# taz.de -- Mutmaßlicher Bin-Laden-Leibwächter: Nach Tunesien abgeschoben | |
> Der mutmaßliche Islamist und Bin-Laden-Leibwächter Sami A. ist nach | |
> Tunesien abgeschoben worden. Dabei hatte ein Gericht kurz zuvor anders | |
> entschieden. | |
Bild: Sami A. wurde am Freitag mit einer Chartermaschine von Düsseldorf aus ab… | |
Berlin afp/dpa | Das Bundesinnenministerium hat die Abschiebung des | |
mutmaßlichen Islamisten [1][Sami A.] nach Tunesien bestätigt. A. sei am | |
Freitagmorgen nach Tunesien abgeschoben und den dortigen Behörden übergeben | |
worden, sagte eine Sprecherin des Ministeriums in Berlin. Bei dem Mann soll | |
es sich um einen früheren Leibwächter des 2011 getöteten Al-Kaida-Führers | |
Osama bin Laden handeln. In Tunesien wurde er umgehend in Gewahrsam | |
genommen, wie der Sprecher der tunesischen Anti-Terror-Staatsanwaltschaft | |
gegenüber der Nachrichtenagentur AFP sagte. | |
Die Sprecherin des deutschen Innenministeriums verwies ausdrücklich darauf, | |
dass die Verantwortung für die Abschiebung beim Land Nordrhein-Westfalen | |
liege. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen veröffentlichte am Freitag | |
einen Beschluss vom Vortag, wonach der mutmaßliche Leibwächter Bin Ladens | |
vorläufig nicht abgeschoben werden könne. | |
Das Verwaltungsgericht hatte sein Verbot mit fehlender Sicherheit für Sami | |
A. vor Folter in Tunesien begründet. Es liege keine diplomatisch | |
verbindliche Zusicherung der tunesischen Regierung vor, dass dem Tunesier | |
im Falle der Rückkehr keine Folter drohe. Ein Sprecher des Auswärtigen | |
Amtes sagte, das Ministerium sei am vergangenen Montag über den geplanten | |
Abschiebeflug informiert worden. Die deutsche Botschaft in Tunis habe | |
daraufhin beim tunesischen Außenministerium diesen Flug angemeldet. | |
Das nordrhein-westfälische Flüchtlingsministerium hatte nach eigenen | |
Angaben keine Kenntnis von dem Abschiebeverbot. Die Rückführung von Sami A. | |
nach Tunesien sei auf der Grundlage eines früheren Beschlusses des | |
Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen erfolgt, teilte das Ministerium am | |
Freitag mit. | |
„Die ausländerrechtliche Entscheidung, ob jemand zu welchem Zeitpunkt | |
zurückgeführt werden kann, liegt beim Land“, sagte die Sprecherin des | |
Bundesinnenministeriums. Auch eine mögliche Rückholung des Mannes, wenn die | |
Abschiebung aufgrund des Gerichtsbeschlusses ohne gültige Rechtsgrundlage | |
durchgeführt wurde, sei „Sache von NRW“ und des Gerichts. | |
Die Sprecherin fügte hinzu: „Wenn den Behörden ein gerichtlicher Beschluss | |
bekannt ist, dass eine Abschiebung nicht vollzogen werden darf, dann kann | |
nicht abgeschoben werden.“ Fragen zu dem Fall müssten an die Behörden in | |
Nordrhein-Westfalen gerichtet werden. | |
Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) sei am Freitagmorgen „nach | |
Beendigung der Rückführung informiert“ worden, sagte die Sprecherin weiter. | |
Es habe eine „enge Zusammenarbeit“ zwischen dem Land und dem Bund in dem | |
Fall gegeben. Demnach war an der Abschiebung die Bundespolizei beteiligt, | |
wie das üblicherweise der Fall sei. | |
13 Jul 2018 | |
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