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# taz.de -- Die PARTEI gewinnt gegen den Bundestag: Keine Strafe für den Geldv…
> Als die AfD Gold verkaufte, wurde sie von der Satirepartei Die PARTEI
> parodiert, die Geld verkaufte. Ein Gericht urteilte: Das war ein legaler
> Trick.
Bild: „Prozess gewonnen“: Martin Sonneborn jubiliert
BERLIN taz | Die Partei von Martin Sonneborn wird für ihren Geldhandel im
Jahr 2014 nicht bestraft. Das Verwaltungsgericht Berlin kassierte an diesem
Donnerstag die von der Bundestags-Verwaltung verhängten Strafzahlungen, die
Die Partei an den Rand der Zahlungsfähigkeit gebracht hätten. Die Partei
hatte 2014 satirisch auf einen Fehler im Parteiengesetz aufmerksam gemacht,
den vor allem die AfD ausgenutzt hatte.
Parteien erhalten in Deutschland für jede Wählerstimme und jeden
eingeworbenen Spenden-Euro staatliche Zuschüsse. Diese Zuschüsse dürfen
jedoch die Höhe der eigenen Einnahmen der Partei nicht übersteigen. Diese
„relative Obergrenze“ soll sicherstellen, dass die Parteien in der
Gesellschaft verankert sind und nicht zu sehr vom Staat abhängen.
Weil die AfD anfangs noch relativ wenig Einnahmen hatte, ersann sie einen
Trick, um ihre Eigen-Einnahmen aufzublähen. Über ihre Webseite verkaufte
sie Gold. Eine Australian-Kangaroo-Münze kostete 113,50 Euro, einen
südafrikanischen Eine-Unze-Krugerrand gab es für 1046 Euro. Die AfD machte
damit nur minimalen Gewinn. Aber das war ihr egal, denn für die Berechnung
der „relativen Obergrenze“ kam es nicht auf den Gewinn an, sondern auf die
Umsätze.
Diesen Trick parodierte Die Partei im Dezember 2014 und begann mit einem
Geldhandel. „Solange die Gesetzeslage solchen Unfug zuläßt, wollen wir an
Einfallsreichtum nicht zurückstehen“, sagte Partei-Schatzmeister Norbert
Gravius. Bei der Partei erhielt jeder, der 105 Euro überwies, einen
100-Euro-Schein und zwei Partei-Postkarten. Abzüglich der Versandkosten
blieben der Partei laut Gravius nur 7 Cent Gewinn, aber auch Die Partei
hatte ihre „relative Obergrenze“ spürbar angehoben. Für das Jahr 2014
standen ihr damit zusätzliche Zuschüsse in Höhe von 70.000 Euro zu.
Der Gesetzgeber reagiert relativ schnell und änderte Ende 2015 das
Parteiengesetz. Die „relative Obergrenze“ wird nun anders berechnet: Es
können nur noch die Gewinne aus unternehmerischer Tätigkeit berücksichtigt
werden – statt wie bisher die Umsätze. Die neuen Regeln wurden schon für
das Jahr 2015 angewandt.
Doch was galt für das trickreiche Jahr 2014? Die AfD konnte die dank
Goldhandel erhöhten Staatszuschüsse behalten, entschied die
Bundestags-Verwaltung. Dagegen wurde der Geldhandel von Die Partei
beanstandet. Die 70.000 Euro zusätzlich erhalten Zuschüsse wurden bei
späteren Abschlagszahlungen einbehalten. Außerdem verlangte die
Bundestags-Verwaltung 383.750 Euro als Strafzahlung. Dagegen klagte jedoch
Die Partei. „Uns droht die Insolvenz“, warnte Martin Sonneborn, der
Vorsitzende der Satirepartei, „dann muss uns der Staat retten, weil wir
systemrelevant sind“.
## Vorläufiger Erfolg
Vor dem Verwaltungsgericht Berlin wurde Die Partei vom Düsseldorfer
Rechtsprofessor Martin Morlok vertreten, dem renommiertesten
Parteienrechtler Deutschlands. „Warum soll die Partei dafür büßen, nachdem
sie eine Schwachstelle des Parteiengesetzes aufgedeckt hat?“ begründete
Morlok sein Engagement. Die Bundestags-Verwaltung bot zwar an, die
Strafzahlung zu stunden, um Die Partei nicht zu gefährden, blieb in der
Sache aber hart. Der Austausch von Geld sei schon „kein werthaltiges
Geschäft“ gewesen, anders als der Goldhandel der AfD.
Doch das Verwaltungsgericht Berlin gab – nach zweistündiger
hochjuristischer Verhandlung – der Partei recht. Ihr Rechenschaftsbericht
für 2014 sei korrekt gewesen. Die Einnahmen aus dem Geldhandel durften
damals noch in vollem Umfang eingebracht werden. „Einnahme ist jede von der
Partei erlangte Geld- oder geldwerte Leistung“, so Erna Victoria Xalter,
die Präsidentin des Verwaltungsgerichts.
„Das ist ein gutes, ein gerechtes Urteil“, sagte Sonneborn anschließend,
„Die Partei wird keine Rechtsmittel einlegen.“ Das wird aber wohl die
Bundestagsverwaltung tun, schließlich hat sie ja auch den Prozess verloren.
Vermutlich wird es eine Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht geben.
Noch ist der Erfolg von Die Partei also nur vorläufig. (Az.: VG 2 K 413.16)
21 Sep 2017
## AUTOREN
Christian Rath
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