# taz.de -- Abschiebung nach Tunesien: Sami A. soll zurück nach Deutschland | |
> Die Abschiebung des mutmaßlichen Ex-Leibwächters von Osama bin Laden sei | |
> „grob rechtswidrig“, urteilt das Gericht. Nun soll Sami A. zurückgeholt | |
> werden. | |
Bild: Der Abschiebeflug startete am Freitagmorgen in Düsseldorf | |
Düsseldorf/Berlin dpa | Die Abschiebung des Ex-Leibwächters von | |
Al-Kaida-Anführer Osama bin Laden nach Tunesien soll nach einer | |
Gerichtsentscheidung rückgängig gemacht werden. Sie stelle sich als „grob | |
rechtswidrig dar und verletzt grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien“, | |
teilte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Freitag mit. Deshalb sei | |
Sami A. „unverzüglich auf Kosten der Ausländerbehörde in die Bundesrepublik | |
Deutschland zurückzuholen“. Gegen den Beschluss könne Beschwerde beim | |
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen eingelegt werden. | |
Der von den Sicherheitsbehörden als islamistischer Gefährder eingestufte | |
Sami A. war am Freitagmorgen in Begleitung von Bundespolizisten mit einer | |
Chartermaschine von Düsseldorf aus in sein Heimatland [1][geflogen worden]. | |
Am Donnerstag hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden, dass | |
er vorerst nicht abgeschoben werden dürfe. Sein Verbot hatte das Gericht | |
mit fehlender Sicherheit für Sami A. vor Folter in Tunesien begründet. | |
Das Gericht informierte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) | |
erst über seine Entscheidung, als Sami A. bereits im Flugzeug saß. Dass | |
diese Entscheidung erst am Freitag an das Bamf ging, sei darauf | |
zurückzuführen, dass alle beteiligten Behörden trotz mehrfacher Anfragen | |
des Gerichts, den Zeitpunkt der geplanten Abschiebung nicht bekanntgegeben | |
hätten, teilte das Verwaltungsgericht mit. | |
Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums hatte in Berlin gesagt | |
Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) sei „nach Beendigung der | |
Rückführung informiert, sprich mit Übergabe an die tunesischen Behörden“ | |
informiert worden. Das Bundesinnenministerium habe die Behörden in | |
Nordrhein-Westfalen bei der Abschiebung unterstützt. Die Entscheidung über | |
die Abschiebung liege in diesem Fall aber in NRW. | |
Das NRW-Flüchtlingsministerium berief sich auf eine dem Abschiebeverbot | |
vorangegangene Entscheidung einer anderen Kammer des Verwaltungsgerichts | |
vom Mittwoch. Darin sei die Abschiebungsandrohung des Ausländeramts der | |
Stadt Bochum für rechtmäßig erachtet worden. „Auf Grundlage dieses | |
Beschlusses ist die Rückführung nach Tunesien durchgeführt worden“, heißt | |
es in der Mitteilung des Ministeriums. Laut Verwaltungsgericht | |
Gelsenkirchen dient die Abschiebungsandrohung „lediglich der rechtlichen | |
Vorbereitung der tatsächlichen Abschiebung“. | |
Ein Sprecher des Auswärtigen Amtes sagte in Berlin, das Ministerium sei am | |
vergangenen Montag über den geplanten Abschiebeflug informiert worden. Die | |
deutsche Botschaft in Tunis habe daraufhin beim tunesischen | |
Außenministerium diesen Flug angemeldet. | |
Das Flugzeug mit Sami A. an Bord landete am Freitagmorgen 8.11 Uhr Ortszeit | |
auf dem Flughafen Enfidha bei Hammamet. Die tunesischen Behörden ermitteln | |
nach eigenen Angaben, ob A. an „extremistischen Aktivitäten“ in Deutschland | |
beteiligt gewesen ist. Er stehe unter Arrest, sagte ein Sprecher des | |
tunesischen Justizministeriums der dpa. | |
Sami A. lebte seit Jahren mit Frau und Kindern in Bochum. Er war 1997 zum | |
Studium nach Deutschland gekommen. Im Jahr 2000 soll er eine militärische | |
Ausbildung in einem Lager der Al-Kaida in Afghanistan erhalten und | |
zeitweise zur Leibgarde von Osama bin Laden gehört haben. Bin Laden ist der | |
Gründer des Terrornetzwerks Al-Kaida. Er wurde 2011 in Pakistan von einem | |
US-Kommando getötet. | |
Anschließend soll sich Sami A. in Deutschland als salafistischer Prediger | |
betätigt haben. Der Tunesier hat diese Vorwürfe stets bestritten. Die | |
Bundesanwaltschaft hatte laut Gericht gegen ihn ein strafrechtliches | |
Ermittlungsverfahren eingeleitet, aber mangels hinreichenden Tatverdachts | |
wieder eingestellt. | |
13 Jul 2018 | |
## LINKS | |
[1] /Mutmasslicher-Bin-Laden-Leibwaechter/!5522121 | |
## TAGS | |
Abschiebung | |
Tunesien | |
Nordrhein-Westfalen | |
Tunesien | |
Abschiebung | |
Tunesien | |
Abschiebung | |
## ARTIKEL ZUM THEMA | |
Kommentar zur Abschiebung von Sami A.: Den Rechtsstaat aushalten | |
Ein Islamist wurde trotz Gerichtsverbot abgeschoben und soll nun auf | |
Staatskosten zurück dürfen. Das ist kein Irrsinn, sondern | |
Rechtsstaatlichkeit. | |
Abschiebung von Sami A. nach Tunesien: Verwaltungsgericht in die Irre geführt | |
Zur Abschiebung des Islamisten Sami A. kam es, weil das Verwaltungsgericht | |
Gelsenkirchen offenbar unvollständig informiert wurde. | |
Streit um abgeschobenen Gefährder: Sami A. bleibt vorerst in Tunesien | |
Tunesien will Sami A. erstmal nicht nach Deutschland zurückschicken. Er | |
bleibt zunächst in einem Gefängnis, die Ermittlungen laufen. | |
Mutmaßlicher Bin-Laden-Leibwächter: Nach Tunesien abgeschoben | |
Der mutmaßliche Islamist und Bin-Laden-Leibwächter Sami A. ist nach | |
Tunesien abgeschoben worden. Dabei hatte ein Gericht kurz zuvor anders | |
entschieden. |