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# taz.de -- Separatistenführer Carles Puigdemont: Auslieferung erneut beantragt
> Schleswig-Holsteins Generalstaatsanwaltschaft hat erneut die Auslieferung
> des katalanischen Separatistenführers gefordert. Nun ist das
> Oberlandesgericht am Zug.
Bild: Puidgemont hält sich seit seiner Entlassung aus dem Gefängnis in Berlin…
Schleswig dpa | Der katalanische Separatistenführer Carles Puigdemont soll
nach dem Willen der schleswig-holsteinischen Generalstaatsanwaltschaft an
Spanien ausgeliefert werden. Die Behörde stellte beim Oberlandesgericht
(OLG) den Antrag, die Auslieferung des früheren Regionalpräsidenten für
zulässig zu erklären, wie sie am Freitag mitteilte. Da nach wie vor
Fluchtgefahr bestehe, beantragte der Generalstaatsanwalt erneut, den
Auslieferungshaftbefehl wieder in Vollzug zu setzen. Wann das Gericht
entscheidet, ist offen. Für Freitag schloss eine Sprecherin dies aus.
Die Generalstaatsanwaltschaft stellte ihren Antrag trotz teils
entgegenstehender Entscheidungen des Oberlandesgerichts. Sie halte an ihrer
Auffassung fest, dass die Auslieferungsfähigkeit sowohl mit Blick auf den
von den spanischen Behörden erhobenen Vorwurf der Rebellion als auch
hinsichtlich des Vorwurfs der Veruntreuung öffentlicher Gelder
beziehungsweise der Korruption zu bejahen sei, erklärte die Behörde.
Die spanische Justiz wirft Puigdemont Rebellion und Veruntreuung
öffentlicher Mittel vor. Hintergrund ist das Unabhängigkeitsreferendum vom
Oktober 2017. Es wurde unter seiner Verantwortung in Katalonien abgehalten,
obwohl die Zentralregierung und Gerichte es als verfassungswidrig
eingestuft hatten.
„Das von den spanischen Behörden nachgelieferte Material ist dabei nicht
widersprüchlich, sondern belegt offenkundig das Ausmaß der am Wahltag
erfolgten gewalttätigen Ausschreitungen in Katalonien, die (auch) dem
Verfolgten zuzurechnen sind“, heißt es in der Mitteilung. Das Verhalten
Puigdemonts würde nach deutschem Recht den Tatbestand des
Landfriedensbruchs in einem besonders schweren Fall erfüllen, führte die
Generalstaatsanwaltschaft aus.
Auslieferungshindernisse lägen im Übrigen nicht vor. Puigdemont drohe im
spanischen Strafverfahren keine politische Verfolgung im Sinne des Gesetzes
über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen. „Es ist das Recht eines
demokratischen Rechtsstaates, Angriffe auf seinen Bestand auch mit Mitteln
des Strafrechts zu begegnen“, erklärte die Behörde.
## Aufenthaltsort: Berlin
Puigdemont war am 25. März auf der Rückfahrt von Skandinavien nach Belgien
auf Grundlage eines von Spanien ausgestellten Europäischen Haftbefehls in
Schleswig-Holstein festgenommen worden. Der 55-Jährige betrachtet sich als
politisch Verfolgten, der kriminalisiert werde. Er hält sich seit seiner
Entlassung aus dem Gefängnis von Neumünster am 5. April in Berlin auf.
Am Dienstag vergangener Woche hatte das Oberlandesgericht in Schleswig
einen Antrag der Generalstaatsanwaltschaft abgelehnt, Puigdemont wieder in
Auslieferungshaft zu nehmen. Der Strafsenat sah keine erhöhte Fluchtgefahr
– anders als die Staatsanwaltschaft. Diese stützte sich auf neue
Informationen der spanischen Polizei, besonders auf Videos, die
Gewalttätigkeiten gegen Polizisten zeigten. Nach der Begutachtung der
Videos kam die Generalstaatsanwaltschaft zu dem Schluss, Puigdemont sei
auch wegen Rebellion auszuliefern. Nach deutschem Recht käme auch eine
Strafbarkeit nicht nur wegen Hochverrats in Betracht, sondern auch wegen
Landfriedensbruchs in einem besonders schweren Fall.
Am 5. April hatte das OLG in Schleswig den Vorwurf der Rebellion für den
Haftbefehl als „von vorneherein unzulässig“ erklärt. Für Hochverrat als
Pendant im deutschen Recht zur Rebellion fehle es am Merkmal der Gewalt.
Puigdemont war Ende März zunächst in die Justizvollzugsanstalt Neumünster
in Gewahrsam gekommen. Am 5. April erließ das OLG Auslieferungshaftbefehl,
ordnete aber unter Auflagen Haftverschonung an. Die Auflagen gelten weiter.
1 Jun 2018
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