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# taz.de -- Nach AfD-Äußerung des Innenministers: Antrag gegen Seehofer abgel…
> Horst Seehofer nannte die AfD „staatszersetzend“. Die Partei forderte
> eine einstweilige Verfügung. Der Antrag scheitert vorm
> Bundesverfassungsgericht.
Bild: Horst Seehofer hatte die AfD als „staatszersetzend“ bezeichnet
Karlsruhe taz | Das Bundesverfassungsgericht hat einen Antrag der AfD auf
eine einstweilige Verfügung gegen Innenminister Horst Seehofer (CSU)
abgelehnt. Das Rechtsschutzbedürfnis der Partei sei entfallen, nachdem das
Ministerium ein Seehofer-Interview freiwillig von der Homepage des
Ministeriums entfernte, in dem er die AfD als „staatszersetzend“
bezeichnete. Es könnte in dieser Sache aber noch ein Hauptverfahren geben.
Die AfD hatte im September bei den Haushaltsberatungen im Bundestag
beantragt, den Haushalt von Bundespräsident Frank Walter Steinmeier (SPD)
separat zu beraten. Die AfD wollte dabei thematisieren, dass Steinmeier
„für eine linksradikale Großveranstaltung“ geworben habe. Gemeint war das
[1][Konzert „Wir sind mehr“] in Chemnitz, bei dem Bands wie die Toten
Hosen, Kraftklub und die Antifa-Punkband Feine Sahne Fischfilet gegen
rechtsradikale Ausschreitungen protestierten. Der AfD-Antrag wurde mit den
Stimmen der anderen Fraktionen abgelehnt.
Einige Tage später nahm Innenminister Horst Seehofer in einem
[2][Interview] mit der Nachrichtenagentur dpa Stellung zur AfD und bezog
sich ausdrücklich auf diesen Antrag: „Die stellen sich gegen diesen Staat.
Da können sie tausend Mal sagen, sie sind Demokraten. Das haben Sie am
Dienstag im Bundestag miterleben können mit dem Frontalangriff auf den
Bundespräsidenten. Das ist für unseren Staat hochgefährlich. Das muss man
scharf verurteilen. Ich kann mich nicht im Bundestag hinstellen und wie auf
dem Jahrmarkt den Bundespräsidenten abkanzeln. Das ist staatszersetzend.“
Die Pressestelle des Innenministeriums stellte das Interview anschließend,
neben vielen anderen Seehofer-Interviews, auf die Homepage des
Ministeriums.
Dagegen beantragte die AfD Ende September eine einstweilige Verfügung des
Bundesverfassungsgerichts. Seehofer solle untersagt werden, als Minister
die AfD als „staatszersetzend“ zu bezeichnen und dies auf der Homepage des
Ministeriums zu verbreiten. Der Minister nutze staatliche Ressourcen für
den parteipolitischen Meinungskampf. Er habe damit gegen das
Neutralitätsgebot verstoßen. Zwei Tage später nahm das Innenministerium
Seehofers Interview von seiner Homepage. Das Ministerium räumte dabei
allerdings keinen Fehler ein.
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts lehnte nun den Eilantrag der
AfD ab. Nachdem das Interview von der Homepage entfernt wurde, bestehe kein
Rechtsschutzbedürfnis mehr. Es sei nicht ersichtlich, dass Seehofer seine
Äußerungen über die AfD „unter Rückgriff auf die Autorität seines
Regierungsamtes“ wiederholen werde.
Ob die Äußerung Seehofers zulässig war und ob das Interview auf der
Homepage veröffentlicht werden durfte, ließen die Richter offen. Dies
könnte in einem Hauptsacheverfahren geklärt werden. Die AfD hat zwar die
entsprechende Organklage noch nicht erhoben, wird sich die Gelegenheit aber
vermutlich nicht entgehen lassen. Wenn die Partei nicht darauf verzichtet,
wird es in Karlsruhe auch eine mündliche Verhandlung geben.
Bereits mehrfach hat das Bundesverfassungsgericht klargestellt, dass sich
Regierungsmitglieder in amtlicher Eigenschaft neutral verhalten müssen und
die Infrastruktur der Regierung nicht für die Teilnahme am „politischen
Meinungskampf“ nutzen dürfen. Dabei wurden schon Äußerungen von
Ex-Bildungsministerin Johanna Wanka („rote Karte für die AfD“) und
Ex-Familienministerin Manuela Schwesig („Ziel Nummer 1 muss sein, dass die
NPD nicht wieder in den Landtag kommt“) moniert. Nur als Parteipolitiker
dürften sich Minister entsprechend äußern, also zum Beispiel nicht auf der
Homepage ihres Ministeriums.
Neu an diesem Fall ist allerdings, dass Seehofer sich über
parlamentarisches Verhalten der AfD-Fraktion äußerte und nicht über
Verhalten der AfD als Partei außerhalb des Parlaments. (Az.:2 BvQ 90/18)
9 Nov 2018
## LINKS
[1] /Chemnitzer-Konzert-der-Solidaritaet/!5530015
[2] https://www.tagesschau.de/inland/seehofer-afd-105.html
## AUTOREN
Christian Rath
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