| # taz.de -- Geschlechtergerechte Wahlunterlagen: Männer und andere Wähler | |
| > Weil Frauen auf den Briefwahlunterlagen zur Bundestagswahl bisher nicht | |
| > vorkommen, zieht eine Bremerin nun vor das Bundesverfassungsgericht. | |
| Bild: Enthalten nur die Unterschriften von „Wählern“: Wahlbriefe für die … | |
| Bremen taz | Wählerinnen sind bei der Bundestagswahl nicht vorgesehen, | |
| jedenfalls nicht als Briefwählerinnen. Denn Frauen, die an Eides statt | |
| versichern, dass niemand anderes unerlaubt für sie gewählt hat, tun das mit | |
| einer „Unterschrift des Wählers“. Von Frauen ist da nicht die Rede. | |
| Frau [1][Damm ist so eine Frau.] Die Bremerin hat bei der letzten | |
| Bundestagswahl ihren Wahlschein geschlechtergerecht korrigiert und sich | |
| auch gleich noch ein amtliches Siegel dafür geholt, dass ihre Stimme | |
| trotzdem als gültig gezählt wird. Denn selbstverständlich ist das nicht: Es | |
| gibt auch JuristInnen, die sagen, dass jede handschriftliche Änderung auf | |
| einem amtlichen Dokument selbiges per se ungültig macht. | |
| Nun kämpft Damm auf höchster Ebene um die Gleichstellung auf dem | |
| Wahlzettel. Nachdem der Bundestag ihren Wahleinspruch im Sommer | |
| zurückgewiesen hat, reichte Damm nun eine Wahlprüfungsbeschwerde beim | |
| Bundesverfassungsgericht ein. | |
| Der Wahlprüfungsausschuss des Parlaments wertete ihren Einspruch lediglich | |
| als einen „Reformvorschlag für die Zukunft“. Ein Verstoß gegen die | |
| geltenden Vorschriften und damit ein Wahlfehler seien nicht zu erkennen, so | |
| der Wahlprüfungsausschuss in seiner Begründung. „Das auf dem Wahlschein | |
| verwendete generische Maskulinum umfasst Personen jedweden Geschlechts, | |
| nicht ausschließlich männliche Wähler“ heißt es in Drucksache 19/3050. Im | |
| Klartext: Frauen sind auch gemeint, wenn von Männer die Rede ist. Ob das | |
| umgekehrt auch gelten würde? | |
| Dass auch 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts auf dem Wahlschein | |
| nur von Männern die Rede ist, „mag diskriminierend wirken“, so der | |
| Ausschuss – allerdings sei das unerheblich, juristisch jedenfalls: Das hat | |
| „keine rechtliche Konsequenz“, stellte der Wahlprüfungsausschuss klar. | |
| Insbesondere sei mit diesem Wahlschein keine Ungleichbehandlung dergestalt | |
| verbunden, dass Frauen von der Briefwahl ausgeschlossen wären und nur | |
| Männer auf Wahlzetteln wirksame eidesstattliche Versicherungen abgeben | |
| könnten. | |
| Frau Damm reicht das nicht. Ihr sei es „unmöglich“, so etwas persönlich zu | |
| unterschreiben, auch werde sie „abgeschreckt“, überhaupt briefwählen zu | |
| gehen, wenn ihr das als Urkundenfälschung ausgelegt werden könnte. Sie | |
| fühlt sich in ihrem Recht auf ungehinderte Wahlteilnahme verletzt – und | |
| deshalb sollen die Karlsruher RichterInnen nun eine Rechtsverletzung | |
| feststellen. | |
| Derweil wurden die Grünen in der Bremischen Bürgerschaft schon aktiv: Sie | |
| haben sich mit einer Anfrage an den Senat gewandt. In ihrer Antwort | |
| versichert die rot-grüne Landesregierung, sich auf Bundesebene dafür | |
| einzusetzen, dass der Wahlzettel künftig gegendert wird. Im übrigen gehe | |
| man davon aus, dass es sich hier um einen Einzelfall handele, zumindest im | |
| Land Bremen. Eine Überprüfung aller Wahlscheine sei aber „nicht möglich“. | |
| 26 Sep 2018 | |
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| Jan Zier | |
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