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# taz.de -- Offene Fragen bei EU-Öko-Verordnung: Kontrolle nur noch alle zwei …
> Die EU will nicht mehr alle Bio-Betriebe jährlich vor Ort inspizieren
> lassen. Gefährdet das die Glaubwürdigkeit des Siegels?
Bild: Akteneinsicht reicht doch: Besuch auf dem Bauernhof
Berlin taz | Die meisten Biohöfe müssen nach Plänen der EU nur noch alle
zwei Jahre statt jedes Jahr vor Ort kontrolliert werden. Das geht aus dem
Entwurf der neuen Öko-Verordnung hervor. Kontrolleure haben das nun
kritisiert. Sie warnen, dass es das Vertrauen der Verbraucher in das
Bio-Siegel schwächen würde, wenn weniger Vor-Ort-Inspektionen zugunsten
von mehr Aktenprüfungen in der Kontrollstelle stattfänden.
Voraussetzung für den größeren Abstand zwischen den Besuchen der
Inspekteure ist laut Art. 26b des Verordnungsentwurfs, dass das Risiko von
Verstößen in dem Betrieb gering ist. Das kann etwa bei sehr kleinen Höfen
der Fall sein.
Zudem soll für den größeren zeitlichen Abstand verlangt werden, dass es 3
Jahre hintereinander keine Beanstandungen an der „Integrität“ der
Bioprodukte des Betriebs gab. Näher definiert wird das nicht. Für den
deutschen Branchenverband Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW)
fallen darunter nur gravierende Verstöße, deretwegen Waren ihr Bio-Siegel
verlieren.
## „Das ist nicht, was wir ausgehandelt haben“
„Aufgrund dieser Formulierung sind 90 Prozent der Betriebe im zweijährigen
Kontrollverfahren“, sagte Friedrich Lettenmeier, Vorstandsmitglied des
Bundesverbands der Öko-Kontrollstellen, am Freitag in Berlin bei einer
Veranstaltung des grünen Europaabgeordneten Martin Häusling zu den neuen
Bioregeln. Lettenmeier warnte vor einer „Erosion des Kontrollverfahrens“.
Der belgische Inspekteur Tom Nizet ergänzte, seine Kontrollstelle Certisys
müsste je nach Definition der Kriterien 35 bis 94 Prozent ihrer Kunden nur
alle 2 Jahre besuchen.
„Das ist jedenfalls nicht das, was wir ausgehandelt haben“, sagte Häusling,
der die Reform für das EU-Parlament verhandelt hat. „Das ist die Ausnahme,
dass man eine zweijährige Kontrolle hat.“ Dafür dürften Betriebe 3 Jahre
lang „aber auch gar keine Auffälligkeit“ haben. „Wir werden das in der
weiteren Arbeit jetzt klarstellen“, so der Grüne.
Derzeit überarbeiten Juristen der EU-Institutionen den Text, auf den sich
EU-Kommission, -Parlament und -Rat Ende Juni geeinigt haben. Der Rat der
Mitgliedstaaten soll laut Häusling Ende des Jahres über den Entwurf
abstimmen, damit die neuen Regeln 2020 in Kraft treten können. Anschließend
sollen Durchführungsverordnungen weitere Details festlegen.
Häusling warnte, falls die Reform scheitere, würde die EU das
überarbeitungsbedürftige Ökorecht jahrelang überhaupt nicht verändern.
17 Oct 2017
## AUTOREN
Jost Maurin
## TAGS
BÖLW
Biosiegel
Schwerpunkt Bio-Landwirtschaft
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EU
Bio
Schwerpunkt Pestizide
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Artgerechte Tierhaltung
Äthiopien
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