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# taz.de -- Entscheidung der spanischen Justiz: Keine Auslieferung Puigdemonts
> Die spanische Justiz verzichtet auf eine Auslieferung des in Deutschland
> festgenommenen katalanischen Separatisten-Führers Carles Puigdemont.
Bild: Deutschland wollte den katalanischen Separatistenführer Puigdemont an Sp…
Madrid taz | Der spanische Ermittlungsrichter am Obersten Gerichtshof,
Pablo Llarena, verzichtet auf die Auslieferung des kurz vor Ostern in
Deutschland festgenommenen ehemaligen katalanischen Regierungschefs Carles
Puigdemont. Llarena hatte im Zusammenhang mit dem katalanischen
Unabhängigkeitsreferendum am vergangenen 1. Oktober einen europäischen
Haftbefehl wegen „Rebellion“ und „Veruntreuung öffentlicher Gelder“
erlassen. Das zuständige Oberlandesgericht Schleswig-Holstein (OLG)
[1][stimmte der Auslieferung zu], allerdings nur wegen „Veruntreuung“.
„Rebellion“ – das dem deutschen „Hochverrat“ entspricht – sehen die
norddeutschen Richter als nicht gegeben. Denn dazu ist schwere Gewalt
notwendig. Und die gab es in Katalonien nicht, zumindest nicht seitens der
Wähler und Wählerinnen.
Die Höchststrafe bei Veruntreuung sind acht Jahre, auf „Rebellion“ stehen
30. Ein Verfahren wegen „Veruntreuung“ genügt Llarena nicht. Er zog deshalb
den europäischen und internationalen Haftbefehl gegen Puigdemont und fünf
weitere katalanische Politiker in Belgien, Schottland und der Schweiz
zurück. Sie können damit frei reisen. Nur nach Spanien können sie nicht
zurück, denn dort besteht weiterhin der nationale Haftbefehl gegen sie und
zwar auch wegen „Rebellion“. Dieses Delikt verjährt in 20 Jahren. Llarena
verurteilt Puigdemont und die anderen damit zu 20 Jahren Exil.
Hätte Llarena die Auslieferung nur wegen „Veruntreuung“ von Puigdemont
akzeptiert, wäre sein Verfahren in Madrid wie ein Kartenhaus in sich
zusammengestürzt. Denn in Spanien sitzen neun Politiker und Aktivisten in
Haft, die fast alle ebenfalls der „Rebellion“ angeklagt werden. Es wäre
absurd gewesen, ehemalige Minister wegen einer Tat zu verurteilen, deren
ihr Chef nicht bezichtigt werden darf.
Llarena hatte den Haftbefehl im vergangenen Dezember bereits einmal
ausgesetzt, als dieser in Belgien weilte. Damals zeichnete sich ab, dass
die belgische Justiz von „Rebellion“ nichts wissen wollte. Llarena wartete
geduldig ab, bis Puigdemont nach Skandinavien reiste, um den Haftbefehl
erneut zu aktivieren. Die spanische Polizei alarmierte die deutschen
Kollegen, als der Katalane von Dänemark kommend die Grenze überschritt.
Llarena war sich sicher, dass Deutschland seiner Anschuldigungen wohl
gesonnen sei. Jetzt ist er empört.
Die neue sozialistische Regierung gab keine Stellungnahme ab. Sprecher der
konservativen Partido Popular und der rechtsliberalen Ciudadanos hatten
bereits vor der Entscheidung Llarenas verlangt, Spanien müsse angesichts
des OLG-Urteils das Schengenabkommen verlassen.
19 Jul 2018
## LINKS
[1] /OLG-zu-katalanischem-Separatistenfuehrer/!5521895
## AUTOREN
Reiner Wandler
## TAGS
Carles Puigdemont
Spanien
deutsche Justiz
Katalonien
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