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# taz.de -- Gendergerechte Sprache: Feministin möchte Einzahlerin sein
> Eine Kundin einer Sparkasse im Saarland klagt am Bundesgerichtshof gegen
> Diskriminierung. Sie stört sich an männlichen Formulierungen.
Bild: Marlies Krämer gibt nicht auf: Sie kämpft weiter für die weibliche Anr…
Karlsruhe taz | Müssen Bankformulare geschlechtsneutral formuliert werden?
Mit dieser Frage beschäftigte sich an diesem Dienstag der Bundesgerichtshof
(BGH) in Karlsruhe, das höchste deutsche Zivilgericht.
Ausgelöst hat den Rechtsstreit die inzwischen achtzigjährige Feministin
Marlies Krämer aus Sulzbach im Saarland. Sie ärgerte sich, weil auf den
Formularen und Überweisungsträgern ihrer Sparkasse nur männliche
Formulierungen benutzt wurden. Sie wollte aber nicht als „Einzahler“ und
„Zahlungsempfänger“ angesprochen werden. „Frauen werden totgeschwiegen u…
gering geschätzt“, kritisierte sie. Als die Sparkasse nicht nachgab, klagte
Krämer durch die Instanzen – bislang erfolglos.
Ihr Anwalt Wendt Nassall berief sich vor dem BGH auf das Allgemeine
Gleichbehandlungsgesetz, das bestimmte Diskriminierungen im Geschäfts- und
Arbeitsleben verbietet. Es sei eine unzulässige Benachteiligung wegen des
Geschlechts, wenn Frauen auf Formularen als Männer angesprochen werden.
Wenn es zu kompliziert sei oder zu viel Platz benötige, beide
Formulierungen zu benutzen, könnten ja separate Formulare für Männer und
Frauen gedruckt werden.
Reiner Hall, der Anwalt der Sparkasse, hielt das für unpraktikabel.
„Derzeit halten die Sparkassen 800 Formulare vor. Wenn der Vorschlag der
Klägerin umgesetzt würde, gäbe es bald ein Vielfaches davon“, so Hall.
„Denn wenn mehrere Personen betroffen sind, kann es so viele verschiedene
Konstellationen geben – da müssten Banken neue Räume anmieten, um alle
diese Formulare zu lagern.“ Sein Kontrahent Nassall ließ das nicht gelten:
„Wir leben nicht mehr in den 1960er Jahren, heute gibt es elektronische
Datenverarbeitung. Ein Knopfdruck, und das korrekte Formular wird
ausgedruckt.“
Sparkassen-Anwalt Hall berief sich auch auf den Gesetzgeber. „Wenn im
Gesetz von ‚Darlehensgeber‘ und ‚Darlehensnehmer‘ die Rede ist, sollten
Banken doch die gleichen Begriffe verwenden dürfen.“ Banken müssten nicht
moderner oder korrekter sein als der Bundestag.
Marlies Krämers Anwalt Nassall billigte dem Gesetzgeber und auch Banken zu,
männliche Formulierungen zu benutzen, um damit Männer und Frauen zu
erfassen. „Aber sobald ein Formular in den Vertrag mit einer Frau
einbezogen wird, geht es nur noch um diese Frau“, so Nasall. Das Urteil
wird in einigen Wochen verkündet.
20 Feb 2018
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Sparkasse
Geschlechtergerechtigkeit
Gendergerechte Sprache
lit
Wahlrecht
Schwerpunkt Gender und Sexualitäten
BGH-Urteil
Schwerpunkt Gender und Sexualitäten
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