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# taz.de -- OLG zu katalanischem Separatistenführer: Auslieferung Puigdemonts …
> Richter erlauben Überstellung des Katalanen Carles Puigdemont. Aber nur
> wegen Untreue, nicht wegen Rebellion.
Bild: Schleswig-Holsteins Generalstaatsanwalt will zügig Carles Puigdemonts Au…
Karlsruhe taz | Der katalanische [1][Ex-Regionalpräsident Carles
Puigdemont] kann an Spanien ausgeliefert werden. Das entschied jetzt das
Oberlandesgericht (OLG) Schleswig. Die Auslieferung sei aber nur wegen
einer „Veruntreuung öffentlicher Gelder“ zulässig, nicht wegen des deutli…
schwerwiegenderen Vorwurfs der „Rebellion“.
Gegen Puigdemont besteht ein europäischer Haftbefehl wegen beider Delikte.
Vorgeworfen wird Puigdemont, dass er ein unzulässiges Referendum über die
Abspaltung Kataloniens vom spanischen Staat im Oktober 2017 trotz drohender
Gewalt nicht absagte und mit staatlichen Mitteln finanzierte.
Aufgrund dieses Haftbefehls war Puigdemont im März in Schleswig-Holstein
nahe der dänischen Grenze [2][festgenommen worden.] Das OLG Schleswig hatte
Anfang April Auslieferungshaft angeordnet, diese aber mit Blick auf die
geringe in Spanien drohende Strafe im April ausgesetzt.
Das OLG blieb bei seiner schon bei mehreren Haftentscheidungen vertretenen
Linie, dass eine Auslieferung wegen Rebellion nicht zulässig ist, da das
Verhalten Puigdemonts in Deutschland nicht strafbar wäre. Bei dem
Referendum sei nicht das für einen Hochverrat erforderliche Maß an Gewalt
erreicht worden.
## Untreue auch in Deutschland strafbar
Auch der Vorwurf des Landfriedensbruchs passe nicht. Puigdemont sei nicht
„Hintermann“ oder „geistiger Anführer“ der vereinzelt verübten Gewalt…
gewesen. Ihm sei es nur um die Durchführung des Referendums gegangen.
Zulässig sei dagegen die Auslieferung wegen Untreue. Diese sei auch in
Deutschland strafbar. Im übrigen falle Untreue nach internationalen
Maßstäben auch unter den Begriff der „Korruption“ für die nach EU-Recht …
keine Prüfung der beiderseitigen Strafbarkeit nötig ist. Ob Puigdemont sich
bei der Finanzierung des Referendums tatsächlich strafbar gemacht hat,
müsse nun die spanische Justiz prüfen.
Die Schleswiger Richter betonten ihr „uneingeschränktes Vertrauen“ in ein
rechtstaatliches Verfahren in Spanien. Eine „politische Verfolgung“
Puigdemonts durch willkürliche Bestrafung sei jedenalls nicht zu
befürchten.
## Deutschland verlassen
Das OLG beließ Puigdemont auf freiem Fuß. Bisher sei er seinen
Meldeverpflichtungen „peinlich genau“ nachgekommen. Puigdemont habe
wiederholt betont, er werde sich dem Verfahren stellen und der Entscheidung
der deutschen Justiz beugen. Im OLG-Beschluss, der der taz vorliegt, heißt
es: „Der Senat nimmt den Verfolgten, der sich wohl auch als Person der
politischen Zeitgeschichte kaum den mit einer Flucht verbundenen
‚Gesichtsverlust‘ leisten könnte, bei seinem Wort.
Die konkrete Abwicklung der Auslieferung obliegt nun dem
Generalstaatsanwalt Schleswig-Holsteins.
Theoretisch könnte Puigdemont Deutschland verlassen. In einem anderen Staat
müsste dann das Auslieferungsverfahren neu beginnen. Nach einer derartigen
Flucht würde Puigdemont dort dann aber wohl bis zum Abschluss des
Verfahrens in Auslieferungshaft genommen.
Az.: 1 Ausl (A) 18/18 (20/18)
12 Jul 2018
## LINKS
[1] /Carles-Puigdemont-ueber-Kultur/!5512852
[2] /Ex-Regionalpraesident-von-Katalonien/!5493715
## AUTOREN
Christian Rath
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