# taz.de -- Lichtausschalten als Protest gegen AfD: Der Staat muss neutral blei… | |
> Die Stadt Münster hatte aus Protest gegen die AfD am Rathaus die | |
> Außenbeleuchtung abgeschaltet. Das war nicht rechtens, urteilt das | |
> Verwaltungsgericht. | |
Bild: Protest gegen die AfD auf dem Prinzipalmarkt in Münster (Archivbild vom … | |
MÜNSTER dpa | Die Stadt Münster durfte die Beleuchtung am historischen | |
Rathaus während eines Neujahrsempfangs der AfD nicht ausschalten. Das hat | |
das Verwaltungsgericht Münster am Freitag entschieden. | |
Die Stadt habe mit diesem Schritt gegen das strikte Neutralitätsgebot des | |
Staates gegenüber den Parteien verstoßen, urteilte das Gericht. Dabei sei | |
es egal, ob Oberbürgermeister Markus Lewe (CDU) selbst oder ein ihm | |
untergeordneter Dezernent die Entscheidung getroffen habe. Entscheidend | |
sei, was die Öffentlichkeit als Zeichen nach außen wahrgenommen habe, | |
betonte das Gericht [1][(Az.: 1 K 3306/17)]. | |
Bei dem Empfang der AfD im Februar 2017 hatten Kaufleute am Prinzipalmarkt | |
die Beleuchtung an ihren Geschäften ausgeschaltet. 8.000 Menschen | |
demonstrierten gegen den Auftritt der Partei. Die Stadt hatte das Licht | |
außen am Historischen Rathaus nicht eingeschaltet. Die Begründung damals: | |
Die Stadt wolle ein einheitliches Bild abgeben. | |
Münster kündigte im Gerichtssaal an, zuerst das schriftliche Urteil prüfen | |
zu wollen. Dann werde entschieden, ob die Stadt das Oberverwaltungsgericht | |
für das Land Nordrhein-Westfalen anrufe. | |
Das Verwaltungsgericht hatte auf eine Entscheidung des | |
Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2017 verwiesen. Darin war dem | |
Düsseldorfer Oberbürgermeister ein Aufruf zu einer Demonstration gegen die | |
islamfeindliche „Dügida“-Bewegung untersagt worden. | |
8 Feb 2019 | |
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