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# taz.de -- Neue E-Privacy-Verordnung der EU: Datenschutz à la Facebook und Co.
> Wie gut geschützt Nutzer kommunizieren, soll eine neue EU-Verordnung
> regeln. Sehr ambitioniert ist die Bundesregierung jedoch nicht.
Bild: Wer im Netz unterwegs ist, soll mehr Kontrolle über die eigenen Daten be…
Berlin taz | Bei den Verhandlungen um einen besseren Schutz von
Nutzer:innen im Netz setzt die Bundesregierung vor allem auf Beratung aus
der Wirtschaft. Das geht aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der
Linksfraktion im Bundestag hervor, die der taz vor Veröffentlichung vorlag.
Demnach haben Regierungsvertreter seit Januar 2017 an 37 Terminen
teilgenommen – darunter Gesprächen und Vorträgen –, „bei denen zumindest
nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Thema E-Privacy Gegenstand war“.
Nur acht davon lassen sich eindeutig Verbraucher- oder Datenschützern
zuordnen. Das Gros der Termine fand mit Vertreter:innen aus der Wirtschaft
statt, etwa von Facebook, Amazon oder dem Bundesverband digitale
Wirtschaft.
[1][Die E-Privacy-Verordnung ist bereits seit mehr als zwei Jahren in der
Vorbereitung,] aktuell laufen die Verhandlungen im Europäischen Rat. Sie
soll die aktuell geltende E-Privacy-Richtlinie ablösen. Diese ist nicht nur
etwas in die Jahre gekommen, sondern – im Gegensatz zu einer Verordnung –
nicht unmittelbar geltendes Recht in den EU-Mitgliedstaaten.
[2][Wie auch die Datenschutz-Grundverordnung soll die E-Privacy-Verordnung
ein ambitioniertes Großprojekt werden] und spezifisch den Datenschutz bei
digitaler Kommunikation regeln. Die Idee: Wer im Netz unterwegs ist, soll
mehr Kontrolle über die eigenen Daten bekommen.
## Keine Zwangseinwilligung
Kritiker:innen bemängeln die Haltung der Bundesregierung in den
Verhandlungen. „Die Bundesregierung versteckt sich geschickt hinter den
völlig abstrusen datenschutzfeindlichen Positionen Österreichs und versucht
so zu kaschieren, dass auch sie auf Druck der Lobbyisten an etlichen
Stellschrauben dreht, um die E-Privacy-Reform zu verwässern“, kritisiert
Jan Korte, Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion.
Und Lina Ehrig vom Verbraucherzentrale Bundesverband sagt zwar:
„Deutschland ist mit seiner Position relativ datenschutzfreundlich im
Vergleich zu den anderen EU-Staaten.“ Doch einige wirklich ambitionierte
Ansätze seien bereits vom Tisch.
Das betrifft unter anderem den Umgang mit Cookies. Internetnutzer:innen
kennen diesen und ähnliche Sprüche: „Wir nutzen Cookies, um unsere Dienste
zu erbringen und zu verbessern. Mit Nutzung dieser Seite akzeptieren Sie
Cookies.“ Eine solche Zwangseinwilligung sollte es laut dem Entwurf des
EU-Parlaments nicht mehr geben.
Doch schon in der Position der EU-Kommission ist davon keine Rede mehr, und
auch die Bundesregierung stellt in der Antwort auf die Kleine Anfrage klar:
„Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass werbefinanzierte
Onlinedienste die Möglichkeit haben sollten, die Nutzung solcher Dienste
von der Einwilligung in Cookies für Werbezwecke abhängig zu machen (…)“.
Verbraucherschützerin Ehrig kritisiert: „Das bleibt hinter den Regeln der
Datenschutz-Grundverordnung zurück.“
## Kein Widerspruch
Die enthält ein sogenanntes Kopplungsverbot. Nutzung nur gegen Daten darf
es demnach nicht geben. Die Bundesregierung scheint das anders zu sehen:
Als die Grüne Abgeordnete Tabea Rößner im Oktober nachfragte, teilte
Staatssekretär Ulrich Nußbaum vom Wirtschaftsministerium mit, dass man da
keinen Widerspruch sehe.
Daran – Nutzer:innen weiterhin tracken zu dürfen – haben vor allem die
Werbewirtschaft und Unternehmen, die auf ihren Webseiten Werbung
ausspielen, ein Interesse. Denn Werbung im Netz ist heute in der Regel
personalisiert, auf Grundlage der zuvor gesammelten persönlichen Daten. Die
Unternehmen befürchten daher ein Einbrechen der Werbeeinnahmen.
Verbraucherschützer:innen sehen dagegen eine Chance, datenschutzfreundliche
Werbeformen zu entwickeln.
20 Dec 2018
## LINKS
[1] /Datenschutz-im-Netz/!5455587
[2] /6-Monate-Datenschutzgrundverordnung/!5550482
## AUTOREN
Svenja Bergt
## TAGS
E-Privacy
Datenschutz
Cookies
DSGVO
Cybersicherheit
Datenschutz
Datenschutz
Mobilfunknetz
DSGVO
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