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# taz.de -- Streit um E-Evidence-Verordnung: Barley hat begründete Bedenken
> Ist die E-Evidence-Verordnung ein „revolutionärer Vorschlag“ zur
> Herausgabe elektronischer Beweismittel? Der EU-Ministerrat stimmt am
> Freitag ab.
Bild: Wird gegen die geplante E-Privacy-Verordnung stimmen: Justizministerin Ka…
Freiburg taz | Erstmals sollen Ermittler aus anderen EU-Staaten direkt auf
deutsche Internet- und Telefonfirmen zugreifen und die Herausgabe von Daten
verlangen können. Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) sieht das
mit großer Sorge. Doch Deutschland wird bei der Abstimmung im
EU-Ministerrat, die für den heutigen Freitag geplant ist, wohl überstimmt.
Im April hatte die EU-Kommission eine Verordnung über elektronische
Beweismittel vorgeschlagen, [1][die E-Evidence-Verordnung]. Danach können
Staatsanwaltschaften und Untersuchungsrichter aus anderen EU-Staaten
deutsche Firmen direkt verpflichten, ihnen Daten herauszugeben oder sie im
Zweifelsfall zunächst zu sichern.
Falls sich der Provider unberechtigt weigert, der Anordnung nachzukommen,
kann ihm eine Geldbuße von bis zu 2 Prozent seines globalen Jahresumsatzes
auferlegt werden.
Es geht dabei unter anderem um Zugangsdaten (etwa PIN-Nummern),
Verkehrsdaten (wer hat den Dienst wann und wo genutzt) und Inhaltsdaten
(was stand in der SMS).
## Direkter Zugriff
Früher war grenzüberschreitende Strafverfolgung extrem kompliziert.
Rechtshilfeersuchen mussten über Regierungsstellen abgewickelt werden.
Innerhalb der EU gibt es inzwischen die Europäische Ermittlungsanordnung,
bei der sich Staatsanwaltschaften direkt an Staatsanwaltschaften in anderen
EU-Staaten wenden können.
Für elektronische Beweismittel soll den Ermittlern aus anderen EU-Staaten
jetzt sogar der direkte Zugriff erlaubt werden. Als problematisch gilt dies
vor allem, wenn nicht nur die Daten in Deutschland gespeichert sind,
sondern der Verdächtige auch hier lebt.
Bisher konnte die deutsche Polizei die Mitarbeit verweigern, wenn zum
Beispiel die Tat in der Bundesrepublik gar nicht strafbar war oder die
geplante Maßnahme völlig unverhältnismäßig erschien. Sobald jedoch die
ausländischen Ermittler direkt auf deutsche Provider zugreifen können,
läuft der deutsche Grundrechtsschutz leer.
Als Kompromiss wurde in den Kommissionsvorschlag zwar noch eine
Notifikationsregel eingefügt. Danach muss die zuständige deutsche
Staatsanwaltschaft benachrichtigt werden, wenn Inhaltsdaten von einer in
Deutschland lebenden Person betroffen sind. Die deutschen Ermittler können
bei Bedenken aber nur protestieren, aber nicht die Herausgabe verhindern.
## Barley fordert mehr
Justizministerin Barley wird deshalb gegen den Vorschlag stimmen.
„Rechtsstaatliche Grundsätze sind in der Europäischen Union nicht überall
gleichermaßen gesichert“, sagte sie der taz. „Wenn gravierende
grundrechtliche Bedenken bestehen, sollte der betroffene Mitgliedstaat auch
widersprechen können.“
In einem Brief an die EU-Kommission forderte Barley deshalb weitere
Kompromisse. Ein so „revolutionärer Vorschlag“ brauche eine breite Mehrheit
im Ministerrat. Der Brief wurde unter anderem von den Niederlanden und
Schweden unterstützt, aber auch von Ungarn. Andere Staaten wie Frankreich
und Spanien halten dagegen schon die Notifikationsregel für unnötig und
lehnen weitere Zugeständnisse ab.
Barley hofft nun, dass das Europäische Parlament eine
grundrechtsfreundlichere Position beschließt und diese in den
anschließenden Trilog-Verhandlungen mit dem EU-Ministerrat möglichst
weitgehend durchsetzt.
7 Dec 2018
## LINKS
[1] http://europa.eu/rapid/press-release_IP-18-3343_de.htm
## AUTOREN
Christian Rath
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