# taz.de -- OLG zu katalanischem Separatistenführer: Auslieferung Puigdemonts … | |
> Richter erlauben Überstellung des Katalanen Carles Puigdemont. Aber nur | |
> wegen Untreue, nicht wegen Rebellion. | |
Bild: Schleswig-Holsteins Generalstaatsanwalt will zügig Carles Puigdemonts Au… | |
Karlsruhe taz | Der katalanische [1][Ex-Regionalpräsident Carles | |
Puigdemont] kann an Spanien ausgeliefert werden. Das entschied jetzt das | |
Oberlandesgericht (OLG) Schleswig. Die Auslieferung sei aber nur wegen | |
einer „Veruntreuung öffentlicher Gelder“ zulässig, nicht wegen des deutli… | |
schwerwiegenderen Vorwurfs der „Rebellion“. | |
Gegen Puigdemont besteht ein europäischer Haftbefehl wegen beider Delikte. | |
Vorgeworfen wird Puigdemont, dass er ein unzulässiges Referendum über die | |
Abspaltung Kataloniens vom spanischen Staat im Oktober 2017 trotz drohender | |
Gewalt nicht absagte und mit staatlichen Mitteln finanzierte. | |
Aufgrund dieses Haftbefehls war Puigdemont im März in Schleswig-Holstein | |
nahe der dänischen Grenze [2][festgenommen worden.] Das OLG Schleswig hatte | |
Anfang April Auslieferungshaft angeordnet, diese aber mit Blick auf die | |
geringe in Spanien drohende Strafe im April ausgesetzt. | |
Das OLG blieb bei seiner schon bei mehreren Haftentscheidungen vertretenen | |
Linie, dass eine Auslieferung wegen Rebellion nicht zulässig ist, da das | |
Verhalten Puigdemonts in Deutschland nicht strafbar wäre. Bei dem | |
Referendum sei nicht das für einen Hochverrat erforderliche Maß an Gewalt | |
erreicht worden. | |
## Untreue auch in Deutschland strafbar | |
Auch der Vorwurf des Landfriedensbruchs passe nicht. Puigdemont sei nicht | |
„Hintermann“ oder „geistiger Anführer“ der vereinzelt verübten Gewalt… | |
gewesen. Ihm sei es nur um die Durchführung des Referendums gegangen. | |
Zulässig sei dagegen die Auslieferung wegen Untreue. Diese sei auch in | |
Deutschland strafbar. Im übrigen falle Untreue nach internationalen | |
Maßstäben auch unter den Begriff der „Korruption“ für die nach EU-Recht … | |
keine Prüfung der beiderseitigen Strafbarkeit nötig ist. Ob Puigdemont sich | |
bei der Finanzierung des Referendums tatsächlich strafbar gemacht hat, | |
müsse nun die spanische Justiz prüfen. | |
Die Schleswiger Richter betonten ihr „uneingeschränktes Vertrauen“ in ein | |
rechtstaatliches Verfahren in Spanien. Eine „politische Verfolgung“ | |
Puigdemonts durch willkürliche Bestrafung sei jedenalls nicht zu | |
befürchten. | |
## Deutschland verlassen | |
Das OLG beließ Puigdemont auf freiem Fuß. Bisher sei er seinen | |
Meldeverpflichtungen „peinlich genau“ nachgekommen. Puigdemont habe | |
wiederholt betont, er werde sich dem Verfahren stellen und der Entscheidung | |
der deutschen Justiz beugen. Im OLG-Beschluss, der der taz vorliegt, heißt | |
es: „Der Senat nimmt den Verfolgten, der sich wohl auch als Person der | |
politischen Zeitgeschichte kaum den mit einer Flucht verbundenen | |
‚Gesichtsverlust‘ leisten könnte, bei seinem Wort. | |
Die konkrete Abwicklung der Auslieferung obliegt nun dem | |
Generalstaatsanwalt Schleswig-Holsteins. | |
Theoretisch könnte Puigdemont Deutschland verlassen. In einem anderen Staat | |
müsste dann das Auslieferungsverfahren neu beginnen. Nach einer derartigen | |
Flucht würde Puigdemont dort dann aber wohl bis zum Abschluss des | |
Verfahrens in Auslieferungshaft genommen. | |
Az.: 1 Ausl (A) 18/18 (20/18) | |
12 Jul 2018 | |
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## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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