. Der Gesetzgeber hat aber durchaus große
Gestaltungsmacht im steuerlichen Bereich. Der Vorschlag wäre: Auf jeden neu
verkauften Diesel-Pkw in Deutschland [2][wird eine Sondersteuer] von zum
Beispiel 500 Euro erhoben, für Benziner dagegen zahlt man nichts.
Bei einem durchschnittlichen Verkaufspreis von über 30.000 Euro für
Neuwagen dürfte das kaum zu Einbußen bei den Pkw-Verkäufen führen. Es würde
aber sehr am Gewinn kratzen, der oft auch nur einige Hundert Euro pro Wagen
beträgt. Will man weiter Diesel verkaufen, kann man das nur schwer auf die
ohnehin verunsicherten Kunden abwälzen.
Der Clou wäre nun, dass man den Konzernen Gelegenheit geben könnte, diese
neue Steuer zu mindern, indem sie tätige Reue üben. Man würde eine zweite
Vorschrift einführen: Die Steuerschuld würde gemildert, wenn in Städten
[3][mit zu hoher Feinstaubbelastung] die dort oder bei Berufspendlern im
Umland gemeldeten älteren Diesel aus dem Verkehr gezogen und nirgendwo
sonst in Deutschland wieder angemeldet würden. Dafür könnte man einen
Betrag von mehreren Tausend Euro pro Wagen ansetzen.
Für die Autoindustrie würde es sich also lohnen, Altdieselbesitzer aus
solchen Gebieten mit attraktiven Angeboten dazu zu bringen, den Stinkewagen
abzuschaffen. Ob durch den Verkauf eines saubereren Neuwagens, den Einbau
eines Katalysators mit 6d-Temp-Qualität oder auch nur durch das Angebot
einer reinen Ankaufprämie, kann dem Gesetzgeber erst einmal egal sein.
29 Jan 2019
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## AUTOREN
Gerd Grözinger
## TAGS
Dieselfahrverbot
Diesel
Feinstaub
Lkw
Stickoxide
Schwerpunkt Klimawandel
Verteilungsgerechtigkeit
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