# taz.de -- Die PARTEI gewinnt gegen den Bundestag: Keine Strafe für den Geldv… | |
> Als die AfD Gold verkaufte, wurde sie von der Satirepartei Die PARTEI | |
> parodiert, die Geld verkaufte. Ein Gericht urteilte: Das war ein legaler | |
> Trick. | |
Bild: „Prozess gewonnen“: Martin Sonneborn jubiliert | |
BERLIN taz | Die Partei von Martin Sonneborn wird für ihren Geldhandel im | |
Jahr 2014 nicht bestraft. Das Verwaltungsgericht Berlin kassierte an diesem | |
Donnerstag die von der Bundestags-Verwaltung verhängten Strafzahlungen, die | |
Die Partei an den Rand der Zahlungsfähigkeit gebracht hätten. Die Partei | |
hatte 2014 satirisch auf einen Fehler im Parteiengesetz aufmerksam gemacht, | |
den vor allem die AfD ausgenutzt hatte. | |
Parteien erhalten in Deutschland für jede Wählerstimme und jeden | |
eingeworbenen Spenden-Euro staatliche Zuschüsse. Diese Zuschüsse dürfen | |
jedoch die Höhe der eigenen Einnahmen der Partei nicht übersteigen. Diese | |
„relative Obergrenze“ soll sicherstellen, dass die Parteien in der | |
Gesellschaft verankert sind und nicht zu sehr vom Staat abhängen. | |
Weil die AfD anfangs noch relativ wenig Einnahmen hatte, ersann sie einen | |
Trick, um ihre Eigen-Einnahmen aufzublähen. Über ihre Webseite verkaufte | |
sie Gold. Eine Australian-Kangaroo-Münze kostete 113,50 Euro, einen | |
südafrikanischen Eine-Unze-Krugerrand gab es für 1046 Euro. Die AfD machte | |
damit nur minimalen Gewinn. Aber das war ihr egal, denn für die Berechnung | |
der „relativen Obergrenze“ kam es nicht auf den Gewinn an, sondern auf die | |
Umsätze. | |
Diesen Trick parodierte Die Partei im Dezember 2014 und begann mit einem | |
Geldhandel. „Solange die Gesetzeslage solchen Unfug zuläßt, wollen wir an | |
Einfallsreichtum nicht zurückstehen“, sagte Partei-Schatzmeister Norbert | |
Gravius. Bei der Partei erhielt jeder, der 105 Euro überwies, einen | |
100-Euro-Schein und zwei Partei-Postkarten. Abzüglich der Versandkosten | |
blieben der Partei laut Gravius nur 7 Cent Gewinn, aber auch Die Partei | |
hatte ihre „relative Obergrenze“ spürbar angehoben. Für das Jahr 2014 | |
standen ihr damit zusätzliche Zuschüsse in Höhe von 70.000 Euro zu. | |
Der Gesetzgeber reagiert relativ schnell und änderte Ende 2015 das | |
Parteiengesetz. Die „relative Obergrenze“ wird nun anders berechnet: Es | |
können nur noch die Gewinne aus unternehmerischer Tätigkeit berücksichtigt | |
werden – statt wie bisher die Umsätze. Die neuen Regeln wurden schon für | |
das Jahr 2015 angewandt. | |
Doch was galt für das trickreiche Jahr 2014? Die AfD konnte die dank | |
Goldhandel erhöhten Staatszuschüsse behalten, entschied die | |
Bundestags-Verwaltung. Dagegen wurde der Geldhandel von Die Partei | |
beanstandet. Die 70.000 Euro zusätzlich erhalten Zuschüsse wurden bei | |
späteren Abschlagszahlungen einbehalten. Außerdem verlangte die | |
Bundestags-Verwaltung 383.750 Euro als Strafzahlung. Dagegen klagte jedoch | |
Die Partei. „Uns droht die Insolvenz“, warnte Martin Sonneborn, der | |
Vorsitzende der Satirepartei, „dann muss uns der Staat retten, weil wir | |
systemrelevant sind“. | |
## Vorläufiger Erfolg | |
Vor dem Verwaltungsgericht Berlin wurde Die Partei vom Düsseldorfer | |
Rechtsprofessor Martin Morlok vertreten, dem renommiertesten | |
Parteienrechtler Deutschlands. „Warum soll die Partei dafür büßen, nachdem | |
sie eine Schwachstelle des Parteiengesetzes aufgedeckt hat?“ begründete | |
Morlok sein Engagement. Die Bundestags-Verwaltung bot zwar an, die | |
Strafzahlung zu stunden, um Die Partei nicht zu gefährden, blieb in der | |
Sache aber hart. Der Austausch von Geld sei schon „kein werthaltiges | |
Geschäft“ gewesen, anders als der Goldhandel der AfD. | |
Doch das Verwaltungsgericht Berlin gab – nach zweistündiger | |
hochjuristischer Verhandlung – der Partei recht. Ihr Rechenschaftsbericht | |
für 2014 sei korrekt gewesen. Die Einnahmen aus dem Geldhandel durften | |
damals noch in vollem Umfang eingebracht werden. „Einnahme ist jede von der | |
Partei erlangte Geld- oder geldwerte Leistung“, so Erna Victoria Xalter, | |
die Präsidentin des Verwaltungsgerichts. | |
„Das ist ein gutes, ein gerechtes Urteil“, sagte Sonneborn anschließend, | |
„Die Partei wird keine Rechtsmittel einlegen.“ Das wird aber wohl die | |
Bundestagsverwaltung tun, schließlich hat sie ja auch den Prozess verloren. | |
Vermutlich wird es eine Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht geben. | |
Noch ist der Erfolg von Die Partei also nur vorläufig. (Az.: VG 2 K 413.16) | |
21 Sep 2017 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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