| # taz.de -- Abschiebung von Sami A. nach Tunesien: Verwaltungsgericht in die Ir… | |
| > Zur Abschiebung des Islamisten Sami A. kam es, weil das | |
| > Verwaltungsgericht Gelsenkirchen offenbar unvollständig informiert wurde. | |
| Bild: Trotz Folterrisiken wurde der Tunesier am Freitag in sein Heimatland abge… | |
| Der Tunesier Sami A. [1][wurde abgeschoben,] obwohl das Verwaltungsgericht | |
| (VG) Gelsenkirchen kurz zuvor Abschiebungshindernisse festgestellt hat. | |
| Eine Rückholung ist zwar angeordnet, aber wohl nicht möglich. Der Fall | |
| zeigt, dass der grundgesetzlich garantierte Rechtsschutz nichts wert ist, | |
| wenn staatliche Behörden aus Hinterlist oder Dusseligkeit schlecht | |
| kommunizieren. | |
| [2][Sami A.] kam 1997 als Student nach Deutschland. 1999/2000 soll er in | |
| einem Al-Kaida-Lager in Afghanistan eine militärische Ausbildung erhalten | |
| und zeitweise zur Leibgarde von a-Kaida-Anführer Osama bin Laden gehört | |
| haben. Zurück in Deutschland soll er als salafistischer Prediger aktiv | |
| gewesen sein. 2006 stellte er einen Asylantrag. | |
| Seit 2010 ist seine Abschiebung nach Tunesien gerichtlich untersagt, weil | |
| ihm dort Folter droht. Das Bundesamt für Flüchtlinge und Migration (BAMF) | |
| widerrief das festgestellte Abschiebungshindernis Ende Juni 2018, weil sich | |
| die Verhältnisse in Tunesien verbessert hätten. Darauf leitete die | |
| Ausländerbehörde in Bochum die Abschiebung ein, gegen die A.s AnwältInnen | |
| mehrere Klagen einlegten. | |
| Am Donnerstag entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen (7a-Kammer), | |
| dass das Abschiebungshindernis weiterhin besteht. Das BAMF hätte es nicht | |
| widerrufen dürfen. Es gebe keine diplomatisch verbindliche Zusage von | |
| Tunesien, dass A. menschenwürdig behandelt wird. Eine entsprechende Zusage | |
| gegenüber der Bild-Zeitung genüge nicht. Gegen diesen Beschluss will das | |
| Land Nordrhein-Westfalen Rechtsmittel einlegen. | |
| Trotz dieser Gerichtsentscheidung wurde A. am Freitag früh per Flugzeug | |
| nach Tunesien abgeschoben. Auf Antrag von A.s AnwältInnen beschloss das VG | |
| Gelsenkirchen noch am Freitag, dass die Abschiebung „grob rechtswidrig“ war | |
| und rückgängig gemacht werden muss. | |
| ## Wie konnte es dazu kommen? | |
| Allerdings wurde A. schon am Donnerstag von der tunesischen Polizei auf dem | |
| Flughafen festgenommen. Er sei seit Januar 2018 wegen Terrorverdachts in | |
| Tunesien zur Fahndung ausgeschrieben gewesen. Eine Rücküberstellung nach | |
| Deutschland komme nicht in Betracht. | |
| Wie konnte es dazu kommen? Zuständig für die Abschiebung sind die | |
| Landesbehörden. Sie beriefen sich auf eine Entscheidung der 8. Kammer des | |
| VG Gelsenkirchen vom Mittwoch. Dort wurde die Androhung der Abschiebung | |
| gebilligt. Diese ist allerdings nur ein Zwischenschritt im Verfahren. Die | |
| Androhung der Abschiebung ist auch möglich, solange noch | |
| Abschiebehindernisse bestehen. | |
| Für dieses Verfahren war die 7a-Kammer des Gerichts zuständig. Weil in den | |
| Unterlagen ein Abschiebetermin am Donnerstagabend verzeichnet war, forderte | |
| das Gericht das BAMF zur Abgabe einer Stillhalteerklärung auf. Das BAMF | |
| teilte darauf mit, dies sei nicht erforderlich, weil der vorsorglich | |
| gebuchte Flugermin storniert worden sei. Dies habe das BAMF vom zuständigen | |
| NRW-Flüchtlingsministerium erfahren. Vom neuen Flugtermin am Freitag Morgen | |
| war nicht nicht die Rede. | |
| Die 7a-Kammer fasste dann bis Donnerstag 19.20 Uhr ihren 22-seitigen | |
| Beschluss zur Aufrechterhaltung des Abschiebehindernissen. Weil man nichts | |
| von der Ansetzung eines neuen Flugs am Freitag früh wusste, wurde der | |
| Beschluss aber laut Gericht erst am Freitag um 8.10 Uhr an das BAMF gefaxt | |
| und um 8.15 Uhr an die Ausländerbehörde Bochum. | |
| ## Gezielt ausgetrickst? | |
| Parallel dazu stellten die AnwältInnen A.s am Donnerstag um 17.37 Uhr einen | |
| Eilantrag gegen die drohende Abschiebung bei der hierfür zuständigen 8. | |
| Kammer des VG. Weil der Antrag unangekündigt kam, war dort aber wohl | |
| niemand mehr anwesend. Die 8. Kammer unterrichtete die Ausländerbehörde | |
| erst am Freitag 8.45 Uhr von diesem Antrag. Um 9.25 Uhr wurde die | |
| Ausländerbehörde telefonisch angewiesen, A. sofort zurückzufliegen. | |
| Das von der Bundespolizei gecharterte Flugzeug startete am Flughafen | |
| Düsseldorf am Freitag um 6.53 Uhr und landetete in Tunesien um 9.11 Uhr. | |
| Wann die Festnahme erfolge, bzw. wann der Transitbereich des Flughafens | |
| verlassen wurde, ist bisher nicht bekannt. Vorher wäre die von der 8. | |
| Kammer des VG verlangte Umkehr nach Deutschland möglich gewesen. | |
| Zu klären ist nun, wer hier wem absichtlich oder fahrlässig Informationen | |
| vorenthielt. Es spricht manches dafür, dass das VG Gelsenkirchen hier | |
| gezielt ausgetrickst wurde. | |
| 15 Jul 2018 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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