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# taz.de -- Kommentar Musterfeststellungsklage: Mehr als eine Lex VW
> Der VW-Fall zeigt, dass Feststellungsklagen sinnvoll sind. Jetzt muss
> sich in der Praxis zeigen, was funktioniert und was nicht.
Bild: Der VW-Konflikt war die Nagelprobe. Feststellungsklagen werden aber auch …
In den USA haben die Käufer von manipulierten VW-Dieselfahrzeugen mehr als
7 Milliarden Dollar Entschädigung erhalten, in Deutschland nur eine
kostenlose Nachrüstung. Das hat jedem die schwache Stellung der Verbraucher
in Deutschland vor Augen geführt. Nur deshalb konnte die SPD ihr Projekt
der „Musterfeststellungsklage“ in der Koalition gegen den anfänglichen
Widerstand der CDU/CSU durchsetzen. Insofern handelt es sich klar um eine
Lex VW.
Auch das gehetzte parlamentarische Verfahren – schon drei Tage nach der
Sachverständigenanhörung wurde jetzt das Gesetz beschlossen – hängt mit dem
Dieselskandal zusammen. So soll für viele VW-Käufer noch die Verjährung am
Jahresende unterbrochen werden.
Und drittens zeigt gerade der VW-Fall, dass die Konstruktion einer bloßen
„Feststellungsklage“ sinnvoll ist: dass also die klagenden Verbände nur die
zentralen Tatsachen und Rechtsfragen klären lassen und die betroffenen
Verbraucher anschließend noch selbst gegen VW (oder das Autohaus) klagen
müssen. Die VW-Fälle haben zwar viele Gemeinsamkeiten, sind im Detail dann
aber doch zu unterschiedlich, um alle Prozesse in einem Musterfahren zu
entscheiden.
Doch bei aller Bedeutung des VW-Konflikts darf nicht vergessen werden, dass
es auch viele andere mögliche Anwendungsfälle gibt: Klagen gegen Banken und
Bausparkassen, gegen windige Onlinehändler und gegen
Wohnungsgesellschaften. Aber es wird weniger Fälle geben als lange gedacht.
Denn die klagebefugten Verbände müssen die neue Aufgabe nebenbei schultern.
Sie können damit kein Geld verdienen – und tragen gleichzeitig das
Kostenrisiko bei einer Niederlage.
Trotz vieler Detailkritik ist es gut, dass das Gesetz jetzt beschlossen
wurde. Statt weiter zu theoretisieren, was noch zu verbessern ist, kann
sich jetzt in der Praxis zeigen, was funktioniert und was nicht. Man
sollte den Start des Gesetzes einfach als Experimentierphase sehen.
15 Jun 2018
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Dieselskandal
Verbraucherschutz
Umweltschutz
Bundesjustizministerium
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Klage
Schwarz-rote Koalition
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