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# taz.de -- Berliner Radaktivist vor Gericht: Polizeibeobachter bleibt in der S…
> Punktsieg vor Gericht für den „Polizeibeobachter“ Andreas Schwiede. Das
> Ordnungsamt Mitte wollte ihn mit einem Platzverweis belegen.
Bild: Wenn Autos einem Radweg zu nahe kommen, ist das ein Fall für den „Poli…
Man sieht Andreas Schwiede an, dass er keinen Zweifel hat, im Recht zu
sein, so leger, wie er da im Amtsgericht Tiergarten auf seinem Stuhl vor
dem Richter sitzt. Es ist auch keine große Sache, um die es hier geht,
jedenfalls nicht, was die Höhe des Bußgeldes betrifft, gegen das Schwiede
Einspruch erhoben hat: Um knapp 230 Euro geht es, die das Ordnungsamt Mitte
dem Stadtführer auferlegt hat, weil er Mitarbeiter behindert haben soll,
falschparkende Autos auf dem Weidendamm in Mitte „umzusetzen“ – also
abschleppen zu lassen.
Das klingt absurd, wenn man Schwiede ein bisschen kennt. Der Mittfünziger
ist fast eine kleine Berühmtheit für das, was er seit nunmehr zehn Jahren
neben seiner Arbeit so tut: Er fordert die Polizei auf, falschparkende Pkws
zu entfernen, vor allem wenn diese Fahrradstreifen oder Gehwege blockieren.
Weil er das Regelwerk im Schlaf kennt und hartnäckig ist, hat er so gut wie
immer Erfolg. Seiner Aussage nach gibt es ganze Straßenabschnitte, die
früher dauernd zugestellt waren und wo heute freie Fahrt herrscht, weil
notorische Falschparker irgendwann keine Lust mehr aufs Abschleppen haben –
und spontane Regelverletzer, die sich gerne dazu gesellen, keinen Anschluss
finden.
An jenem Tag in Mitte ging es um Autos, die auf Busparkplätzen
herumstanden. Der Mitarbeiter des Ordnungsamts Mitte, der als Zeuge geladen
ist, erklärt, dass Schwiede die Umsetzung der Autos gefordert habe und dass
er schon dabei war, das zu tun. Dann aber sei Schwiede immer weiter über
seine Kollegen vom Ordnungsamt „hergezogen“. „Wir kennen ihn ja“, so der
dunkelblau Uniformierte, „er wird immer sehr ungehalten, wenn wir nur
Anzeigen stellen und nicht umsetzen.“
Das Ganze gipfelte neben dem Bußgeld in einem „qualifizierten Platzverweis“
gegen Schwiede: Von 16 bis 24 Uhr dürfe dieser sich an jenem Tag nicht mehr
in der Straße Am Weidendamm aufhalten. Für Andreas Schwiede eine
„schwachsinnige“ Maßnahme, wie er der taz nach der Verhandlung sagt: „Was
hätte ich denn gemacht, wenn ich auch beruflich dort zu tun gehabt hätte?“
Zumal die Mitarbeiter des Ordnungsamts, die sich angeblich so gestört
fühlten, getrost in ihrem Kleinbus auf den Kranwagen hätten warten können.
Warum er einen achtstündigen Platzverweis angeordnet habe, will auch der
Richter vom Zeugen wissen. „Weil Herr Schwiede die Maßnahme gestört hat und
mir immer ein Gespräch aufzwängen wollte“, gibt der zu Protokoll. Und weil
er befürchtet habe, dass Schwiede später anderen Kollegen lästig werden
könnte. Das findet der Richter unverhältnismäßig. „Wir können das jetzt
abkürzen“, sagt er, „ich stelle das Verfahren ein.“
Ein neuer Punktsieg für den „Polizeibeobachter“ – [1][Schwiedes
Eigenbezeichnung auf Twitter]. Gut möglich, dass es zu weiteren Verfahren
kommt: „Gerade beim Ordnungsamt Mitte verspüren manche Rachegelüste gegen
mich“, sagt er. Wer ein wenig über ihn weiß, kann sich nicht vorstellen,
dass den Mann so etwas bremst.
4 Jan 2018
## LINKS
[1] https://twitter.com/Poliauwei
## AUTOREN
Claudius Prößer
## TAGS
Fahrrad
Verkehr
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