# taz.de -- Geschlechtergerechte Wahlunterlagen: Männer und andere Wähler | |
> Weil Frauen auf den Briefwahlunterlagen zur Bundestagswahl bisher nicht | |
> vorkommen, zieht eine Bremerin nun vor das Bundesverfassungsgericht. | |
Bild: Enthalten nur die Unterschriften von „Wählern“: Wahlbriefe für die … | |
Bremen taz | Wählerinnen sind bei der Bundestagswahl nicht vorgesehen, | |
jedenfalls nicht als Briefwählerinnen. Denn Frauen, die an Eides statt | |
versichern, dass niemand anderes unerlaubt für sie gewählt hat, tun das mit | |
einer „Unterschrift des Wählers“. Von Frauen ist da nicht die Rede. | |
Frau [1][Damm ist so eine Frau.] Die Bremerin hat bei der letzten | |
Bundestagswahl ihren Wahlschein geschlechtergerecht korrigiert und sich | |
auch gleich noch ein amtliches Siegel dafür geholt, dass ihre Stimme | |
trotzdem als gültig gezählt wird. Denn selbstverständlich ist das nicht: Es | |
gibt auch JuristInnen, die sagen, dass jede handschriftliche Änderung auf | |
einem amtlichen Dokument selbiges per se ungültig macht. | |
Nun kämpft Damm auf höchster Ebene um die Gleichstellung auf dem | |
Wahlzettel. Nachdem der Bundestag ihren Wahleinspruch im Sommer | |
zurückgewiesen hat, reichte Damm nun eine Wahlprüfungsbeschwerde beim | |
Bundesverfassungsgericht ein. | |
Der Wahlprüfungsausschuss des Parlaments wertete ihren Einspruch lediglich | |
als einen „Reformvorschlag für die Zukunft“. Ein Verstoß gegen die | |
geltenden Vorschriften und damit ein Wahlfehler seien nicht zu erkennen, so | |
der Wahlprüfungsausschuss in seiner Begründung. „Das auf dem Wahlschein | |
verwendete generische Maskulinum umfasst Personen jedweden Geschlechts, | |
nicht ausschließlich männliche Wähler“ heißt es in Drucksache 19/3050. Im | |
Klartext: Frauen sind auch gemeint, wenn von Männer die Rede ist. Ob das | |
umgekehrt auch gelten würde? | |
Dass auch 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts auf dem Wahlschein | |
nur von Männern die Rede ist, „mag diskriminierend wirken“, so der | |
Ausschuss – allerdings sei das unerheblich, juristisch jedenfalls: Das hat | |
„keine rechtliche Konsequenz“, stellte der Wahlprüfungsausschuss klar. | |
Insbesondere sei mit diesem Wahlschein keine Ungleichbehandlung dergestalt | |
verbunden, dass Frauen von der Briefwahl ausgeschlossen wären und nur | |
Männer auf Wahlzetteln wirksame eidesstattliche Versicherungen abgeben | |
könnten. | |
Frau Damm reicht das nicht. Ihr sei es „unmöglich“, so etwas persönlich zu | |
unterschreiben, auch werde sie „abgeschreckt“, überhaupt briefwählen zu | |
gehen, wenn ihr das als Urkundenfälschung ausgelegt werden könnte. Sie | |
fühlt sich in ihrem Recht auf ungehinderte Wahlteilnahme verletzt – und | |
deshalb sollen die Karlsruher RichterInnen nun eine Rechtsverletzung | |
feststellen. | |
Derweil wurden die Grünen in der Bremischen Bürgerschaft schon aktiv: Sie | |
haben sich mit einer Anfrage an den Senat gewandt. In ihrer Antwort | |
versichert die rot-grüne Landesregierung, sich auf Bundesebene dafür | |
einzusetzen, dass der Wahlzettel künftig gegendert wird. Im übrigen gehe | |
man davon aus, dass es sich hier um einen Einzelfall handele, zumindest im | |
Land Bremen. Eine Überprüfung aller Wahlscheine sei aber „nicht möglich“. | |
26 Sep 2018 | |
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## AUTOREN | |
Jan Zier | |
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