| # taz.de -- Separatistenführer Carles Puigdemont: Auslieferung erneut beantragt | |
| > Schleswig-Holsteins Generalstaatsanwaltschaft hat erneut die Auslieferung | |
| > des katalanischen Separatistenführers gefordert. Nun ist das | |
| > Oberlandesgericht am Zug. | |
| Bild: Puidgemont hält sich seit seiner Entlassung aus dem Gefängnis in Berlin… | |
| Schleswig dpa | Der katalanische Separatistenführer Carles Puigdemont soll | |
| nach dem Willen der schleswig-holsteinischen Generalstaatsanwaltschaft an | |
| Spanien ausgeliefert werden. Die Behörde stellte beim Oberlandesgericht | |
| (OLG) den Antrag, die Auslieferung des früheren Regionalpräsidenten für | |
| zulässig zu erklären, wie sie am Freitag mitteilte. Da nach wie vor | |
| Fluchtgefahr bestehe, beantragte der Generalstaatsanwalt erneut, den | |
| Auslieferungshaftbefehl wieder in Vollzug zu setzen. Wann das Gericht | |
| entscheidet, ist offen. Für Freitag schloss eine Sprecherin dies aus. | |
| Die Generalstaatsanwaltschaft stellte ihren Antrag trotz teils | |
| entgegenstehender Entscheidungen des Oberlandesgerichts. Sie halte an ihrer | |
| Auffassung fest, dass die Auslieferungsfähigkeit sowohl mit Blick auf den | |
| von den spanischen Behörden erhobenen Vorwurf der Rebellion als auch | |
| hinsichtlich des Vorwurfs der Veruntreuung öffentlicher Gelder | |
| beziehungsweise der Korruption zu bejahen sei, erklärte die Behörde. | |
| Die spanische Justiz wirft Puigdemont Rebellion und Veruntreuung | |
| öffentlicher Mittel vor. Hintergrund ist das Unabhängigkeitsreferendum vom | |
| Oktober 2017. Es wurde unter seiner Verantwortung in Katalonien abgehalten, | |
| obwohl die Zentralregierung und Gerichte es als verfassungswidrig | |
| eingestuft hatten. | |
| „Das von den spanischen Behörden nachgelieferte Material ist dabei nicht | |
| widersprüchlich, sondern belegt offenkundig das Ausmaß der am Wahltag | |
| erfolgten gewalttätigen Ausschreitungen in Katalonien, die (auch) dem | |
| Verfolgten zuzurechnen sind“, heißt es in der Mitteilung. Das Verhalten | |
| Puigdemonts würde nach deutschem Recht den Tatbestand des | |
| Landfriedensbruchs in einem besonders schweren Fall erfüllen, führte die | |
| Generalstaatsanwaltschaft aus. | |
| Auslieferungshindernisse lägen im Übrigen nicht vor. Puigdemont drohe im | |
| spanischen Strafverfahren keine politische Verfolgung im Sinne des Gesetzes | |
| über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen. „Es ist das Recht eines | |
| demokratischen Rechtsstaates, Angriffe auf seinen Bestand auch mit Mitteln | |
| des Strafrechts zu begegnen“, erklärte die Behörde. | |
| ## Aufenthaltsort: Berlin | |
| Puigdemont war am 25. März auf der Rückfahrt von Skandinavien nach Belgien | |
| auf Grundlage eines von Spanien ausgestellten Europäischen Haftbefehls in | |
| Schleswig-Holstein festgenommen worden. Der 55-Jährige betrachtet sich als | |
| politisch Verfolgten, der kriminalisiert werde. Er hält sich seit seiner | |
| Entlassung aus dem Gefängnis von Neumünster am 5. April in Berlin auf. | |
| Am Dienstag vergangener Woche hatte das Oberlandesgericht in Schleswig | |
| einen Antrag der Generalstaatsanwaltschaft abgelehnt, Puigdemont wieder in | |
| Auslieferungshaft zu nehmen. Der Strafsenat sah keine erhöhte Fluchtgefahr | |
| – anders als die Staatsanwaltschaft. Diese stützte sich auf neue | |
| Informationen der spanischen Polizei, besonders auf Videos, die | |
| Gewalttätigkeiten gegen Polizisten zeigten. Nach der Begutachtung der | |
| Videos kam die Generalstaatsanwaltschaft zu dem Schluss, Puigdemont sei | |
| auch wegen Rebellion auszuliefern. Nach deutschem Recht käme auch eine | |
| Strafbarkeit nicht nur wegen Hochverrats in Betracht, sondern auch wegen | |
| Landfriedensbruchs in einem besonders schweren Fall. | |
| Am 5. April hatte das OLG in Schleswig den Vorwurf der Rebellion für den | |
| Haftbefehl als „von vorneherein unzulässig“ erklärt. Für Hochverrat als | |
| Pendant im deutschen Recht zur Rebellion fehle es am Merkmal der Gewalt. | |
| Puigdemont war Ende März zunächst in die Justizvollzugsanstalt Neumünster | |
| in Gewahrsam gekommen. Am 5. April erließ das OLG Auslieferungshaftbefehl, | |
| ordnete aber unter Auflagen Haftverschonung an. Die Auflagen gelten weiter. | |
| 1 Jun 2018 | |
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