# taz.de -- Nach AfD-Äußerung des Innenministers: Antrag gegen Seehofer abgel… | |
> Horst Seehofer nannte die AfD „staatszersetzend“. Die Partei forderte | |
> eine einstweilige Verfügung. Der Antrag scheitert vorm | |
> Bundesverfassungsgericht. | |
Bild: Horst Seehofer hatte die AfD als „staatszersetzend“ bezeichnet | |
Karlsruhe taz | Das Bundesverfassungsgericht hat einen Antrag der AfD auf | |
eine einstweilige Verfügung gegen Innenminister Horst Seehofer (CSU) | |
abgelehnt. Das Rechtsschutzbedürfnis der Partei sei entfallen, nachdem das | |
Ministerium ein Seehofer-Interview freiwillig von der Homepage des | |
Ministeriums entfernte, in dem er die AfD als „staatszersetzend“ | |
bezeichnete. Es könnte in dieser Sache aber noch ein Hauptverfahren geben. | |
Die AfD hatte im September bei den Haushaltsberatungen im Bundestag | |
beantragt, den Haushalt von Bundespräsident Frank Walter Steinmeier (SPD) | |
separat zu beraten. Die AfD wollte dabei thematisieren, dass Steinmeier | |
„für eine linksradikale Großveranstaltung“ geworben habe. Gemeint war das | |
[1][Konzert „Wir sind mehr“] in Chemnitz, bei dem Bands wie die Toten | |
Hosen, Kraftklub und die Antifa-Punkband Feine Sahne Fischfilet gegen | |
rechtsradikale Ausschreitungen protestierten. Der AfD-Antrag wurde mit den | |
Stimmen der anderen Fraktionen abgelehnt. | |
Einige Tage später nahm Innenminister Horst Seehofer in einem | |
[2][Interview] mit der Nachrichtenagentur dpa Stellung zur AfD und bezog | |
sich ausdrücklich auf diesen Antrag: „Die stellen sich gegen diesen Staat. | |
Da können sie tausend Mal sagen, sie sind Demokraten. Das haben Sie am | |
Dienstag im Bundestag miterleben können mit dem Frontalangriff auf den | |
Bundespräsidenten. Das ist für unseren Staat hochgefährlich. Das muss man | |
scharf verurteilen. Ich kann mich nicht im Bundestag hinstellen und wie auf | |
dem Jahrmarkt den Bundespräsidenten abkanzeln. Das ist staatszersetzend.“ | |
Die Pressestelle des Innenministeriums stellte das Interview anschließend, | |
neben vielen anderen Seehofer-Interviews, auf die Homepage des | |
Ministeriums. | |
Dagegen beantragte die AfD Ende September eine einstweilige Verfügung des | |
Bundesverfassungsgerichts. Seehofer solle untersagt werden, als Minister | |
die AfD als „staatszersetzend“ zu bezeichnen und dies auf der Homepage des | |
Ministeriums zu verbreiten. Der Minister nutze staatliche Ressourcen für | |
den parteipolitischen Meinungskampf. Er habe damit gegen das | |
Neutralitätsgebot verstoßen. Zwei Tage später nahm das Innenministerium | |
Seehofers Interview von seiner Homepage. Das Ministerium räumte dabei | |
allerdings keinen Fehler ein. | |
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts lehnte nun den Eilantrag der | |
AfD ab. Nachdem das Interview von der Homepage entfernt wurde, bestehe kein | |
Rechtsschutzbedürfnis mehr. Es sei nicht ersichtlich, dass Seehofer seine | |
Äußerungen über die AfD „unter Rückgriff auf die Autorität seines | |
Regierungsamtes“ wiederholen werde. | |
Ob die Äußerung Seehofers zulässig war und ob das Interview auf der | |
Homepage veröffentlicht werden durfte, ließen die Richter offen. Dies | |
könnte in einem Hauptsacheverfahren geklärt werden. Die AfD hat zwar die | |
entsprechende Organklage noch nicht erhoben, wird sich die Gelegenheit aber | |
vermutlich nicht entgehen lassen. Wenn die Partei nicht darauf verzichtet, | |
wird es in Karlsruhe auch eine mündliche Verhandlung geben. | |
Bereits mehrfach hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass sich | |
Regierungsmitglieder in amtlicher Eigenschaft neutral verhalten müssen und | |
die Infrastruktur der Regierung nicht für die Teilnahme am „politischen | |
Meinungskampf“ nutzen dürfen. Dabei wurden schon Äußerungen von | |
Ex-Bildungsministerin Johanna Wanka („rote Karte für die AfD“) und | |
Ex-Familienministerin Manuela Schwesig („Ziel Nummer 1 muss sein, dass die | |
NPD nicht wieder in den Landtag kommt“) moniert. Nur als Parteipolitiker | |
dürften sich Minister entsprechend äußern, also zum Beispiel nicht auf der | |
Homepage ihres Ministeriums. | |
Neu an diesem Fall ist allerdings, dass Seehofer sich über | |
parlamentarisches Verhalten der AfD-Fraktion äußerte und nicht über | |
Verhalten der AfD als Partei außerhalb des Parlaments. (Az.:2 BvQ 90/18) | |
9 Nov 2018 | |
## LINKS | |
[1] /Chemnitzer-Konzert-der-Solidaritaet/!5530015 | |
[2] https://www.tagesschau.de/inland/seehofer-afd-105.html | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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