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# taz.de -- Mutmaßlicher Bin-Laden-Leibwächter: Nach Tunesien abgeschoben
> Der mutmaßliche Islamist und Bin-Laden-Leibwächter Sami A. ist nach
> Tunesien abgeschoben worden. Dabei hatte ein Gericht kurz zuvor anders
> entschieden.
Bild: Sami A. wurde am Freitag mit einer Chartermaschine von Düsseldorf aus ab…
Berlin afp/dpa | Das Bundesinnenministerium hat die Abschiebung des
mutmaßlichen Islamisten [1][Sami A.] nach Tunesien bestätigt. A. sei am
Freitagmorgen nach Tunesien abgeschoben und den dortigen Behörden übergeben
worden, sagte eine Sprecherin des Ministeriums in Berlin. Bei dem Mann soll
es sich um einen früheren Leibwächter des 2011 getöteten Al-Kaida-Führers
Osama bin Laden handeln. In Tunesien wurde er umgehend in Gewahrsam
genommen, wie der Sprecher der tunesischen Anti-Terror-Staatsanwaltschaft
gegenüber der Nachrichtenagentur AFP sagte.
Die Sprecherin des deutschen Innenministeriums verwies ausdrücklich darauf,
dass die Verantwortung für die Abschiebung beim Land Nordrhein-Westfalen
liege. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen veröffentlichte am Freitag
einen Beschluss vom Vortag, wonach der mutmaßliche Leibwächter Bin Ladens
vorläufig nicht abgeschoben werden könne.
Das Verwaltungsgericht hatte sein Verbot mit fehlender Sicherheit für Sami
A. vor Folter in Tunesien begründet. Es liege keine diplomatisch
verbindliche Zusicherung der tunesischen Regierung vor, dass dem Tunesier
im Falle der Rückkehr keine Folter drohe. Ein Sprecher des Auswärtigen
Amtes sagte, das Ministerium sei am vergangenen Montag über den geplanten
Abschiebeflug informiert worden. Die deutsche Botschaft in Tunis habe
daraufhin beim tunesischen Außenministerium diesen Flug angemeldet.
Das nordrhein-westfälische Flüchtlingsministerium hatte nach eigenen
Angaben keine Kenntnis von dem Abschiebeverbot. Die Rückführung von Sami A.
nach Tunesien sei auf der Grundlage eines früheren Beschlusses des
Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen erfolgt, teilte das Ministerium am
Freitag mit.
„Die ausländerrechtliche Entscheidung, ob jemand zu welchem Zeitpunkt
zurückgeführt werden kann, liegt beim Land“, sagte die Sprecherin des
Bundesinnenministeriums. Auch eine mögliche Rückholung des Mannes, wenn die
Abschiebung aufgrund des Gerichtsbeschlusses ohne gültige Rechtsgrundlage
durchgeführt wurde, sei „Sache von NRW“ und des Gerichts.
Die Sprecherin fügte hinzu: „Wenn den Behörden ein gerichtlicher Beschluss
bekannt ist, dass eine Abschiebung nicht vollzogen werden darf, dann kann
nicht abgeschoben werden.“ Fragen zu dem Fall müssten an die Behörden in
Nordrhein-Westfalen gerichtet werden.
Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) sei am Freitagmorgen „nach
Beendigung der Rückführung informiert“ worden, sagte die Sprecherin weiter.
Es habe eine „enge Zusammenarbeit“ zwischen dem Land und dem Bund in dem
Fall gegeben. Demnach war an der Abschiebung die Bundespolizei beteiligt,
wie das üblicherweise der Fall sei.
13 Jul 2018
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