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# taz.de -- Abschiebung nach Tunesien: Sami A. soll zurück nach Deutschland
> Die Abschiebung des mutmaßlichen Ex-Leibwächters von Osama bin Laden sei
> „grob rechtswidrig“, urteilt das Gericht. Nun soll Sami A. zurückgeholt
> werden.
Bild: Der Abschiebeflug startete am Freitagmorgen in Düsseldorf
Düsseldorf/Berlin dpa | Die Abschiebung des Ex-Leibwächters von
Al-Kaida-Anführer Osama bin Laden nach Tunesien soll nach einer
Gerichtsentscheidung rückgängig gemacht werden. Sie stelle sich als „grob
rechtswidrig dar und verletzt grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien“,
teilte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Freitag mit. Deshalb sei
Sami A. „unverzüglich auf Kosten der Ausländerbehörde in die Bundesrepublik
Deutschland zurückzuholen“. Gegen den Beschluss könne Beschwerde beim
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen eingelegt werden.
Der von den Sicherheitsbehörden als islamistischer Gefährder eingestufte
Sami A. war am Freitagmorgen in Begleitung von Bundespolizisten mit einer
Chartermaschine von Düsseldorf aus in sein Heimatland [1][geflogen worden].
Am Donnerstag hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden, dass
er vorerst nicht abgeschoben werden dürfe. Sein Verbot hatte das Gericht
mit fehlender Sicherheit für Sami A. vor Folter in Tunesien begründet.
Das Gericht informierte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf)
erst über seine Entscheidung, als Sami A. bereits im Flugzeug saß. Dass
diese Entscheidung erst am Freitag an das Bamf ging, sei darauf
zurückzuführen, dass alle beteiligten Behörden trotz mehrfacher Anfragen
des Gerichts, den Zeitpunkt der geplanten Abschiebung nicht bekanntgegeben
hätten, teilte das Verwaltungsgericht mit.
Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums hatte in Berlin gesagt
Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) sei „nach Beendigung der
Rückführung informiert, sprich mit Übergabe an die tunesischen Behörden“
informiert worden. Das Bundesinnenministerium habe die Behörden in
Nordrhein-Westfalen bei der Abschiebung unterstützt. Die Entscheidung über
die Abschiebung liege in diesem Fall aber in NRW.
Das NRW-Flüchtlingsministerium berief sich auf eine dem Abschiebeverbot
vorangegangene Entscheidung einer anderen Kammer des Verwaltungsgerichts
vom Mittwoch. Darin sei die Abschiebungsandrohung des Ausländeramts der
Stadt Bochum für rechtmäßig erachtet worden. „Auf Grundlage dieses
Beschlusses ist die Rückführung nach Tunesien durchgeführt worden“, heißt
es in der Mitteilung des Ministeriums. Laut Verwaltungsgericht
Gelsenkirchen dient die Abschiebungsandrohung „lediglich der rechtlichen
Vorbereitung der tatsächlichen Abschiebung“.
Ein Sprecher des Auswärtigen Amtes sagte in Berlin, das Ministerium sei am
vergangenen Montag über den geplanten Abschiebeflug informiert worden. Die
deutsche Botschaft in Tunis habe daraufhin beim tunesischen
Außenministerium diesen Flug angemeldet.
Das Flugzeug mit Sami A. an Bord landete am Freitagmorgen 8.11 Uhr Ortszeit
auf dem Flughafen Enfidha bei Hammamet. Die tunesischen Behörden ermitteln
nach eigenen Angaben, ob A. an „extremistischen Aktivitäten“ in Deutschland
beteiligt gewesen ist. Er stehe unter Arrest, sagte ein Sprecher des
tunesischen Justizministeriums der dpa.
Sami A. lebte seit Jahren mit Frau und Kindern in Bochum. Er war 1997 zum
Studium nach Deutschland gekommen. Im Jahr 2000 soll er eine militärische
Ausbildung in einem Lager der Al-Kaida in Afghanistan erhalten und
zeitweise zur Leibgarde von Osama bin Laden gehört haben. Bin Laden ist der
Gründer des Terrornetzwerks Al-Kaida. Er wurde 2011 in Pakistan von einem
US-Kommando getötet.
Anschließend soll sich Sami A. in Deutschland als salafistischer Prediger
betätigt haben. Der Tunesier hat diese Vorwürfe stets bestritten. Die
Bundesanwaltschaft hatte laut Gericht gegen ihn ein strafrechtliches
Ermittlungsverfahren eingeleitet, aber mangels hinreichenden Tatverdachts
wieder eingestellt.
13 Jul 2018
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