| # taz.de -- Mutmaßlicher Bin-Laden-Leibwächter: Nach Tunesien abgeschoben | |
| > Der mutmaßliche Islamist und Bin-Laden-Leibwächter Sami A. ist nach | |
| > Tunesien abgeschoben worden. Dabei hatte ein Gericht kurz zuvor anders | |
| > entschieden. | |
| Bild: Sami A. wurde am Freitag mit einer Chartermaschine von Düsseldorf aus ab… | |
| Berlin afp/dpa | Das Bundesinnenministerium hat die Abschiebung des | |
| mutmaßlichen Islamisten [1][Sami A.] nach Tunesien bestätigt. A. sei am | |
| Freitagmorgen nach Tunesien abgeschoben und den dortigen Behörden übergeben | |
| worden, sagte eine Sprecherin des Ministeriums in Berlin. Bei dem Mann soll | |
| es sich um einen früheren Leibwächter des 2011 getöteten Al-Kaida-Führers | |
| Osama bin Laden handeln. In Tunesien wurde er umgehend in Gewahrsam | |
| genommen, wie der Sprecher der tunesischen Anti-Terror-Staatsanwaltschaft | |
| gegenüber der Nachrichtenagentur AFP sagte. | |
| Die Sprecherin des deutschen Innenministeriums verwies ausdrücklich darauf, | |
| dass die Verantwortung für die Abschiebung beim Land Nordrhein-Westfalen | |
| liege. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen veröffentlichte am Freitag | |
| einen Beschluss vom Vortag, wonach der mutmaßliche Leibwächter Bin Ladens | |
| vorläufig nicht abgeschoben werden könne. | |
| Das Verwaltungsgericht hatte sein Verbot mit fehlender Sicherheit für Sami | |
| A. vor Folter in Tunesien begründet. Es liege keine diplomatisch | |
| verbindliche Zusicherung der tunesischen Regierung vor, dass dem Tunesier | |
| im Falle der Rückkehr keine Folter drohe. Ein Sprecher des Auswärtigen | |
| Amtes sagte, das Ministerium sei am vergangenen Montag über den geplanten | |
| Abschiebeflug informiert worden. Die deutsche Botschaft in Tunis habe | |
| daraufhin beim tunesischen Außenministerium diesen Flug angemeldet. | |
| Das nordrhein-westfälische Flüchtlingsministerium hatte nach eigenen | |
| Angaben keine Kenntnis von dem Abschiebeverbot. Die Rückführung von Sami A. | |
| nach Tunesien sei auf der Grundlage eines früheren Beschlusses des | |
| Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen erfolgt, teilte das Ministerium am | |
| Freitag mit. | |
| „Die ausländerrechtliche Entscheidung, ob jemand zu welchem Zeitpunkt | |
| zurückgeführt werden kann, liegt beim Land“, sagte die Sprecherin des | |
| Bundesinnenministeriums. Auch eine mögliche Rückholung des Mannes, wenn die | |
| Abschiebung aufgrund des Gerichtsbeschlusses ohne gültige Rechtsgrundlage | |
| durchgeführt wurde, sei „Sache von NRW“ und des Gerichts. | |
| Die Sprecherin fügte hinzu: „Wenn den Behörden ein gerichtlicher Beschluss | |
| bekannt ist, dass eine Abschiebung nicht vollzogen werden darf, dann kann | |
| nicht abgeschoben werden.“ Fragen zu dem Fall müssten an die Behörden in | |
| Nordrhein-Westfalen gerichtet werden. | |
| Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) sei am Freitagmorgen „nach | |
| Beendigung der Rückführung informiert“ worden, sagte die Sprecherin weiter. | |
| Es habe eine „enge Zusammenarbeit“ zwischen dem Land und dem Bund in dem | |
| Fall gegeben. Demnach war an der Abschiebung die Bundespolizei beteiligt, | |
| wie das üblicherweise der Fall sei. | |
| 13 Jul 2018 | |
| ## LINKS | |
| [1] /Ex-Leibwaechter-von-Bin-Laden/!5087080 | |
| ## TAGS | |
| Abschiebung | |
| Tunesien | |
| Nordrhein-Westfalen | |
| Osama bin Laden | |
| Abschiebung | |
| Tunesien | |
| Abschiebung | |
| ## ARTIKEL ZUM THEMA | |
| Abschiebung von Sami A. nach Tunesien: Verwaltungsgericht in die Irre geführt | |
| Zur Abschiebung des Islamisten Sami A. kam es, weil das Verwaltungsgericht | |
| Gelsenkirchen offenbar unvollständig informiert wurde. | |
| Streit um abgeschobenen Gefährder: Sami A. bleibt vorerst in Tunesien | |
| Tunesien will Sami A. erstmal nicht nach Deutschland zurückschicken. Er | |
| bleibt zunächst in einem Gefängnis, die Ermittlungen laufen. | |
| Abschiebung nach Tunesien: Sami A. soll zurück nach Deutschland | |
| Die Abschiebung des mutmaßlichen Ex-Leibwächters von Osama bin Laden sei | |
| „grob rechtswidrig“, urteilt das Gericht. Nun soll Sami A. zurückgeholt | |
| werden. | |
| Ex-Leibwächter von Bin Laden: Bochumer Salafist empört CDU | |
| In NRW sorgt der Fall eines Ex-Leibwächters von Osama bin Laden für | |
| Empörung. Die Bundesanwaltschaft hatte bereits 2006 gegen ihn ermittelt und | |
| das Verfahren eingestellt. |