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# taz.de -- Abstimmung im Bundestag: Mietpreisbremse, zweiter Versuch
> Die Groko will Änderungen bei der Mietendämpfung beschließen. Die neuen
> Regeln gehen weiter als die alten, gelten aber nur bis 2020.
Bild: Neubauten in Berlin-Kreuzberg
Berlin taz | Der Bundestag wird am frühen Donnerstagabend in zweiter und
dritter Lesung über die Nachbesserungen bei der Mietpreisbremse abstimmen.
Die Zustimmung durch Union und SPD gilt als sicher, das Gesetz kann damit
zum 1. Januar 2019 in Kraft treten.
In zwei Punkten gibt es Änderungen gegenüber der bisherigen Regelung: So
müssen in Zukunft Vermieter selbst angeben, ob die geforderte Miete mehr
als zehn Prozent über dem Mietspiegel liegt. Bisher mussten Mieter dies
erfragen. Der Vermieter kann eine solche höhere Miete aber weiterhin
verlangen, wenn der Vormieter sie bereits gezahlt hat.
Änderungen gibt es auch bei der Modernisierungsumlage.
Modernisierungskosten dürfen in Zukunft nur noch zu acht Prozent auf die
Miete umgelegt werden statt wie bisher zu elf Prozent. Hier besserten die
Fraktionen von Union und SPD noch einmal gegenüber dem ursprünglich
vorgelegten Regierungsentwurf nach: Darin sollte die Neuregelung nur für
Gebiete mit einem so genannten angespannten Wohnungsmarkt gelten, die von
den jeweiligen Landesregierungen beschlossen werden müssen.
Diese Hürde soll nun fallen – die Modernisierungskosten dürfen bundesweit
nur noch zu acht Prozent auf die Miete umgelegt werden. Damit wird der
Druck von Gebieten außerhalb der angespannten Wohnungsmärkte genommen, in
die Wohnungskonzerne vermutlich bei einer lokalen Beschränkung der
Neuregelung mit Modernisierungsvorhaben ausgewichen wären.
## Kritik vom Mieterverband
Dennoch kritisieren Mieterverbände und Opposition die geplante Neuregelung.
Den Deutschen Mieterbund (DMB) ärgert vor allem, dass die geplante
Neuregelung zur ortsüblichen Vergleichsmiete verwässert wurde.
„Der Kompromiss sieht vor, dass der Vermieter sich zwei Jahre nach
Abschluss des Mietvertrages doch noch auf einen Ausnahmetatbestand berufen
kann, wenn er die entsprechenden Informationen über das Vorliegen eines
Ausnahmetatbestandes nachgeholt hat“, kritisierte DMB-Direktor Lukas
Siebenkotten. „Das heißt im Klartext, bei der Mietpreisbremse ändert sich
im Ergebnis so gut wie nichts.“ Auch Sanktionen bei Verstößen sind
weiterhin nicht vorgesehen.
Die Linksfraktion bemängelt vor allem die zeitliche Befristung der
Mietpreisbremse – sie läuft schon 2020 aus. Ob die Große Koalition – soll…
sie dann noch im Amt sein – eine Verlängerung beschließt, ist derzeit
vollkommen offen. Für Bestandsmieten schlägt die mietenpolitische
Sprecherin der Fraktion, Caren Lay, einen Deckel in Höhe der Inflationsrate
und höchstens zwei Prozent jährlich vor.
## Kritik auch von Wohnungswirtschaft
Die Wohnungswirtschaft kritisiert dagegen die Einschränken bei der
Modernisierungsumlage: „Ein zusätzliches Einschränken der
Modernisierungsumlage ist völlig kontraproduktiv und setzt die
Zukunftsfähigkeit des Wohnens in Deutschland aufs Spiel“, sagte der
Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, Axel Gedaschko.
Schon am späten Nachmittag will der Bundestag über die sogenannte
Sonder-AfA abstimmen. Damit soll der Neubau von Wohnungen mit einer
steuerlichen Abschreibung von fünf Prozent jährlich, befristet bis 2021,
gefördert werden. Die Bundesregierung sieht dafür insgesamt 410 Millionen
Euro vor. Die Anschaffungs- und Herstellungskosten einer Wohnung sollen
3.000 Euro pro Quadratmeter nicht übersteigen. In der letzten
Legislaturperiode war die Sonder-AfA am Widerstand aus der SPD-Fraktion
gescheitert, unter anderem, weil große Mitnahmeeffekte durch Firmen, die
auch ohne Förderung gebaut hätten, befürchtet worden waren.
Obwohl sich daran nichts geändert hat, gilt die Zustimmung der SPD diesmal
als sicher. Im Gegenzug stimmt die Union den Verbesserungen bei der
Mietpreisbremse zu, die sie in der vergangenen Legislaturperiode noch
abgelehnt hatte. Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) kündigte an,
sie werde als nächsten Schritt im Mieterschutz einen verbesserten
Mietspiegel vorlegen. Die Reform soll die Höhe der ortsüblichen
Vergleichsmieten, auf die sich ein Vermieter berufen kann, senken.
29 Nov 2018
## AUTOREN
Martin Reeh
## TAGS
Wohnungspolitik
Deutscher Mieterbund
Mietpreisbremse
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Wohnungen
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Mieten
Wohnungsbau
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