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# taz.de -- Nach dem Angriff auf Frank Magnitz: Interne Querelen in der Bremer …
> Die eigene Partei beteiligt sich nach dem Angriff auf ihren
> Landesvorsitzenden nicht am Aufruf zu einer Mahnwache. Ist der Grund die
> Strafanzeige eines Parteikollegen?
Bild: Frank Magnitz nach dem Angriff in einem Bremer AfD-Büro
Bremen taz | Unter dem Motto „Gegen Lügen und rechte Hetze“ haben am Montag
Abend 300 Personen in Bremen demonstriert. Sie wollten eine für denselben
Abend vor dem Bremer Theater angekündigte „Mahnwache“ verhindern, die eine
Gruppierung unter dem Namen „Demokraten gegen Gewalt“ angemeldet hatte.
Dahinter soll angeblich ein „überparteiliches Aktionsbündnis“ stehen.
Verschiedene AfD-Kreisverbände hatten zur Teilnahme an der Mahnwache
aufgerufen. Dort solle ein „Zeichen für eine gewaltfreie politische
Auseinandersetzung“ gesetzt werden – genau an dem Ort, an dem bisher
Unbekannte vor einer Woche den Bremer AfD-Bundestagsabgeordneten Frank
Magnitz angegriffen hatten.
„In inzwischen erschreckender Regelmäßigkeit kommt es in der politischen
Auseinandersetzung zu Gewalt gegen Sachen und Personen“, heißt es auf einer
eigens für die Mahnwache eingerichteten Website. Und: „Wir erkennen darin
eine Gefahr für die Demokratie. Als überzeugte Demokraten treten wir dieser
Entwicklung entschieden entgegen.“
Nicht aufgerufen zur Demo hatte indes die AfD Bremen. Das mag unter anderem
auch an internen Querelen innerhalb des Landesverbands liegen, die die
Arbeit teilweise hemmen. Ein Beispiel für die Auswirkungen der
parteiinternen Machtkämpfe sind die Ermittlungen wegen des Verdachts der
Untreue gegen Landeschef Magnitz, die Ende vergangener Woche bekannt
geworden waren. Sie kamen durch die Anzeige eines Parteikollegen zustande.
Magnitz hat deswegen bereits im Dezember seine Immunität verloren. Das kam
erst jetzt im Gefolge der Berichterstattung über den tätlichen Angriff auf
den 66-jährigen Politiker an die Öffentlichkeit. Magnitz selbst bezeichnete
die Anzeige als „Lachnummer“. Sie habe mit innerparteilicher
„Quertreiberei“ und nichts mit Untreue seinerseits zu tun.
Auslöser war laut Bremer Staatsanwaltschaft eine im September 2018
eingegangene Strafanzeige des „früheren Schatzmeisters des
AfD-Landesverbands Bremen“. In dessen Amtszeit, so die AfD, habe „Magnitz
als Verfügungsberechtigter über die Parteikonten zusammen mit dem
stellvertretenden Vorsitzenden zwei Zahlungen veranlasst“.
Damit seien Rechnungen beglichen worden, die im Zuge der von der AfD
beantragten Neuauszählung der 2015er Bürgerschaftswahlstimmen in
Bremerhaven gestellt wurden. Es geht um Kosten für die Beaufsichtigung der
Auszählung. Die Rechnungen seien an die Privatanschrift des
stellvertretenden AfD-Landesvorsitzenden Thomas Jürgewitz gegangen, Magnitz
habe sie von Parteikonten beglichen. Er selbst sagte der Bild am Sonntag:
„Es geht um ungefähr 724 Euro.“ Die Staatsanwaltschaft Bremen bestätigt
einen Streitwert „deutlich unter 1.000 Euro“.
Die AfD hat nach eigener Darstellung darum gebeten, die Rechnungen mit der
Partei als Empfängeranschrift neu auszustellen. „Zwischenzeitlich liegt
eine schriftliche Bestätigung des Magistrats Bremerhaven vor, dass der
Zahlungspflichtige in beiden Fällen die Partei und nicht die Privatperson
ist, an die die Rechnung gerichtet war. Die Angelegenheit ist somit
erledigt“, teilte die AfD mit.
Das ist falsch. Laut Gerichtsbeschluss der Wahlprüfungssache vom 21.
Dezember 2015 ist Jürgewitz erster Antragsteller der Wahlprüfung gewesen
und hat daher auch zurecht die Rechnung zugestellt bekommen. Erst als
zweiter Antragsteller firmiert der AfD-Landesverband Bremen.
Ob die in Rechnung gestellten Kosten nun von der AfD-Partei getragen werden
mussten, Magnitz also korrekt gehandelt hätte und das Verfahren
einzustellen wäre, oder ob die Sache vor Gericht landet, müsse nun die
Staatsanwaltschaft Bremen entscheiden, sagt ihr Presssprecher Frank
Passade.
Nach der Veröffentlichung des Überwachungskamera-Videos vor drei Tagen zum
Angriff auf den AfD-Politiker sind bei den Ermittlern bisher 140 Hinweise
eingegangen, hieß es gestern. Ob darunter auch welche auf die Täter seien,
wurde nicht bekannt. Gleichzeitig sah sich die Polizei Bremen aus dem Lager
der AfD-Anhänger Vorwürfen ausgesetzt, sie habe die veröffentlichte
Videosequenz manipuliert. Die Bremer Polizei teilte mit, die Vorwürfe
entbehrten „jeglicher Grundlage“.
15 Jan 2019
## AUTOREN
Jens Fischer
Eiken Bruhn
## TAGS
AfD Bremen
Schwerpunkt AfD
Frank Magnitz
Bremen
Mahnwache
Immunität
Feinde der Pressefreiheit
Polizei Bremen
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